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Die Realteilung von Personengesellschaften im Einkommensteuerrecht Vor dem Hintergrund der intersubjektiven und temporären Verschiebung stiller Reserven
Der Gesetzgeber hat mit der Realteilung i. S. d. § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG ein Rechtsinstitut geschaffen, das ökonomisch erwünschte Umstrukturierungen... -
Anwendungsbereich der Realteilungsgrundsätze
Scheidet ein Mitunternehmer aus einer unter den verbleibenden Gesellschaftern fortbestehenden Mitunternehmerschaft aus und erhält dieser als... -
Bilanzielle Behandlung der Buchwertfortführung nach den Realteilungsgrundsätzen
Grundsätzlich führen die (Ersatz-)Realisationstatbestände zur Aufdeckung stiller Reserven – als Differenzbetrag aus Buchwert und gemeinem Wert – und... -
Vereinbarkeit mit deutschen Doppelbesteuerungsabkommen
Die im Rahmen von GloBE zu erhebenden Steuern fallen unter den Steuerbegriff der deutschen DBA, sodass die GloBE-Regeln auf ihre Vereinbarkeit mit... -
Thesenförmige Zusammenfassung
(1) Das konkretisierungsbedürftige Fundamentalprinzip der Besteuerung nach der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit folgt aus dem... -
Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz
Implementiert Deutschland die GloBE-Regeln eigenständig, ist der Bund zur Gesetzgebung befugt. Das entsprechende Gesetz bedarf der Zustimmung des... -
Umstrukturierungsrelevante Rahmenbedingungen der Einkommensbesteuerung von Personengesellschaften
Die Erhebung von Steuern wird zur Finanzierung des Staatshaushalts betrieben. Bei der Verteilung der Steuerlast hat der Steuergesetzgeber den... -
Ertragsbesteuerung von Investmentfonds im Anwendungsbereich des InvStG
Eingangs gilt es zum einen das Verhältnis des Investmentsteuergesetzes zum allgemeinen Ertragsteuerrecht sowie zum inländischen Aufsichtsrecht zu... -
Auslegung der Tatbestandsmerkmale einer steuerrechtlichen Beihilfe
Soweit in den Verträgen nicht etwas anderes bestimmt ist, sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die... -
Ertragsbesteuerung von Anlegern im Anwendungsbereich des InvStG
Aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen zur ertragsteuerlichen Behandlung der Investitionen auf Ebene in- und ausländischer Investment- bzw.... -
Ausnahmen von der sofortigen Realisation stiller Reserven – Realteilung im Kontext der steuerneutralen Umstrukturierungsnormen
Aus den vorstehenden Kapiteln sei hervorgehoben, dass man der gleichmäßigen Besteuerung nach der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit... -
Gewinnrealisation stiller Reserven im Einkommensteuerrecht
Sämtliche Wertsteigerungen eines Betriebsvermögens sind grundsätzlich steuerverhaftet; der Betriebsvermögensvergleich bestimmt hingegen nicht den... -
Anforderungen der steuerneutralen Realteilung
Die Fortführung des unternehmerischen Engagements ist Grundvoraussetzung für die steuerneutrale Abwicklung von Umstrukturierungsvorgängen. Setzen... -
Problemstellung
Stetig wandelnde ökonomische Umweltfaktoren verlangen strukturelle Anpassungsmaßnahmen von Unternehmen und deren Gesellschafter, um nachhaltig... -
Einleitung
Aus betriebswirtschaftlicher Sicht streben Anleger im Rahmen einer Investition grundsätzlich ein bestimmtes Rendite-Risiko-Verhältnis an, welches... -
Zur Buchwertfortführung bei Realteilung
Die Relation der beiden Wirtschaftsgüter hinsichtlich der Buch- und Verkehrswerte entspricht dem Verhältnis der Kapitalkonten (KK) zu den... -
Vereinbarkeit mit EU-Recht
IIR und SOR sind je nach konkretem Einzelfall entweder an der Niederlassungs- oder an der Kapitalverkehrsfreiheit zu messen. Dies trifft auch auf... -
Gewinnauswirkung eines Spitzenausgleichs im Rahmen der Realteilung
Der Wert der Beteiligung bestimmt – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen – bei gleichlautendem Gewinnverteilungsschlüssel die Höhe des... -
Gesamtschau und Handlungs- sowie Gestaltungsempfehlungen
Im nachfolgenden Kapitel sollen eingangs die ertragsteuerlichen Gesamtkonsequenzen der behandelten Sachverhalte für den Anleger eines Investment- und... -
Steuerrechtliche Grundlagen
Die GbR ist nach dem Grundlagenurteil des BGH vom 29. 01. 20011 rechtsfähig, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten...