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Girogeschäft allgemein und Kontoeröffnung
I. Definition. Das Girogeschäft gehört zu den aufsichtspflichtigen Bankgeschäften (§ 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 KWG) und beinhaltet nach der gesetzlichen Definition die „Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ...
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§ 38 Girogeschäft allgemein und Kontoeröffnung
Als Girogeschäft werden Bankgeschäfte, bezeichnet, die der Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs und des Abrechnungsverkehrs dienen. Bis zum 30.9.2009 entsprach dies auch der aufsichtsrechtlichen Definit...