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§ 9 Weitere Haftungstatbestände des BGB
§ 823 II BGB ist eine eigenständige Anspruchsgrundlage, die neben § 823 I BGB und den anderen deliktsrechtlichen Haftungsnormen zur Anwendung gelangt... -
BGB – Allgemeiner Teil
Inhalt dieses zweiten Kapitels sind die wesentlichen Vorschriften des Allgemeinen Teils des BGB. Nach der Bestimmung wichtiger Rechtsbegriffe, wie... -
14 Verjährung (§§ 194–218 BGB)
Die Verjährung ist durch den Schuldnerschutz und das öffentliche Interesse an Rechtsfrieden und Rechtssicherheit gerechtfertigt. Der Schuldner soll... -
§ 8 Die Haftung nach § 823 I BGB
v. Caemmerer, Die absoluten Rechte in § 823 Abs. 1 BGB, Karlsruher Forum 1961, S. 19; Croon-Gestefeld, § 823 Abs. 1 BGB: Die geschützten Rechte und... -
Die Haftung des Testamentsvollstreckers
Der Testamentsvollstrecker haftet für Tätigkeiten während seiner Amtszeit; §§ 2219, 823 I, 826, 311 II, III BGB.2368 Das Amt beginnt erst mit der... -
Zivilrechtlicher Schadenersatz im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
Durch eine Haftpflichtversicherung können Schäden übernommen werden, die der Versicherungsnehmer einem Dritten zufügt. Damit hängt die Verpflichtung... -
9 Vertrag (§§ 145–157 BGB)
Ein Vertrag ist eine Willenseinigung zwischen zwei oder mehreren Rechtssubjekten über die Herbeiführung eines bestimmten rechtlichen Erfolges. Er... -
Anspruchsübergang
Der Sachversicherer kann regelmäßig nicht aus eigenen Rechten gegen den Schädiger vorgehen. Eine Ausnahme besteht nur im Falle des § 826 BGB bei der... -
§ 7 Offenbarungspflicht und Selbstbezichtigung: Die Auslegung des Beweisverwendungsverbots nach § 630c Abs. 2 Satz 3 BGB und die Bestimmung seiner Reichweite
Die Offenbarung behandlungsfehlerbegründender Umstände birgt, neben dem Risiko einer (von dem Patienten im Rahmen des Auskunftsbegehrens vornehmlich... -
15 Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe; Sicherheitsleistung
Für die Ausübung subjektiver Rechte bestehen Grenzen. Ausdrücklich gesetzlich vorgesehen ist das Schikaneverbot in § 226 BGB, wonach die Ausübung... -
Der Einfluss lebzeitiger Zuwendungen des Erblassers
Käme es für die Berechnung des Pflichtteils ausschließlich auf den zum Zeitpunkt des Erbfalls tatsächlich vorhandenen Nachlass an, könnte der... -
Kapitel 8: Deliktische Haftung – Schutzgesetzverletzung
Entscheidende Bedeutung für die Dritthaftung der Benannten Stelle kommt nach Ablehnung der Amtshaftung nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 S. 1 GG und... -
Vaterschaft und Scheinvaterregress
Grundsätzlich gilt jedes Kind, das während des Bestehens einer Ehe geboren wird, als eheliches Kind (§ 1592 Ziff. 1 BGB). Diese gesetzliche Vermutung... -
Die Ernennung des Testamentsvollstreckers
Die Anordnung der Testamentsvollstreckung ist zu unterscheiden von der Ernennung einer bestimmten Person zum Testamentsvollstrecker. Diese Ernennung... -
Rechtsverhältnis Testamentsvollstrecker – Erbe
Zwischen dem Testamentsvollstrecker (Rechtsstellung vgl. Rz. 141) und den Erben besteht ein gesetzliches Schuldverhältnis eigener Art, das in §§ 2197... -
Seltene Regresskonstellationen
Schrifttum: Coetser-Waltjen, „Die Haftung nach § 823 II BGB“, Jura 2002, 102; Deutsch, „Schutzgesetze aus dem Strafrecht in § 823 II... -
Gesetzliche Schuldverhältnisse
Ein Schuldverhältnis, das den Gläubiger dazu berechtigt, von dem Schuldner eine Leistung zu fordern (§ 241 Abs. 1, S. 1 BGB), kann entweder durch... -
Die Vorsorgevollmacht
Eine Vertretungsmacht kann sich aus dem Gesetz ergeben. Beispielsweise können die Eltern (§§ 1626, 1629 BGB; oder der alleinerziehende Elternteil; §... -
Schuldrecht – Gesetzliche Schuldverhältnisse
Inhalt dieses fünften Kapitels sind die gesetzlichen Schuldverhältnisse, insbesondere die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB), die... -
Verwirkung des Ehegattenunterhalts
Jeder, der einen Unterhaltsanspruch hat, kann ihn auch wieder loswerden, und zwar auf höchst unterschiedliche Weise. Die klarste und eindeutigste...