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  1. No Access

    Chapter

    Girogeschäft allgemein und Kontoeröffnung

    I. Definition. Das Girogeschäft gehört zu den aufsichtspflichtigen Bankgeschäften (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 KWG) und beinhaltet nach der gesetzlichen Definition die „Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ...

    Reinhard Singer in Handbuch zum deutschen und europäischen Bankrecht (2009)

  2. No Access

    Chapter

    § 38 Girogeschäft allgemein und Kontoeröffnung

    Als Girogeschäft werden Bankgeschäfte, bezeichnet, die der Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs dienen. Bis zum 30.9.2009 entsprach dies auch der aufsichtsrechtlichen Definit...

    Reinhard Singer in Deutsches und europäisches Bank- und Kapitalmarktrecht (2017)