Einleitendes

  • Chapter
  • First Online:
Das Recht der Fiktion

Part of the book series: Theorema. Literaturtheorie, Methodologie, Ästhetik ((TLMÄ,volume 3))

  • 100 Accesses

Zusammenfassung

„Personen eines Dichtwerks wie lebendige Menschen behandeln ist die Naivität eines Affen, der in den Spiegel greift“, beanstandet Robert Musil in seiner Kritik gegen die Suggestion einer Identität zwischen realen Personen und literarisch-fiktionalen Figuren. Damit äußert sich Musil in kritischer Distanz zur streng nachahmenden, Realweltliches abbildenden Lesart von Figuren der Literatur – eine Lesart, die so ungewöhnlich nicht ist. Es scheint nämlich eine hartnäckige Begleiterscheinung der Literatur zu sein, dass sich so manch eine Leserin oder ein Leser in dem ein oder anderen literarischen Text als abgebildet glaubt.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Subscribe and save

Springer+ Basic
EUR 32.99 /Month
  • Get 10 units per month
  • Download Article/Chapter or Ebook
  • 1 Unit = 1 Article or 1 Chapter
  • Cancel anytime
Subscribe now

Buy Now

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 79.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as EPUB and PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Hardcover Book
USD 99.99
Price excludes VAT (USA)
  • Durable hardcover edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free ship** worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Notes

  1. 1.

    Robert Musil in seinem Rezensionsentwurf zu Theodor Reiks „Arthur Schnitzler als Psychologe“, hier aus dem Nachlass zitiert nach Corino, Karl: Ödipus oder Orest? Robert Musil und die Psychoanalyse. In: Vom ,Törleß‘ zum ,Mann ohne Eigenschaften‘. Hrsg. von Uwe Baur und Dietmar Goltschnigg. München/Salzburg: Fink 1973, S. 123–235, hier: S. 125; siehe hierzu auch schon Klausnitzer, Ralf: Literatur und Wissen. Zugänge – Modelle – Analysen. Berlin/New York: De Gruyter 2008, S. 232.

  2. 2.

    Vgl. Bundesverfassungsgericht. Beschluss des ersten Senats vom 24. Februar 1971 – 1 BvR 435/68. In: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Bd. 30. Tübingen: Mohr Siebeck 1971, S. 173–227.

  3. 3.

    Für eine detaillierte juristische Gesamtdarstellung der beiden Präzedenzfälle vgl. Riedel, Mareike: Vermutung des Künstlerischen. Der Esra-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts – eine rechts- und literaturwissenschaftliche Untersuchung. Tübingen: Mohr Siebeck 2011 sowie Frey, Anna-Miriam: Die Romanfigur wider Willen. Frankfurt a. M.: Peter Lang 2008.

  4. 4.

    Siehe ausführlich zur Kunstfreiheit Arnauld, Andreas von: § 167. Freiheit der Kunst. In: Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland. Bd. VII: Freiheitsrechte. Hrsg. von Josef Isensee und Paul Kirchhof. Heidelberg: C. F. Müller 32.009, S. 1113–1154 (Rn. 1–91); vgl. außerdem Hufen, Friedhelm: § 101. Kunstfreiheit. In: Handbuch der Grundrechte in Deutschland und Europa. Bd. IV: Grundrechte in Deutschland – Einzelgrundrechte I. Hrsg. von Detlef Merten und Hans-Jürgen Papier. Heidelberg: C. F. Müller 2011, S. 801–873 (Rn. 1–175).

  5. 5.

    Vgl. Wittreck, Fabian: Art. 5 Abs. 3 (Freiheit der Kunst). In: Kommentar zum Grundgesetz. Bd. I: Präambel, Art. 1–19. Hrsg. von Horst Dreier. Tübingen: Mohr Siebeck 32013, S. 751–791 (Rn. 1–78), hier: S. 758f. (Rn. 12). – Weiterführend ist in diesem Zusammenhang auch Uwe Wittstocks Einschätzung, wonach sich die genannten Fälle auch deshalb zu nachwirkenden Orientierungsfällen entwickelt haben, weil in vielen anderen die beteiligten Verlage, Autorinnen und Autoren gar nicht erst über die finanziellen Mittel verfügten, die häufig voreiligen Entscheidungen der Landgerichtsebene auf höhere richterliche Ebene zu verlagern. Vgl. ders.: Der Fall Esra. Ein Roman vor Gericht. Über die neuen Grenzen der Literaturfreiheit. Köln: Kiepenheuer & Witsch 2011, S. 26.

  6. 6.

    Wenn hier in Bezug auf Mephisto und Esra von Romanverboten die Rede ist, so ist zu präzisieren, dass in den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts inter partes gegen die jeweiligen Verlage als Publikationsträger und Publikationsort das Verbot ausgesprochen wurde, nicht inter omnes gegen jedwede Veröffentlichung der Romane. Dies lässt auch nachvollziehen, weshalb im Falle von Mephisto weitere, nicht rechtswidrige Publikationen in inzwischen mehreren Verlagen trotz formell noch bestehendem Verbot zustande gekommen sind. Siehe hierzu Wittreck, Fabian: Die aktuelle Entscheidung Esra, Mephisto und Salomo. Konflikte zwischen Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit nach der „Esra“-Entscheidung des BVerfG (BVerfGE 119, 1). In: Jura 2 (2009): S. 128–136, hier: S. 132. Zurecht weist für diesen Zusammenhang Albert Meier darauf hin, dass nicht der Roman als solcher verboten wurde, sondern lediglich dessen Vertrieb und somit ausschließlich der Roman als käufliche, der Öffentlichkeit zugängliche Ware, die uneingeschränkt justiziabel ist. Vgl. ders.: Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsschutz. Maxim Billers Esra zwischen Poesie und Justiz. In: Literaturskandale. Hrsg. von Hans-Edwin Friedrich. Frankfurt a. M.: Peter Lang 2009, S. 217–230, hier: S. 229. – Bezüglich Esra gibt es gegenwärtig noch keinen Versuch, eine Neuauflage anzuvisieren. Es liegt jedoch die Vermutung nahe, dass die Klägerinnen gegen eine solche erneut rechtlich vorgehen könnten, sodass eine Neuauflage aktuell unwahrscheinlich erscheint.

  7. 7.

    Dieses umfasst das Recht zur Selbstbewahrung (rechtliche Befugnis für Bürgerinnen und Bürger, sich in den persönlichen Lebensbereich zurückzuziehen; siehe hierzu auch die Sphärentheorie), das Recht zur Selbstbestimmung (Gewährung des Rechts der Selbstbestimmung) und ferner das Recht zur Selbstdarstellung (Recht der Bestimmung von Außen- und Öffentlichkeitsdarstellung der eigenen Person; Recht am eigenen Bild/Wort etc.). Vgl. hierfür Pieroth, Bodo und Schlink, Bernhard: Grundrechte Staatsrecht II. Berlin: Müller 242008, S. 373, § 8.

  8. 8.

    Hierzu statuiert das LG München I im Beschluss zum Roman Esra vom 15. Oktober 2003: „Das Bundesverfassungsgericht und der Bundesgerichtshof leiten das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG her. Es handelt sich um ein ,unbenanntes Freiheitsrecht‘, das die speziellen Freiheitsrechte ergänzt. Seine Aufgabe ist, im Hinblick auf das verfassungsrechtliche Konstitutionsprinzip ,Würde des Menschen‘, die innere persönliche Lebenssphäre und die Erhaltung ihrer Grundbedingungen zu gewährleisten, die sich durch die traditionellen konkreten Freiheitsgarantien nicht abschließend erfassen lassen“ (LG München I. Urteil vom 15. Oktober 2003 – 9 O 11.360/03. In: Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht 48.3 [2004]: S. 234–238, hier: S. 237).

  9. 9.

    Folglich kann Einschätzungen nicht zugestimmt werden, die die Esra-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts als eine Gleichzeitigkeit von Fiktionalität und Persönlichkeitsrechtverletzung verstehen. Das Bundesverfassungsgericht hat nämlich gerade dort den Fiktionsstatus abgesprochen, wo eine Persönlichkeitsrechtsverletzung angenommen wurde. Das folgende Beispiel gibt die Position des Bundesverfassungsgerichts daher nicht adäquat wieder: „Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der fiktionale Text Esra auf die reale Ex-Freundin referiert und deren Persönlichkeitsrechte verletze“ (Lieb, Claudia: Fiktionalität und Rechtswissenschaft. In: Grundthemen der Literaturwissenschaft: Fiktionalität. Hrsg. von Lut Missinne, Ralf Schneider und Beatrix van Dam. Berlin/Boston: De Gruyter 2020, S. 571–590, hier: S. 571).

  10. 10.

    Vgl. Art. 5 Absatz III des GG, in dem sowohl die Kunstfreiheit als auch die Forschungsfreiheit als eigenständige Grundrechte bestimmt werden.

  11. 11.

    Grimm, Dieter: Über einige Schwierigkeiten des Verfassungsrechts mit der Kunst. In: Bild/Geschichte. Hrsg. von Philine Helas et al. Berlin/Boston: De Gruyter 2007, S. 499–509, hier: S. 499; siehe hierzu ausführlicher auch Gutmann, Thomas: Die rechtliche Autonomie der Literatur. In: Lizensur. Was darf fiktionale Literatur? Hrsg. von Eric Achermann, Daniel Arjomand-Zoike und Nursan Celik. Berlin/Heidelberg: Metzler 2023, S. 225–244.

  12. 12.

    Vgl. hierzu Claude D. Conter, der juristische Regulierungen und Verrechtlichungsprozesse von Literatur allein schon aufgrund religiöser, politischer oder sittlichkeitsbetreffender Ordnungsbestrebungen als gemeinhin gegeben einschätzt: Justitiabilität und Rechtsmäßigkeit. Verrechtlichungsprozesse von Literatur und Film. In: Justitiabilität und Rechtsmäßigkeit. Verrechtlichungsprozesse von Literatur und Film in der Moderne. Hrsg. von dems. Amsterdam/New York: Rodopi 2010, S. 7–26, hier: S. 11f.

  13. 13.

    Es darf einleitend nicht der Hinweis fehlen, dass hier die Kunstfreiheit nur in Bezug auf fiktionale Literatur betrachtet werden kann. Anders als es Abraham Kaplan nahelegt, ist es nicht als defizitär zu erachten, einen Ansatz zu entwickeln, der sich nur auf eine ästhetische Gattung, Kategorie oder Verfahren konzentriert. Vgl. hierzu Kaplan: „Das […] macht vielmehr darauf aufmerksam, dass jede ästhetische Theorie zu kurz greift, die zwar auf einige Künste (etwa Literatur) anwendbar ist, auf andere (zum Beispiel Musik) aber nicht“ (Kaplan, Abraham: Referenz in der Kunst. In: Theorien der Kunst. Hrsg. von Dieter Henrich und Wolfgang Iser. Frankfurt a. M.: Suhrkamp 41992, S. 491–523, hier: S. 491). Die Fokussierung auf eine Kunstform verkennt wenigstens nicht, dass andere Kunstformen auf eigenen Praktiken beruhen, potenziell andere Rezeptionserwartungen forcieren und sich entsprechend auch unterschiedlich zu einer bestehenden Rechtsordnung verhalten können.

  14. 14.

    Celik, Nursan: Das Recht der Fiktion. Überlegungen zur Justiziabilität fiktionaler Literatur. Online unter https://sfb1385.hypotheses.org/505 (zuletzt aufgerufen am 10. Juli 2023).

  15. 15.

    So wurde in zahlreichen rechtstheoretischen und -praktischen Fachzeitschriften der Fall Esra oftmals dezidiert unter dem Vorzeichen der Fiktionsfrage diskutiert. Für einen ersten – jedoch keineswegs vollständigen – Überblick vergleiche die folgenden Artikel: Lenski, Sophie-Charlotte: Grundrechtsschutz zwischen Fiktionalität und Wirklichkeit – Zum ,Esra‘-Beschluss des BVerfG. In: NVwZ. Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 27.3 (2008): S. 281–284; Grimm, Dieter: ,Keine Trumpfkarte im Fall Esra‘ – Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht müssen gegeneinander abgewogen werden. In: Zeitschrift für Rechtspolitik 41.1 (2008): S. 29f.; Grimm, Dieter: Fernsehen im Gerichtssaal? In: Zeitschrift für Rechtspolitik 44.2 (2011): S. 61f.; Helle, Jürgen: Der Schlüsselroman und ,Esra‘. In: Archiv für Presserecht. Zeitschrift für das gesamte Medienrecht 6 (2013): S. 470–479; Helle, Jürgen: Noch zwei neue Bücher zu ,Esra‘. In: Archiv für Presserecht. Zeitschrift für das gesamte Medienrecht 3 (2014): S. 287–290.

  16. 16.

    Vereinzelt ist auch bei Esra von einem Schlüsselroman die Rede. So heißt es beispielsweise im Beschluss des Landgerichts München I vom 15. Oktober 2003: „Der Roman ,Esra‘ wird in Kritiken als Schlüsselroman qualifiziert, zum Teil aber auch als ,Schlüssellochroman‘, als ,Schlüssel ohne Roman‘ oder als Skandalroman“ (LG München I. Urteil vom 15. Oktober 2003, S. 234).

  17. 17.

    ,Legitim‘ meint hier, dass sich die jeweiligen Beschlüsse als der gegenwärtigen Rechtsgrundlage befolgend erweisen und entsprechend nicht rechtswidrig sind.

  18. 18.

    Vgl. die Beschreibung des Teilprojekts A01 Deutungshoheit über Texte – Recht und Literatur im Streit um gerichtliche Zensur vonseiten des Sonderforschungsbereichs 1385 Recht und Literatur. https://www.uni-muenster.de/SFB1385/projektbereicha/teilprojekta01/index.html (zuletzt aufgerufen am 10. Juli 2023).

  19. 19.

    Dass der Schmerz betroffener Personen „zumeist als notwendiger, aber nebensächlicher Kollateralschaden ästhetischer Meisterwerke abgetan“ wird (Franzen, Johannes: Ich bin nicht so, wie alle Welt vermutet. In: FAZ vom 28. Juli 2021 [Print-Ausgabe]), sei keineswegs bagatellisiert, kann jedoch als ein anderer Problemkomplex hier nicht vertieft werden. Auch die Frage, inwiefern ein,narratives Eigentumsrecht‘ (Franzen, J.: Ich bin nicht so) an der eigenen Lebensgeschichte besteht, muss in dieser Untersuchung ausgespart werden.

  20. 20.

    Für das Dürfen literarischer Fiktionen wird der Ausdruck ,Lizensur‘ vorgeschlagen: „Unter einer Lizensur sei auf basaler Ebene das Dürfen literarischer Fiktionen zu verstehen. In enger etymologischer Anbindung an das lateinische licere (insb. licet = es ist erlaubt, man darf, es ist möglich) seien die Sondererlaubnisprozesse fiktionaler Literatur als Lizensuren markiert“ (Achermann, Eric, Daniel Arjomand-Zoike und Nursan Celik: Zum Spannungsverhältnis Fiktion und Lizenz. In: Lizensur. Was darf fiktionale Literatur? Hrsg. von dens. Berlin/Heidelberg: Metzler 2023, S. 1–15, hier: S. 4f.).

  21. 21.

    Selbstredend sind es nicht die jeweiligen Texte, die zur Rechenschaft gezogen werden, sondern in diesem Fall der Autor, der für die eigenen produktiven Erzeugnisse verantwortlich ist. Allerdings tragen auch die jeweiligen Verlage eine nicht unerhebliche Mitverantwortung, da sie die streitgegenständlichen Texte verlegen, ausliefern und bewerben und bei einem Verbot ebenfalls finanzielle Verluste zu verzeichnen haben. Auf dieses Bewusstsein reagieren inzwischen sehr viele Verlage und lassen eine Vertragsklausel von ihren Autorinnen und Autoren unterzeichnen, die reglementiert, dass diese im Falle eines Vertragsbruchs durch Persönlichkeitsrechtsverletzungen mit der Folge gerichtlicher Prozesse zur Verantwortung gezogen werden und die Rechtskosten zu tragen haben. Vgl. hierzu Wittstock, U.: Der Fall Esra, S. 10.

  22. 22.

    So zum Beispiel, weil anders als oft vermutet keine ontologische Distinktionsfähigkeit zwischen fiktionaler Rede und faktualer Rede, kein ontologisches fundamentum in re feststellbar ist, wie insbesondere im dritten und sechsten Kapitel dieser Arbeit noch ausführlich dargelegt wird. Vgl. hierzu Bunia, Remigius: Faltungen. Fiktion, Erzählen, Medien. Berlin: Erich Schmidt 2007, S. 11 und S. 99f.

  23. 23.

    Vgl. zum Aspekt der Referenzialität Schwarz-Friesel, Monika und Manfred Consten: Einführung in die Textlinguistik. Darmstadt: WBG 2014, S. 50–73.

  24. 24.

    Metafiktionale Aussagen beschreibt Werner Wolf als „selbstreflexive Aussagen und Elemente einer Erzählung, die nicht auf Inhaltliches als scheinbare Wirklichkeit zielen, sondern zur Reflexion veranlassen über Textualität und Fiktionalität – im Sinne von ,Künstlichkeit‘, ,Gemachtheit‘ oder ,Erfundenheit‘ – mitunter auch über eine angebliche Faktualität der Geschichte und über Phänomene, die mit all dem zusammenhängen“ ([Art.] Metafiktion. In: Metzler Lexikon Literatur- und Kulturtheorie. Ansätze – Personen – Grundbegriffe. Hrsg. von Ansgar Nünning. Stuttgart/Weimar: Metzler 52013, S. 513f., hier: S. 513).

  25. 25.

    Biller, Maxim: Esra. Köln: Kiepenheuer & Witsch 2003, S. 186.

  26. 26.

    Als Modus der Literatur ist Fiktionalität im Wesentlichen aus den Autonomieprozessen der Künste im Allgemeinen ab ca. dem 18. Jahrhundert hervorgegangen (vgl. Franzen, Johannes et al.: Geschichte der Fiktionalität. Zur Einleitung. In: Geschichte der Fiktionalität. Diachrone Perspektiven auf ein kulturelles Konzept. Hrsg. von dems. et al. Baden-Baden: Ergon 2018, S. 7–18, hier: S. 8). Erst zu dieser Zeit löst Fiktionalität die Vormachtstellung des Mimesiskonzepts zumindest begrifflich ab. Doch nicht erst die Autonomieprozesse ab dem 18. Jahrhundert brachten Fiktionalität hervor, vielmehr handelt es sich hierbei um ein weitaus älteres Konzept, das zum besagten Zeitpunkt jedoch einer enormen Reflexion und Veränderung unterzogen wurde. Hans-Edwin Friedrich zufolge sei festzustellen, „dass die Herausbildung des neuen Konzepts einer autonomen Literatur zu Transformationen des Fiktionsbegriffs geführt hat“ (Fiktionalität im 18. Jahrhundert. Zur historischen Transformation eines literaturtheoretischen Konzepts. In: Grenzen der Literatur. Hrsg. von Fotis Jannidis, Gerhard Lauer und Simone Winko. Berlin: De Gruyter 2009, S. 338–373, hier: S. 339), wobei besagte Transformation nicht als Entdeckung von Fiktionalität missverstanden werden sollte. – Bezüglich der Problematik einer „präskriptiven Dogmatik“ und „von rigiden Gattungsregeln unterjocht[en]“ (Achermann), vernebelten Sicht auf ein Dichtungsverständnis vor dem 18. Jahrhundert vgl. Eric Achermann einleitend in: Das unmöglich Wahrscheinliche. Jean Le Clerc und die Rezeption der aristotelischen Poetik. In: Mirabiliratio. Das Wunderbare im Zugriff der Frühneuzeitlichen Vernunft. Hrsg. von Dominique de Courcelles und Christoph Strosetzki. Heidelberg: Winter 2015, S. 113–160, hier: S. 113.

  27. 27.

    Vgl. unter anderem Eggert, Jan Ole: Nachzensur. Die Kollision von Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht am Beispiel des Romans Esra von Maxim Biller. In: IABLIS. Jahrbuch für europäische Prozesse 7.12 (2008). Online unter https://themen.iablis.de/2008/eggert08.html (zuletzt aufgerufen am 10. Juli 2023).

  28. 28.

    Allerdings ist die Begriffsverwendung durchaus umstritten. Vgl. hierzu unter anderem „Zensur ist etwas anderes“. Der Schriftsteller Christoph Hein über gerichtliche Verbote von Büchern wie die Dieter Bohlens und Maxim Billers und die Verantwortung des Dichters beim Schreiben. Interview von Volker Hage. In: Der Spiegel vom 19. Oktober 2003 (Print-Ausgabe). Online vom 19. Oktober 2003 unter https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-28921827.html (zuletzt aufgerufen am 10. Juli 2023); vgl. außerdem Uwe Wittstock, der den Zensurbegriff als unzutreffend verwirft und stattdessen von einer Abwägungsentscheidung zwischen dem Persönlichkeitsrecht und der Kunstfreiheit spricht. Dem kann aus berechtigten Gründen zugestimmt werden, doch erweist sich die Rede von einer Nach- oder Selbstzensur als einer ganz spezifischen Spielart von Zensur noch als deutlich komplexer. Ohne den Begriff der Selbstzensur zu verwenden, adressiert Wittstock selbst schon die literaturproduktiven Folgen, die Romanverbote mit sich bringen können: „Doch jetzt ist das Kind im Brunnen – und dort wird es bleiben, falls sich Verleger, Autoren, Kritiker, nicht dazu entschließen, künftig energischer für die Rechte der Literatur zu streiten. Ohne Konflikte wird der ehemals vorhandene literarische Spielraum nicht zurückzuerobern sein. Solange Bücher aber schon bei der Androhung juristischer Konflikte zurückgezogen und entschärft werden, ist hier keine Änderung in Aussicht“ (hier zitiert nach ders.: Die jüngste Mode im Literaturbetrieb: Romanverbot. Auf http://blog.uwe-wittstock.de/?p=84 vom 01. April 2012 [zuletzt aufgerufen am 10. Juli 2023]); vgl. auch ders.: Der Fall Esra.

  29. 29.

    Eine Selbstzensur würde in diesem Fall etwa bedeuten, dass einzelne Romanverbote für Autorinnen und Autoren die warnende, präjudizierende Nachwirkung ausrufen, beim eigenen Schaffensprozess gewisse Vorsichtsmaßnahmen zu treffen und gegebenenfalls bestimmte Themen und Erwähnungen beim Schreiben zu unterlassen. Diesem Verständnis nach würden einzelne Romanverbote weitaus gravierendere Folgen und Einschränkungen nach sich ziehen als das bloße Verbreitungsverbot; siehe zur Selbstzensur schon Heinrich Heines Rede vom Gedankenkindermord: „Ach! diese Geisteshenker machen uns selbst zu Verbrechern, und der Schriftsteller, der wie eine Gebährerinn [sic!] während des Schreibens gar bedenklich aufgeregt ist, begeht in diesem Zustand sehr oft einen Gedankenkindermord, eben aus wahnsinniger Angst vor dem Richtschwerte des Censors“ (Einleitung [zu „Kahldorf über den Adel“]. In: ders. Historisch-kritische Gesamtausgabe der Werke. Bd. 11: Ludwig Börne. Eine Denkschrift und kleinere politische Schriften. Hrsg. von Manfred Windfuhr. Hamburg: Hoffmann & Campe 1978, S. 134–145, hier: S. 137).

  30. 30.

    Lorenz, Matthias N.: Literatur und Zensur in der Demokratie. Die Bundesrepublik und die Freiheit der Kunst. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2009, S. 16.

  31. 31.

    Vgl. Lorenz, M. N.: Literatur und Zensur, S. 16.

  32. 32.

    Vgl. Grimm, D.: Über einige Schwierigkeiten des Verfassungsrechts, S. 502.

  33. 33.

    Dietz, Georg: Willkommen in der Gegenwart. Auf Zeit Online vom 18. Oktober 2007 unter https://www.zeit.de/online/2007/42/biller-esra (zuletzt aufgerufen am 10. Juli 2023).

  34. 34.

    Freund, Wieland: „Esra“-Urteil: Eine „Affenschande“ [Kommentar]. Auf Welt Online vom 12. Oktober 2007 unter https://www.welt.de/debatte/kommentare/article6070288/Esra-Urteil-Eine-Affenschande.html (zuletzt aufgerufen am 10. Juli 2023).

  35. 35.

    Freund, W.: Affenschande.

  36. 36.

    Vgl. hierzu die rechtswissenschaftliche Dissertation von Daniel Arjomand-Zoike: Deutungshoheit und Übersetzung: Zur Funktion juristischer Dogmatik bei der gerichtlichen Befassung mit Romanen. Weilerswist: Velbrück Wissenschaft 2023.

  37. 37.

    BVerfGE 119, 1 (1).

  38. 38.

    Gabriel, Gottfried: Präzision und Prägnanz. Logische, rhetorische, ästhetische und literarische Erkenntnisformen. Paderborn: mentis 2019, S. 22. – Literarizität lässt sich in erster Linie als evaluative Eigenschaft beobachten, die nicht selten einem positiven Werturteil nahekommt (über einen Text zu sagen, dass er literarisch sei, beinhaltet häufig eine Aufwertung), wohingegen Fiktionalität tendenziell eine beschreibende Eigenschaft ist, die manchmal jedoch auch pejorativ verwendet wird (beispielsweise in Anwendung auf Verschwörungsideologien). Zwar kann auch mit der Zuschreibung des Literarischen eine Herabwertung vollzogen werden, etwa, indem man einem Medium fehlenden Erkenntniswert vorwirft und als literarisch klassifiziert, doch ist eine solche negative Verwendungsweise beim Fiktionalen wesentlich stärker und häufiger zu beobachten.

  39. 39.

    Ein interessantes Unterscheidungsverfahren bietet Searle an, wenn er den Literaturstatus maßgeblich von Leserinnen und Lesern, den Fiktionsstatus hingegen maßgeblich von Autorinnen und Autoren abhängig macht: „Roughly speaking, whether or not a work is literature is for the readers to decide, whether or not it is fiction is for the author to decide“ (The Logical Status of Fictional Discourse. In: New Literary History 6.2 [1975]: S. 319–332, hier: S. 320).

  40. 40.

    Searle, J. R.: Fictional Discourse, S. 319f.

  41. 41.

    Aristoteles: Poetik. Griech./Dt. Übers. und hrsg. von Manfred Fuhrmann. Stuttgart: Reclam 1982, S. 28, 1451b.

  42. 42.

    Dass Literatur keine stattgefundenen Ereignisse darstellt, ist nur eine Möglichkeit, wenn auch unverkennbar die zentralste. Insgesamt lassen sich jedoch drei Möglichkeiten ausfindig machen, was den Gegenstand der Literatur respektive der Dichtung betrifft: dasjenige, was geschehen könnte, dasjenige, was geschehen ist (allerdings, wie Aristoteles ausdrücklich betont, nicht im Sinne einer bloßen Reportage) oder aber dasjenige, was geschehen sollte. Vgl. Aristoteles: Poetik, S. 85, 1460b: „Da der Dichter ein Nachahmer ist, wie ein Maler oder ein anderer bildender Künstler, muß er von drei Nachahmungsweisen, die es gibt, stets eine befolgen: er stellt die Dinge entweder dar, wie sie waren oder sind, oder so, wie man sagt, daß sie seien, und wie sie zu sein scheinen, oder so, wie sie sein sollten.“

  43. 43.

    Dass sich Aristoteles’ Dichtungstheorie auch als eine fiktionsnahe Theorie lesen lässt, erkennt Sandra Markewitz, die in diesem Zusammenhang sehr treffend von einem an die Dichtung gekoppelten „Raum des Möglichen“ spricht. Vgl. dies.: Grammatische Fiktionen. Close Reading PU 307. In: Grammatische Subjektivität. Wittgenstein und die moderne Kultur. Hrsg. von ders. Bielefeld: transcript 2019, S. 237–251, hier: S. 248.

  44. 44.

    Möglichkeitsformen anzeigende Modalverben wie ,können‘ sind nicht nur für die Fiktionsforschung relevant, sondern auch für die Modallogik, wie sie in dieser Arbeit am Beispiel der Mögliche-Welten-Theorien später rudimentär skizziert wird.

  45. 45.

    Vgl. Hamburger, Käte: Die Logik der Dichtung. Stuttgart: Klett-Cotta 41994, S. 53; vgl. auch Konrad, Eva-Maria: Dimensionen der Fiktionalität. Analyse eines Grundbegriffs der Literaturwissenschaft. Münster: mentis 2014, S. 22; vgl. ferner: Fludernik, Monika und Marie-Laure Ryan: Factual Narrative: An Introduction. In: Narrative Factuality. A Handbook. Hrsg. von dens. Berlin/Boston: De Gruyter 2019, S. 1–26, hier: S. 5.

  46. 46.

    Blume, Peter: Fiktion und Weltwissen. Ein Beitrag nichtfiktionaler Konzepte zur Sinnkonstitution fiktionaler Erzählliteratur. Berlin: Erich Schmidt 2004, S. 24.

  47. 47.

    Lamarque, Peter und Olsen, Stein Haugom: Truth, Fiction, and Literature: A Philosophical Perspective. Oxford: Clarendon 1994, S. 5.

  48. 48.

    „Die sogenannte,institutionelle‘ Theorie der Fiktionalität verdankt ihren Namen der Annahme, dass die Eigenschaft bestimmter Texte (und anderer Medien), fiktional zu sein, auf einer sozialen Praxis koordinierten, konventionsbasierten Handelns beruht. Ein anderer Ausdruck für ,soziale Praxis‘ ist ,Institution‘. Was einen Text fiktional macht, ist demnach die Tatsache, dass der Text mit der Absicht hervorgebracht wurde, gemäß den Konventionen der Fiktionsinstitution rezipiert zu werden“ (Köppe, Tilmann: Die Institution Fiktionalität. In: Fiktionalität. Ein interdisziplinäres Handbuch. Hrsg. von Tobias Klauk und dems. Berlin/Boston: De Gruyter 2014, S. 35–49, hier: S. 35).

  49. 49.

    Vgl. ferner den Beitrag von Kroon und Voltolini, die sich für Fiktion (fiction) und Nicht-Fiktion (non-fiction) als eigentliches Kontrastpaar stark machen: Kroon, Fred und Alberto Voltolini: Fiction. In: The Stanford Encyclopedia of Philosophy. Hrsg. von Edward N. Zalta. Winter 2019. Online unter https://plato.stanford.edu/archives/win2019/entries/fiction/ (zuletzt aufgerufen am 10. Juli 2023); vgl. außerdem, wenn auch anderer Zugriff, Dorrit Cohn, die das Historische („history“) als Gegenpol zur Fiktion präsentiert: dies.: The Distinction of Fiction. Baltimore/London: Johns Hopkins University Press 1999, S. 19.

  50. 50.

    Blume, P.: Fiktion und Weltwissen, S. 220.

  51. 51.

    Vgl. Iser hierzu: „Denn die in solchen [fiktionalen] Texten erkennbaren Mischungsverhältnisse von Realem und Fiktivem bringen offensichtlich Gegebenes und Hinzugedachtes in eine Beziehung. Folglich kommt in diesem Verhältnis mehr als nur eine Opposition zum Vorschein“ (Das Fiktive und das Imaginäre. Perspektiven literarischer Anthropologie. Frankfurt a. M.: Suhrkamp 1991, S. 18).

  52. 52.

    Bareis, J. Alexander: Fiktionen als Make-Believe. In: Fiktionalität. Ein interdisziplinäres Handbuch. Hrsg. von Tobias Klauk und Tilmann Köppe. Berlin/Boston: De Gruyter 2014, S. 50–67, hier: S. 61.

  53. 53.

    In der Anfangszeit, ab der Etablierung und der Popularisierung des Romans im 18. Jahrhundert also, ist bei Romanen mithin ein Faktualitätspostulat zu beobachten, das meist jedoch nur einer „pseudofactuality“ entspricht. Hierbei wird die Autorperson dem Selbstverständnis nach häufig als „mere editor“ mit „real documents or reports“ (paradigmatisch hierzu die Herausgeberfiktion wie beispielsweise der Roman The Scarlet Letter [1850] von Nathaniel Hawthorne) präsentiert (Paige, Nicholas: Before Fiction. The Ancien Régime of the Novel. Philadelphia: University of Pennsylvania Press 2011, S. ix). Ein pseudofaktualer Roman „masquerades as a serious utterance“ (Before Fiction, S. x), konstatiert Paige. – Dass Pseudofaktualität jedoch nicht erst bei Romanen ab dem 18. Jahrhundert zu beobachten ist, sondern weitaus früher schon, zeigt die folgende Abhandlung: Speth, Sebastian: Dimensionen narrativer Sinnstiftung im frühneuhochdeutschen Prosaroman. Textgeschichtliche Interpretation von „Fortunatus“ und „Herzog Ernst“. Berlin/Boston: De Gruyter 2017.

  54. 54.

    Jedoch kann Johannes Franzen et al. zugestimmt werden, die das Kontrastpaar Fiktionalität und Faktualität dahingehend verteidigen, dass beide Modi sich gegensätzlich im Hinblick auf Referenzversprechen verhalten: „Die Geltungsansprüche ,Fiktionalität‘ und ,Faktualität‘ bezeichnen unterschiedliche Versprechen im Hinblick auf Referenz oder Nichtreferenz und beziehen sich auf eine historisch und kulturell bedingte Alltagswirklichkeit“ (Franzen, J. et al.: Geschichte der Fiktionalität, S. 12).

  55. 55.

    Sondervotum Hoffmann-Riem, BVerfGE 119, 1 (57).

  56. 56.

    Vgl. Barsch, Achim: Literatur und Recht aus literaturtheoretischer Sicht. In: Literatur vor dem Richter: Beiträge zur Literaturfreiheit und Zensur. Hrsg. von Brigit Dankert und Lothar Zechlin. Baden-Baden: Nomos 1988, S. 63–90, hier: S. 79f.; vgl. grundlegend zum Zusammenhang zwischen Recht und Literatur Kirste, Stephan: Literatur und Recht. In: Handbuch Rechtsphilosophie. Hrsg. von Eric Hilgendorf und Jan C. Joerden. Berlin: Metzler 22021, S. 351–362.

  57. 57.

    Vgl. unter anderem Westphal, Sandra: Deutungshoheit über Texte. Eine Analyse des rechtswissenschaftlichen Diskurses über Literatur. Baden-Baden: Nomos 2019, S. 22, S. 26 et passim; vgl. außerdem Riedel, M.: Vermutung des Künstlerischen, S. 3.

  58. 58.

    Helle, Jürgen: Der Schlüsselroman und „Esra“. In: Archiv für Presserecht. Zeitschrift für das gesamte Medienrecht 6 (2013): S. 470–489, hier: S. 473.

  59. 59.

    Meier, A.: Kunstfreiheit vs. Persönlichkeitsschutz, S. 234.

  60. 60.

    Wie auch Sandra Plötz, geb. Westphal (vgl. Deutungshoheit, S. 181) in ihrer Untersuchung darlegt, ist selbst bei einem Vorhandensein an Gutachten nicht zwangsläufig von einer Berücksichtigung bei der Urteilsfindung auszugehen. So auch bei der Esra-Entscheidung, der durchaus Gutachten vorlagen, bei der jedoch keine Erwähnung und Anwendung in der Urteilsbegründung erkennbar ist.

  61. 61.

    Allein schon aufgrund der essentialistischen bis hin zu formalistischen oder intentionalistischen oder auch institutionellen Ansätze zur Bestimmung von Literatur kann kaum von einem konsensuellen Literaturverständnis innerhalb der Literaturwissenschaft die Rede sein, wie sie vonseiten der Rechtsprechung nicht selten suggeriert wird. Lediglich eine starke Tendenz zum pragmatisch-institutionellen Literaturverständnis lässt sich gegenwärtig beobachten. Eine solche Konzeption von Literatur lässt auch erkennen, weshalb beispielsweise Peter Handkes Gedicht Die Aufstellung des 1. FC Nürnbergs vom 27.1.1968, das bis auf eine Abweichung die tatsächliche Spieleraufstellung zum besagten Zeitpunkt darlegt, als literarisch aufzufassen ist. Indem Handkes Gedicht innerhalb eines literarischen Bandes erschien, wird es dem institutionellen Literaturverständnis folgend qua Einbettung in einen literarischen Kontext selbst literarisch. Vgl. Handke, Peter: Die Aufstellung des 1. FC Nürnbergs vom 27.1.1968. In: ders. Die Innenwelt der Außenwelt der Innenwelt. Frankfurt a. M.: Suhrkamp 1977, S. 59.

  62. 62.

    Vgl. Grimm, D.: Über einige Schwierigkeiten des Verfassungsrechts, S. 501.

  63. 63.

    Vgl. Bünnigmann, Kathrin: Interaktion erwünscht! Anmerkungen zur Wechselwirkung von Roman und Realität anläßlich des „Esra“-Beschlusses. In: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart 62 (2014): S. 259–285, hier: S. 274.

  64. 64.

    Siehe Nünning, der Fiktionssignale als Sammelbegriff für textuelle, kontextuelle, paratextuelle, sprachliche und ästhetische, Fiktionalität markierende Zeichen definiert: Nünning, Ansgar: [Art.] Fiktionssignale. In: Metzler Lexikon Literatur- und Kulturtheorie. Ansätze – Personen – Grundbegriffe. Hrsg. von dems. Stuttgart/Weimar: Metzler 52013, S. 215f., hier: S. 215; vgl. ferner Cohn, Dorrit: Signposts of Fictionality: A Narratological Perspective. In: Poetics Today II.4 (1990): S. 775–804. – In Opposition zu Fiktionssignalen kann Kosellecks Ansatz der sogenannten Wirklichkeitssignale genannt werden, die als Marker nicht-fiktionaler Texte wirken. Vgl. Koselleck, Reinhart: Vergangene Zukunft. Zur Semantik geschichtlicher Zeiten. Frankfurt a. M.: Suhrkamp 1979, S. 285. Wie auch schon Nünning (Fiktionssignale, S. 215) treffend feststellt, gibt es jedoch noch keine ausführliche Theorie und Untersuchung zu Wirklichkeitssignalen.

  65. 65.

    Siehe hierzu Marc Wurich: „Fiktionalität ist keine textimmanente Eigenschaft, sondern eine modifizierbare Zuschreibung an ein konkretes Textphänomen unter Berücksichtigung der jeweiligen kommunikationssituativen Bedingungen und Konventionen“ (Mögliche Halbwelten. Heteroreferentialität und Diskurshybridisierung in naturalistischen Milieudarstellungen. In: Geschichte der Fiktionalität. Diachrone Perspektiven auf ein kulturelles Konzept. Hrsg. von Johannes Franzen et al. Baden-Baden: Ergon 2018, S. 227–252, hier: S. 227).

  66. 66.

    Knaller, Susanne: Fiktionalität und Authentizität. In: Grundthemen der Literaturwissenschaft: Fiktionalität. Hrsg. von Lut Missinne, Ralf Schneider und Beatrix van Dam. Berlin/Boston: De Gruyter 2020, S. 155–177, hier: S. 157.

  67. 67.

    Gabriel, Gottfried: Zwischen Logik und Literatur. Erkenntnisformen von Dichtung, Philosophie und Wissenschaft. Stuttgart: Metzler 1991, S. 133.

  68. 68.

    Es muss betont werden, dass es sich bei fiktionaler Rede um nicht-behauptende Rede handelt, wenn der Standpunkt des Autors oder der Autorin eingenommen wird. Ist hingegen der diegetische Standpunkt gemeint, so handelt es sich auch bei fiktionaler Rede um behauptende Rede, d. h. behauptend ausgehend von der jeweiligen Erzähinstanz, narrativen Figur o. ä. Auf diesen wichtigen Unterschied weist Alberto Voltolini präzise hin: „[…] sentences fictionally used are clearly not really asserted; rather, they are fictionally asserted.“ (Fiction and Indexinames. In: Journal of Literary Theory 8.2 (2014): S. 293–322, hier: S. 295. Vgl. zum Aspekt der Nichtbehauptung außerdem jüngst die Debatte um den Song „Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt“ des deutschen Rappers Danger Dan, in dem der Künstler wiederholt betont, „er würde die Aussagen des Songs ,eher singen und mit Klavier begleiten, als jetzt so zu behaupten‘. Hierdurch wird deutlich, dass in dessen Kunstverständnis die Kunstfreiheit größere Schutzmöglichkeiten bietet, als es die bloße Meinungsäußerungsfreiheit tut“ (Arjomand, Daniel und Nursan Celik: Auf tönernen Füßen stehen. Danger Dans „Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt“ als Reflexionsaufgabe für Verfassungsrecht und Kunstsystem. Online unter https://sfb1385.hypotheses.org/144#more-144 [zuletzt aufgerufen am 10. Juli 2023]).

  69. 69.

    Siehe zu diesem Eindruck schon Bünnigmann, Kathrin: Die „Esra“-Entscheidung als Ausgleich zwischen Persönlichkeitsschutz und Kunstfreiheit. Rechtsprechung im Labyrinth der Literatur. Tübingen: Mohr Siebeck 2013, S. 142.

  70. 70.

    Vgl. Eichner, Christian und York-Gothart Mix: Ein Fehlurteil als Maßstab? Zu Maxim Billers Esra, Klaus Manns Mephisto und dem Problem der Kunstfreiheit in der Bundesrepublik Deutschland. In: Internationales Archiv für Sozialgeschichte der deutschen Literatur 2 (2007): S. 183–227, hier: S. 225.

  71. 71.

    Vgl. hierzu Johannes Franzens Ausführungen zum Verhältnis von Fiktion und Lizenzen: „Die Rede von ,Lizenzen‘ verweist auf eine Erlaubnis beziehungsweise den zulässigen Verstoß gegen eine geltende Regel. In Bezug auf Fiktionalität bedeutet das vor allem die Erlaubnis, von den Regeln, die für faktuale Texte gelten, abzuweichen. Diese Abweichungsmöglichkeiten beziehen sich zunächst auf die Ebene der Darstellung: Zum einen ergibt sich ein Ensemble an epistemologischen Lizenzen. Gemeint ist die Möglichkeit, Personen, Orte oder Ereignisse darzustellen, die nicht existieren, und sich bei dieser Darstellung auch nicht an die Vorgaben des geltenden Realitätsregime zu halten (etwa durch die Integration fantastischer Elemente). Zudem – und damit verbunden – ermöglicht die Fiktionalität einer Erzählung dem Autor, von der ,Sprachhandlungslogik faktualen Erzählens‘ abzuweichen. Die daraus abgeleiteten ästhetischen Lizenzen erlauben es, auf eine Art zu erzählen, die beispielsweise in einem journalistischen Text irritieren würde“ (ders.: Ein Recht auf Rücksichtslosigkeit. Die moralischen Lizenzen der Fiktionalität. In: Faktualität und Fiktionalität. Hrsg. von Marcus Willand. Hannover: Wehrhahn 2017, S. 31–48, hier: S. 35).

  72. 72.

    Vgl. Barsch, Achim: [Art.] Fiktion/Fiktionalität. In: Metzler Lexikon Literatur- und Kulturtheorie. Ansätze – Personen – Grundbegriffe. Hrsg. von Ansgar Nünning. Stuttgart/Weimar: Metzler 52013, S. 214f., hier: S. 214.

  73. 73.

    In einem weiten Sinne lässt sich der altgriechische Ausdruck mímēsis (μίμησις) schlicht mit Darstellung übersetzen. Wird der Mimesisbegriff nämlich, wie Käte Hamburger richtigerweise erkennt (vgl. Logik der Dichtung, S. 17), in seiner ursprünglichen, aristotelischen Prägung verstanden und wird sich nicht am Lateinischen imitatio orientiert, wie es wesentlich zur Verkürzung des Mimesis-Verständnisses beigetragen hat, so erweisen sich mimesis und poesis als bedeutungsidentisch und können im Deutschen schlicht mit ,Darstellung‘ wiedergegeben werden. Ich verwende Mimesis im Folgenden jedoch in einem engeren Sinne als wirklichkeitsnachahmende Darstellung.

  74. 74.

    Einige sehen gar den Fiktionsbegriff bereits im Mimesisbegriff enthalten. Vgl. dieser These zustimmend unter anderem Klinkert, Thomas: Literatur und Wissen. Überlegungen zur theoretischen Begründbarkeit ihres Zusammenhanges. In: Literatur und Wissen. Theoretisch-methodische Zugänge. Hrsg. von Tilmann Köppe. Berlin/New York: De Gruyter 2011, S. 116–139, hier: S. 124; Petersen, Jürgen H.: Mimesis – Imitatio – Nachahmung. Eine Geschichte der europäischen Poetik. München: Fink 2000; Prendergast, Christopher: The Order of Mimesis. Balzac, Stendhal, Nerval, Flaubert. Cambridge: Cambridge University Press 1986.

  75. 75.

    Es gibt jedoch auch Positionen, die das Repetitive als den mimetischen Künsten charakteristisch verstanden wissen wollen: „Mimesis is inherently and always already a repetition – meaning that mimesis is always the meeting place of two opposing but connected ways of thinking, acting and making: similarity and difference“ (Melberg, Arne: Theories of Mimesis. Cambridge: Cambridge University Press 1995, S. 1).

  76. 76.

    Vgl. Hamburger, K.: Logik der Dichtung, S. 53.

  77. 77.

    Vgl. beispielsweise die Studie von Rösler, Wolfgang: Die Entdeckung der Fiktionalität in der Antike. In: Fiktionalität. Ein interdisziplinäres Handbuch. Hrsg. von Tobias Klauk und Tilmann Köppe. Berlin/Boston: De Gruyter 2014, S. 363–384.

  78. 78.

    Vgl. Gabriel, Gottfried: [Art.] Fiktion. In: Reallexikon der deutschen Literaturwissenschaft. Neubearbeitung, gem. mit Harald Fricke, Klaus Grubmüller und Jan-Dirk Müller. Hrsg. von Klaus Weimar et al. Bd. I: A–G. Berlin/New York: De Gruyter 2007, S. 594–598, hier: S. 595.

  79. 79.

    Siehe für eine gute Übersicht Gabriel, G.: Fiktion, S. 595.

  80. 80.

    Insofern kann Andreas Kablitz’ 2012 geäußerte Feststellung, dass ,fiktional‘ und ,fiktiv‘ promisk verwendet werden (vgl. ders.: Kunst des Möglichen. Theorie der Literatur. Freiburg: Rombach litterae 2012, S. 165; ähnliche Beobachtung auch bei Konrad, E.-M.: Dimensionen der Fiktionalität, S. 22), inzwischen nur bedingt zugestimmt werden. In der Forschung sind diese Begriffe ausreichend differenziert, nur wird diese Differenzierung im Gebrauch verschiedener Disziplinen häufig außer Acht gelassen. Dass die genannten Begriffe weitgehend festgelegt sind, heißt jedoch nicht, dass Fiktionen und Fiktionalität stets einhellig definiert werden – hierzu gibt es in der Tat eine Vielzahl an unterschiedlichen Ansätzen. Vgl. Rajewsky, Irina O. und Anne Enderwitz: Einleitung. In: Fiktion im Vergleich der Künste und Medien. Hrsg. von dens. Berlin/Boston: De Gruyter 2016, S. 1–17, hier: S. 1f.

  81. 81.

    Vgl. Gabriel, G.: Fiktion, S. 596; siehe ferner Keller, Ulrich: Fiktionalität als literaturwissenschaftliche Kategorie. Heidelberg: Winter 1980.

  82. 82.

    Vgl. Zipfel, Frank: Fiktion, Fiktivität, Fiktionalität: Analysen zur Fiktion in der Literatur und zum Fiktionsbegriff in der Literaturwissenschaft. Berlin: Erich Schmidt 2001.

  83. 83.

    Ähnlich formuliert es bereits Andreas Kablitz mit seiner Unterscheidung des Fiktionalen als Eigenschaft der Darstellung und des Fiktiven als Eigenschaft des Dargestellten (vgl. Kunst des Möglichen, S. 166).

  84. 84.

    Vgl. Konrad, E.-M.: Dimensionen der Fiktionalität, S. 22; vgl. ferner Martínez, Matías und Michael Scheffel: Einführung in die Erzähltheorie. München: C. H. Beck 112019.

  85. 85.

    Als narratologische Termini bezeichnen histoire und discours in wesentlicher Anlehnung an Gérard Genette die zwei grundlegenden Erzählebenen und -situationen, die einmal das Wie der Darstellung (discours) und einmal das Was der Darstellung (histoire) umfassen. Für einen komprimierten Überblick zu diesem Begriffspaar siehe Kloepfer, Rolf: [Art.] Histoire vs. discours. In: Metzler Lexikon Literatur- und Kulturtheorie. Ansätze – Personen – Grundbegriffe. Hrsg. von Ansgar Nünning. Stuttgart/Weimar: Metzler 52013, S. 304.

  86. 86.

    Vgl. Konrad, Eva-Maria und Hans Rott: Fiktive Gegenstände. In: Handbuch Metaphysik. Hrsg. von Markus Schrenk. Stuttgart: Metzler 2017, S. 141–145, hier: S. 141.

  87. 87.

    Darunter ist zu verstehen, dass auf Produzentenseite Autorinnen und Autoren fiktionaler Texte bloß Scheinbehauptungen aufstellen und dass auf Rezeptionsseite Leserinnen und Leser sich des bloßen Scheincharakters der Behauptungen bewusst sind und Aussagen nicht für buchstäblich wahr halten.

  88. 88.

    Heyderbrand, Renate von und Simone Winko: Einführung in die Wertung von Literatur. Systematik – Geschichte – Legitimation. Paderborn: Schöningh 1996, S. 30.

  89. 89.

    Vgl. Gabriel, Gottfried: Fiktion und Wahrheit. Eine semantische Theorie der Literatur. Stuttgart-Bad Cannstatt: Frommann-Holzboog 1975, S. 28.

  90. 90.

    Köppe, Tilmann: Literatur und Erkenntnis. Studien zur kognitiven Signifikanz fiktionaler literarischer Werke. Paderborn: mentis 2008, S. 24.

  91. 91.

    Vgl. Köppe, Tilmann und Tom Kindt: Erzähltheorie. Eine Einführung. Stuttgart: Reclam 2014, S. 81.

  92. 92.

    Vgl. Kripke, Saul: Referenz und Existenz. Die John-Locke-Vorlesungen. Aus dem Engl. von Uwe Voigt. Stuttgart: Reclam 2014, S. 8.

  93. 93.

    Ich stimme Martínez und Scheffel (Erzähltheorie, S. 16) darin zu, dass ,fiktional‘ auf den pragmatischen Status und Modus eines Texts verweist, lehne es jedoch ab, ,authentisch‘ als Gegenstück hierzu anzusetzen. Nicht zuletzt, weil fiktionale Texte oftmals von einer dem Anschein nach besonders glaubwürdigen und authentischen Erzählstimme erzählt werden, kann dieser Einteilung nicht zugestimmt werden. Siehe ausführlicher hierzu den Abschn. 7.3.3 (Authentizität, Aufrichtigkeit, Wahrhaftigkeit) in dieser Arbeit.

  94. 94.

    Es geht hierbei oft verloren, dass die (Dicht-)Künste nur in ihrer mimetischen Ausprägung (und laut Platon folglich das dritte, überflüssige Glied in seinem tertiären System von Ideen[-welt] Abbild der Ideen[-welt] Abbild von Abbild der Ideen[-welt] ausmachend; vgl. Platon: Politeia, zehntes Buch, 597c–598d) und insofern sie sich nicht in die Dienste eines platonischen Idealstaates stellen, im zehnten Buch seiner „Politeia“ als Lügenwerk bestimmt werden. Vgl. Platon: Der Staat/Politeia. Griech./Dt. Übers. von Rüdiger Rufener. Einf., Erläut., Inhaltsübersicht und Literaturhinweise von Thomas Alexander Szlezák. Düsseldorf/Zürich: Artemis & Winkler 2000, zehntes Buch, S. 804–887, hier: S. 809–845, 597a–607c. Aufschlussreich ist insbesondere die folgende Textstelle, die gegen die vielzitierte Dichterverbannung Platons spricht: „Dennoch sei versichert, daß wir die der Lust dienende Dichtung und die Nachahmung gerne wieder aufnehmen würden, falls sie einen vernünftigen Beweis dafür vorbringen könnten, daß sie in einer Stadt mit guten Gesetzen da sein müssen; denn wir sind uns ja bewußt, wie sehr auch wir selbst uns von ihr bezaubern lassen“ (Politeia, zehntes Buch, S. 845, 607c). Siehe hierzu auch Stefan Büttners Kritik an der Rezeption der platonischen Literatur- und Mimesistheorie, die oftmals durch die alleinige Fokussierung auf das zehnte Buch der „Politeia“ nur einen einzigen Ausschnitt platonischer Positionen berücksichtigt: „Platon lehne also aus erkenntnistheoretisch-ontologischen und moralisch-pädagogischen Gründen Literatur prinzipiell ab. Dieses Interpretationsergebnis ist, so häufig es wiederholt wird, von der Forschung bereits vielfach widerlegt worden. Dessen ungeachtet wird es sogar häufig in einer Verallgemeinerung von Politeia 10 auf das ganze Werke Platons als dessen Literaturtheorie übertragen, obwohl auf diese Weise sowohl eine große Menge gegenteiliger Äußerungen Platons in anderen Dialogen schlichtweg ignoriert wird als auch sein facettenreicher Mimesisbegriff eine unzulässige Einengung erfährt“ (Die Literaturtheorie bei Platon und ihre anthropologische Begründung. Tübingen/Basel: Francke 2000, S. 3). – Zum Verhältnis zwischen Dichtung und Lüge als eines, das die Literaturgeschichtsschreibung seit jeher begleitet, siehe Blumenberg, Hans: Wirklichkeitsbegriff und Möglichkeit des Romans. In: Nachahmung und Illusion. Poetik und Hermeneutik I. Hrsg. von Hans Robert Jauß. München: Fink 1964, S. 9–27. – Als Addendum verweist Hans Rott darauf, dass sich Platons an die Dichter gerichtete Lügenvorwurf konkret auf Eigenschaften bezieht, die die Dichtung fälschlicherweise den Göttern zuspricht. Rott macht zudem auf die fehlende Unterscheidung zwischen fiktionaler und nicht-fiktionaler Rede zu Platons Lebzeiten aufmerksam (vgl. Der Wert der Wahrheit. In: Kulturen der Lüge. Hrsg. von Mathias Mayer. Köln/Weimar: Böhlau 2003, S. 7–34, hier: S. 9).

  95. 95.

    Ein solcher Vorwurf, der einen harten Kontrast zwischen Fiktion und Wahrheit vertritt, folgt zumeist dem folgenden von Benjamin Schnieder beobachtetem Argumentationsschema:

    P.1: Dichtung ist Lüge.

    P.2: Lüge steht im Kontrast zur Wahrheit.

    K: Also steht Dichtung im Kontrast zur Wahrheit.

    Vgl. Schnieder, Benjamin: Dichtung und Wahrheit. In: Fiktion, Wahrheit, Interpretation. Philologische und philosophische Perspektiven. Hrsg. von Eva-Maria Konrad et al. Münster: mentis 2013, S. 9–38, hier: S. 12. Dieses Schema, wie auch von Schnieder selbst schon moniert, greift gleich aus mehreren Gründen zu kurz. Nicht nur, weil eine Lüge sich nicht zwingend oppositionell zur Wahrheit verhalten muss (so kann man lügen und hierbei dennoch zutreffende Aussagen machen), sondern auch weil Unterscheidungen zwischen Lüge, Irrtum etc. um intentionale Aspekte berücksichtigt werden müssen.

  96. 96.

    Vgl. Iser, W.: Das Fiktive und das Imaginäre.

  97. 97.

    Gabriel, G.: Fiktion, S. 594.

  98. 98.

    Die Verbindung von Fiktion und Sachverhalt erscheint störanfällig, sobald man annimmt, dass eine Fiktion allerdings kein Sachverhalt sei. Dass sich Fiktionen und (reale) Sachverhalte beziehungsweise Tatsachen durchaus sinnvoll vereinbaren lassen, wird im Laufe dieser Arbeit noch deutlich.

  99. 99.

    Fiktionalität verstanden als Modus einer Darstellung findet sich unter anderem bei Walsh, Richard: The Rhetoric of Fictionality. Narrative Theory of the Idea of Fiction. Ohio: Columbus University Press 2007; siehe ferner Missinne, Lut, Ralf Schneider und Beatrix van Dam: Einleitung. In: Grundthemen der Literaturwissenschaft: Fiktionalität. Hrsg. von dens. Berlin/Boston: De Gruyter 2020, S. 3–49, hier: S. 4. – Nicht einleuchtend ist es, von Fiktions-/Fiktionalitätssignalen (signposts of fictionality) zu sprechen, wie es bei Cohn der Fall ist (vgl. Cohn, D.: Signposts).

  100. 100.

    Vgl. Klauk, Tobias und Tilmann Köppe: Bausteine einer Theorie der Fiktionalität. In: Fiktionalität. Ein interdisziplinäres Handbuch. Hrsg. von dens. Berlin/Boston: De Gruyter 2014, S. 3–34, hier: S. 3.

  101. 101.

    Vgl. zum Ganzen Celik, Nursan, Constantin Luft und Laura A. Zander: Fictions in Law, Literature, and Philosophy: New Perspectives. In: Law & Literature Journal (Special Issue) (im Erscheinen).

  102. 102.

    So etwa bei Jeremy Bentham, der den Fiktionsbegriff (fiction) auf das Recht anwendet und Fiktionen im Recht harsch als syphilis degradiert (ders.: The Works of Jeremy Bentham. Vol. V. Hrsg von John Bowring. Edinburgh: William Tait 1843, S. 92). – Siehe auch Amie L. Thomasson, die den Fiktionsbegriff ebenfalls auf das Recht appliziert, wenn auch nicht pejorativ, und von einer Gemeinsamkeit zwischen Literatur und Gesetzen dahingehend spricht, dass beide auf Fiktionsformen (abstract artifacts) basieren. Vgl. dies.: Fiction and Metaphysics. Cambridge: Cambridge University Press 1999 [Erwähnung unter anderem im unpaginierten Vorwort].

  103. 103.

    Dass sich der Lügenvorwurf in Verbindung mit Fiktionen nicht plausibilieren lässt, weiß schon Hans Rott präzise darzulegen: „Eine Lüge ist das bewußte Äußern einer Unwahrheit in Täuschungsabsicht. […] Von der Täuschungsabsicht müssen wir reden, um Lügen von offensichtlichen oder erwarteten Verstößen gegen das Wahrheits- oder Wahrhaftigkeitsgebot abzugrenzen. Eine Abgrenzung ist nötig zum Beispiel gegen Spaß (,Wie groß bist Du?‘ –,Vier Meter fünfzig.‘), gegen Höflichkeitsfloskeln (,Wie geht es Dir?‘ –,Gut.‘) und gegen das Geschichtenerzählen (,Es war einmal…‘). Solcherart gekennzeichneten Textstücken ist gemeinsam, daß die Äußerung als nicht ,ernst gemeint‘ erkennbar ist. Anders als bei diesen wird bei der Lüge ein offenbarer Wahrheitsanspruch erhoben“ (Wert der Wahrheit, S. 9). – Zum Topos der Literatur/Dichtung als Lüge vergleiche konzis Barsch, A.: Fiktion/Fiktionalität, S. 214.

  104. 104.

    Hejl, Peter M.: „Nicht alle Realitäten sind gleich wirklich“: Wirklichkeitskonstruktion im Recht und in der Literatur. In: Zeitschrift für Semiotik 12.3 (1990): S. 221–228, hier: S. 225.

  105. 105.

    Vgl. Jachmann, Monika: Die Fiktion im öffentlichen Recht. Berlin: Duncker & Humblot 1998, S. 42f.; vgl. auch Meyer, Peter: Fiktionen im Recht. Saarbrücken: Saarbrücken Universität. 1975, S. 117.

  106. 106.

    Vgl. Jhering, Rudolf von: Geist des römischen Rechts auf den verschiedenen Stufen seiner Entwicklung. Teil 3, 1. Abteilung. Hrsg. von Benno Schwabe. Darmstadt: WBG 81954, S. 277–310, hier: S. 305, § 58 (Die Fiktionen).

  107. 107.

    Vgl. Zander, Laura A.: Legal Fictions. Auf: Enzyklopädie Recht und Literatur Online. Hrsg. von Thomas Gutmann, Eberhard Ortland und Klaus Stierstorfer. 2022 DOI: https://doi.org/10.17879/12009571787. URL: https://lawandliterature.eu/index.php/en/content-en?view=article&id=42&catid=10 (zuletzt aufgerufen am 19. September 2023).

  108. 108.

    Vgl. Haverkamp, Hans-Peter: „Methodenehrlichkeit“? – Die juristische Fiktion im Wandel der Zeiten. In: Zivil- und Wirtschaftsrecht im Europäischen und Globalen Kontext. Hrsg. von Klaus-Peter Berger et al. Berlin: De Gruyter Recht 2006, S. 1077–1089, hier: S. 1078.

  109. 109.

    Simone Winko beobachtet für die Forschung eine besondere Zentralität des Fiktionskonzepts seit den 1970er-Jahren. Vgl. dies.: Einleitung. In: Grenzen der Literatur. Hrsg. von Gerhard Lauer, Fotis Jannidis und ders. Berlin/New York: De Gruyter 2009, S. 223–227, hier: S. 223.

  110. 110.

    Siehe zur historischen Genese von Fiktion als mit dem Aufkommen von Prosa und vor allem mit der Romanform zusammenhängend einschlägig Watt, Ian: The Rise of the Novel. Studies in Defoe, Richardson and Fielding. London: Chatto & Windus 61974.

  111. 111.

    Im 18. Jahrhundert etabliert sich der Roman als Genre, das bis heute untrennbar mit Fiktionalität verbunden ist und eine Simultanität (vgl. Gallagher, Catherine: The Rise of Fictionality. In: The Novel. Vol. 1: History, Geography, and Culture. Hrsg. von Franco Moretti. Princeton: Princeton University Press 2006, S. 336–363, hier: S. 340) zwischen dem Aufkommen des Romans und dem Aufkommen der literarischen Fiktionskategorie nahelegt: „One pecularity of novels when they first arrived in the eighteenth century was that they told new stories rather than recomposing old ones. Their characters were singular; each novel had to introduce its readers to a new world. This has not changed“ (Mullan, John: How Novels Work. Oxford/New York: Oxford University Press 2008, S. 9. Weiter heißt es: „The very permissiveness of those rules by which novels are written makes it necessary for a novelist to show a reader, in the beginning, what kind of thing he or she is reading, what he or she has signed up to“ [ebd.]. Der letzte Nebensatz ist besonders interessant, weil darin die Vorstellung eines Fiktionsvertrages aufgerufen wird). Der hier erkennbare Konnex zwischen erzählender Literatur und Fiktion beziehungsweise Fiktionalität ist derart stark, dass er in den Romanverbotsverfahren ebenfalls zu finden ist. Doch wie bereits begründet, wäre es illegitim, Roman mit Fiktion synonym und koextensiv zu setzen und es wäre reduktiv, Fiktionalität als Grundkategorie ab ovo des Romans zu präsentieren. Mithin ist auch eine erzählende Literatur denkbar, die nicht nur nicht-fiktional, sondern gar als faktual zu behandeln ist. Christian Klein und Matías Martínez etwa gehen hierbei von drei grundsätzlichen Möglichkeiten aus: a) deskriptive Wirklichkeitserzählungen (Darstellung realer Sachverhalte), b) normative Wirklichkeitserzählungen (Darstellung eines erwünschten Zustandes der Wirklichkeit) sowie c) voraussagende Wirklichkeitserzählungen (Darstellung eines erwarteten künftigen Zustands der Wirklichkeit). Vgl. dies.: Wirklichkeitserzählungen. Felder, Formen und Funktionen nicht-literarischen Erzählens. In: Wirklichkeitserzählungen. Felder, Formen und Funktionen nicht-literarischen Erzählens. Hrsg. von dens. Stuttgart/Weimar: Metzler 2009, S. 1–13, hier: S. 6. – Die genannte Reduktion adressiert auch Nicholas Paige in seiner Abhandlung „Before Fiction. The Ancien Régime of the Novel“ gleich selbst, wenn er die Fiktion zwar als „primary variable“ des Romans bezeichnet, diese jedoch als eine vergleichsweise junge Tendenz nachweist. Vgl. Before Fiction, S. ixf. – Ich vertrete in dieser Arbeit einen Konnex zwischen Roman und Fiktion, der aber nicht dem Romanbegriff immanent ist, sondern von entwicklungsgeschichtlicher, literaturevolutionärer Art. Denn obwohl Romane keineswegs notwendigerweise fiktional sein müssen, ist nichtsdestotrotz festzustellen, dass das Gros an Romanen fiktional ist und eine fiktionsangemessene Rezeptionshaltung hervorrufen. Dazu zählen auch Romane, die um den Faktualitätsanschein bemüht sind.

  112. 112.

    Vgl. hierzu Milan Kunderas Verweis auf den Romanschriftsteller Karel Capek, der auf die Frage, weshalb er keine Lyrik verfasse, wie folgt antwortete: „,Because I loathe talking about myself‘“ (zitiert nach: Kundera, Milan: The Art of the Novel. Übers. von Linda Asher. London/Boston: Faber & Faber 1988, S. 144).

  113. 113.

    Vgl. Hempfer, Klaus W.: Literaturwissenschaft – Grundlagen einer systematischen Theorie. Stuttgart: Metzler 2018, S. 131; vgl. auch Nünning, Ansgar und Vera: Produktive Grenzüberschreitungen: Transgenerische, intermediale undinterdisziplinäre Ansätze in der Erzähltheorie. In: Erzähltheorie transgenerisch, intermedial, interdisziplinär. Hrsg. von dens. Trier: WVT 2002, S. 1–22; Hühn, Peter und Roy Sommer: Narration in Poetry and Drama. In: Living Handbook of Narratology. Online unter https://www.lhn.uni-hamburg.de/printpdf/article/narration-poetry-and-drama (zuletzt aufgerufen am 10. Juli 2023).

  114. 114.

    Der Begriff des Panfiktionalismus wurde maßgeblich von Peter Blume für die literaturwissenschaftliche Fiktionsforschung eingeführt. Hierbei orientiert sich Blume an Gottfried Gabriel, der in einer früheren Untersuchung verlautbart, dass „[t]here is […] an attempt to fight the arrogance of science by suspending the very distinctions between science and literature, facts and fictions, and in this way one ends up in a kind of pan-fictionalism“ (Gabriel, Gottfried: Fact, Fiction and Fictionalism. Erich Auerbach’s Mimesis in Perspective. In: Mimesis. Studien zur literarischen Repräsentation. Hrsg. von Bernhard F. Scholz. Tübingen: Francke 1998, S. 33–43, hier: S. 35). Ein bekannter panfiktionalistischer Vertreter aus der Literaturtheorie ist Siegfried J. Schmidt. Vgl. beispielsweise ders.: The Fiction is that Reality exists. In: Poetics Today 5 (1984): S. 253–274. Panfiktionalistische Tendenzen finden sich auch beim New Historicism eines Hayden White (siehe insbesondere seinen folgenden Aufsatz: Fictions of Factual Representations. In: The Tropics of Discourse. Essays in Cultural Criticism. Hrsg. von dems. Baltimore: Johns Hopkins University Press 1978, S. 121–134) oder einer Linda Hutcheon, die gar die Historiographie zu einer fiktionalen Praxis deklariert. Gegen diesen Geschichtsrelativismus hält Lubomír Doležel überzeugend dagegen, dass fiktionale Rede Ausdruck von poesis sei, die ohne Wahrheitspflicht daherkomme, wohingegen historische Texte auf noesis aufbauen, dem Wissenserwerb dienen und der faktualen Wahrheit verpflichtet seien. Vgl. Doležel, L.: Possible Worlds of Fiction and History, S. 42.

  115. 115.

    Vgl. Klausnitzer, R.: Literatur und Wissen, S. 219. – Aus gutem Grund stellt Michael Navratil (Kontrafaktik der Gegenwart. Politisches Schreiben als Realitätsvariation bei Christian Kracht, Kathrin Röggla, Juli Zeh und Leif Randt. Berlin/Boston: De Gruyter 2022, S. 255) richtig, dass selbst der Panfiktionalismus mit seiner erkennbaren Nähe zu postmodernen Überlegungen (die im Wesentlichen Zweifel hinsichtlich epistemischen Setzungen äußern und von einem Konstruktionscharakter allen Seins und Denkens ausgehen; einschlägig etwa Michel Foucault und Jacques Derrida) kaum jemals ernsthaft die Nivellierung zwischen Fiktion und Wirklichkeit in dieser Rigorosität vertreten hat.

  116. 116.

    Vgl. kritisch zum Panfiktionalismus Blume, P.: Fiktion und Weltwissen, S. 12.

  117. 117.

    Einschlägig sind in diesem Zusammenhang Gabriels Überlegungen, der die häufig postmoderne Nivellierung (oder wenigstens Destabilisierung) einer Grenzziehung zwischen Fiktion und Fakt am Beispiel der Geschichtswissenschaft – symptomatisch etwa in Linda Hutcheons „A Poetics of Postmodernism“und panfiktionalistische Tendenzen insgesamt ablehnt: „Wenn […] Gemeinsamkeiten zwischen Literatur und Geschichtsschreibung Beachtung finden, so gerade nicht, um der Historie Fiktionalisierungen zu unterstellen, sondern ganz im Gegenteil, um das Erkenntnispotential der Literatur, das […] als narrative Vergegenwärtigungsleistung expliziert wurde, für die historische Erkenntnisvermittlung fruchtbar zu machen“ (Gabriel, G.: Präzision und Prägnanz, S. 131).

  118. 118.

    Siehe einführend hierzu unter anderem den folgenden Aufsatz Eva-Maria Konrads: Panfiktionalismus. In: Fiktionalität. Ein interdisziplinäres Handbuch. Hrsg. von Tobias Klauk und Tilmann Köppe. Berlin/Boston: De Gruyter 2014, S. 235–254.

  119. 119.

    Lediglich Lavocats Position, wonach das Faktuale als Gegenpol zum Fiktionalen zu verstehen sei, wird hier nicht zugestimmt. Nichtsdestotrotz muss ihre Intention der Grenzziehung als wichtig betont werden.

  120. 120.

    Vgl. Lavocat, Françoise: Fait et Fiction. Pour une frontière. Paris: Éditions du Seuil 2016.

  121. 121.

    Vgl. Friend, Stacie: Fiction as Genre. In: Proceedings of the Aristotelian Society 112 (2012): S. 179–209.

  122. 122.

    Vgl. in jüngster Zeit Takis Würgers Roman Stella (2019), der im deutschsprachigen Feuilleton weitgehend als unwürdige, verkitschte Verarbeitung der Geschichte Stella Goldschlags, die als Denunziantin versteckter Jüdinnen und Juden im Zweiten Weltkrieg agierte, aufgefasst wurde. Siehe zum Verriss im Feuilleton unter anderem Wolff, Fabian: Ein Ärgernis, eine Beleidigung, ein Vergehen. Auf Süddeutsche Zeitung Online vom 11. Januar 2019 unter https://www.sueddeutsche.de/kultur/takis-wuerger-stella-goldschlag-rezension-buchkritik-1.4282968 (zuletzt aufgerufen am 10. Juli 2023).

  123. 123.

    Grundlegend für panfiktionalistische Ansätze ist die Annahme, dass es keine denk- und bewusstseinsunabhängigen Gegenstände gibt.

  124. 124.

    Ähnlich argumentiert auch schon Doležel: „If reality is called fiction, a new word for fiction has to be invented“ (Heterocosmica. Fiction and Possible Worlds. Baltimore: Johns Hopkins University Press 1998, S. X).

  125. 125.

    Entsprechend ist ein konstruktivistischer Antirealismus (etwa eines Stanley Fish) kaum von Interesse, weder für diese Untersuchung noch für den breiten Teil der Literaturwissenschaft. Dass aktuell keine Gefahr für eine kategoriale Aufhebung zwischen Fiktion und Nicht-Fiktion besteht, schlägt sich bezeichnenderweise auch in Eva-Maria Konrads Aufsatztitel „Why no one is afraid of Stanley Fish. On Panfictionalism and Knowledge“ nieder (in: Understanding Fiction. Knowledge and Meaning in Literature. Hrsg. von Jürgen Daiber et al. Münster: mentis 2012, S. 96–113).

  126. 126.

    Vgl. Franzen, Johannes: Indiskrete Fiktionen. Theorie und Praxis des Schlüsselromans 1960–2015. Göttingen: Wallstein 2018, S. 76f.

  127. 127.

    Weiterführend sind in diesem Zusammenhang die Überlegungen Frank Zipfels, der den Begriff des Signals genauer unter die Lupe nimmt: „Der Terminus Signale setzt sowohl eine Autorintention voraus (signalisieren bedeutet wohl in diesem Zusammenhang, dass jemand die Aufmerksamkeit eines anderen lenken möchte, also eine Absicht verfolgt) wie auch ein konventionalisiertes Zeichensystem (nur durch konventionalisierte Bedeutungszuschreibungen weiß die Rezipientin, welcher Sachverhalt mit welchem Zeichen signalisiert werden soll)“ (Fiktionssignale, S. 103).

  128. 128.

    Interessant hierzu auch Gérard Genette, der jenes ,Es war einmal‘ außerdem als potenziell authentischen Sprechakt qualifiziert, und zwar derart, dass darin nicht bloß ein Pretense-Sprechakt (also man stelle sich bloß vor, der Sprecher behaupte das Gesagte wirklich), sondern ein tatsächlicher im Sinne von ,stellen Sie sich vor, es war einmal ein Mädchen‘ enthalten sei (vgl. Fiktion und Diktion, S. 47–51).

  129. 129.

    Vgl. Nünning, A.: Fiktionssignale, S. 216; vgl. auch ders.: Von historischer Fiktion zu historiographischer Metafiktion. Bd. 1: Theorie, Typologie und Poetik des historischen Romans. Trier: WVT 1995, S. 153–199.

  130. 130.

    Vgl. Hamburger, K.: Logik der Dichtung, S. 56.

  131. 131.

    Ein Blick in das Inhaltsverzeichnis der „Logik der Dichtung“ (S. 5f.) lässt annehmen, dass Hamburger Narration und Fiktion synonym verwendet, wiewohl Narrationen nicht als exklusiv fiktional zu handhaben sind, sondern auch weitere Gattungsformen wie die Lyrik, das Drama und sogar der Film unter ihren Fiktionsbegriff fallen.

  132. 132.

    Hamburger, K.: Logik der Dichtung, S. 65; vgl. zu diesem viel diskutierten Satz und zum Mittel der erlebten Rede insgesamt auch Stanzel, Franz K.: Unterwegs. Erzähltheorie für Leser. Ausgew. Schriften mit einer bio-bibliog. Einl. und einem Appen. von Dorrit Cohn. Göttingen: Vandenhoeck & Ruprecht 2002, S. 62–67. Der eigentümliche Präteritum-Einsatz in der Fiktion findet sich beispielsweise auch bei Nabokov, Vladimir: Die Gabe. Dt. von Annelore Engel-Braunschmidt. Reinbek b. H.: Rowohlt 1993, S. 9: „Von Linden mittlerer Größe gesäumt, über deren verschlungene schwarze Zweige herab-hängende Regentröpfchen der zukünftigen Anordnung der Blätter entsprechend verteilt waren (morgen würde jeder Tropfen eine grüne Pupille enthalten)“.

  133. 133.

    Goodman, Nelson: Ways of Worldmaking. Indianapolis: Hackett 1978, S. 124. Für Goodman sind Akte der Bezugnahme in fiktionalen Texten keine denotativ-referenziellen Akte, sondern bloß metaphorische Bezugnahmen.

  134. 134.

    Vgl. Pavel, Thomas: Fictional Worlds. Cambridge, Mass.: Harvard University Press 1986.

  135. 135.

    Vgl. Banfield, Ann: Unspeakable Sentences: Narration and Representation in the Language of Fiction. London: Routledge 1982, insbesondere S. 62f.

  136. 136.

    Cohn, D.: Distinction of Fiction, S. 12–14.

  137. 137.

    In radikalster Variante Nelson Goodman: Wenn zwar nicht explizit auf Fiktionen bezogen, so doch auf ästhetische Arbeiten im Allgemeinen, sieht Nelson Goodman eine externe und somit nicht ausschließlich eine textinterne Denotation (die Referenzen innerhalb eines ästhetischen Textes beziehen sich ausschließlich auf den Text beziehungsweise sind selbstreferenziell) als Hinweis fürs Nichtästhetische (S. 581). Dabei ist eine Nähe zu Cohns fiction als nonreferential narrative zu erkennen, wenn mit Denotationen (bei Cohn: Referenzakte) nicht gemeint ist, dass es textweltinterne Denotationen gibt: „Ich habe die Auffassung dagegengehalten, daß wir sowohl das Gemälde als auch das Gedicht lesen müssen und daß die ästhetische Erfahrung dynamisch und nicht statisch ist. Sie erfordert feine Unterscheidungen und das Erkennen subtiler Beziehungen, eine Identifizierung von Symbolsystemen, von Zeichen innerhalb dieser Systeme und eine Identifizierung dessen, was diese Zeichen denotieren und exemplifizieren; sie erfordert Interpretation von Werken und Rekonstruktion der Welt von den Werken her und der Werke von der Welt her. Viele unserer Erfahrungen und viele unserer Fähigkeiten kommen hier ins Spiel und werden durch diese Begegnung verändert“ (Goodman, Nelson: Kunst und Erkenntnis. In: Theorien der Kunst. Hrsg. von Dieter Henrich und Wolfgang Iser. Frankfurt a. M.: Suhrkamp 41992, S. 569–591, hier: S. 569).

  138. 138.

    Sofern Referenz und Fiktion als miteinander kompatibel gedacht werden, ist anschließend zu fragen, inwiefern Fiktionen und Nicht-Fiktionen überhaupt noch unterscheidbar sind. Konzis formuliert findet sich dieser Gedanke bei Abraham Kaplan: „Wie läßt sich also einerseits die referenzielle Bedeutung fiktionaler Aussagen verstehen und doch unterscheiden vom referenziellen Sinn in nicht fiktionalen Redeformen? Der Literalist wird darauf antworten, daß es sich im Grunde gar nicht um einen fundamentalen Unterschied handelt, sondern der Schein einer Differenz vom stilistischen Beiwerk des Bedeutungsträgers erzeugt wird. Folglich wird er von der ,Wahrheit‘ in der Kunst sprechen oder von ihrem ,Realismus‘ und damit meinen, daß eine Korrespondenz besteht zwischen der Botschaft, die der fiktionale Text mitteilt, und den Tatsachen, auf die Bezug genommen wird. Nach dieser Erklärung besteht kein Gegensatz zwischen Fiktionen und ,Fakten‘, sondern eher zwischen Fiktion und einer unemotionalen Vergegenwärtigung von Fakten“ (ders.: Referenz in der Kunst, S. 506f.).

  139. 139.

    Cohn, D.: Distinction of Fiction, S. 12.

  140. 140.

    Fiktionale Texte „are not bound to accuracy“ (Cohn, D.: Distinction of Fiction, S. 15).

  141. 141.

    Vgl. Cohn, D.: Distinction of Fiction, S. 117.

  142. 142.

    Murdoch, Iris: The Red and the Green. London: Chatto & Windus 1965, S. 9.

  143. 143.

    Vgl. Kroon, F. und A. Voltolini: Fiction.

  144. 144.

    Siehe hierzu Martens, Gunther: Fiktionalität und Gattungen. In: Grundthemen der Literaturwissenschaft: Fiktionalität. Hrsg. von Lut Missinne, Ralf Schneider und Beatrix van Dam. Berlin/Boston: De Gruyter 2020, S. 231–253, hier: S. 233.

  145. 145.

    Stecker, Robert: Literature as Thought. In: Understanding Fiction. Knowledge and Meaning in Literature. Hrsg. von Jürgen Daiber et al. Münster: mentis 2012, S. 11–25, hier: S. 13.

  146. 146.

    Abell, Catharine: Fiction. A Philosophical Analysis. Oxford: Oxford University Press 2020, S. 5.

  147. 147.

    Aufschlussreich ist Genettes Einteilung in konstitutivistische Bestimmungsversuche von Literatur und Fiktion (welches sind die Texte, die Literatur oder Fiktion sind?) und konditionalistische (was sind die Bedingungen, unter denen Texte zu Literatur oder Fiktion hinzugezählt werden?). Vgl. Fiktion und Diktion, S. 14f.

  148. 148.

    Ähnlich auch schon Currie, Gregory: The Nature of Fiction. Cambridge: Cambridge University Press 1990, S. 3.

  149. 149.

    Vgl. Wittgenstein, Ludwig: Philosophische Untersuchungen. Auf der Grundlage der kritisch-genetischen Edit. neu hrsg. von Joachim Schulte. Frankfurt a. M.: Suhrkamp 2003, unter anderem Abschn. 23 (S. 26f.) und 69 (S. 59).

  150. 150.

    Darunter ist die Möglichkeit eines Einblicks in das Innenleben und die Gedankenwelt einer Person A vonseiten einer Person B gemeint.

  151. 151.

    Vgl. unter anderem Cohn, D.: Distinction of Fiction.

  152. 152.

    Unter ,Intentionalismus‘ sei nicht, wie oft irrtümlicherweise behauptet, die Rekonstruktion von Autorenabsichten gemeint, sondern in einem weitaus generischen Sinne Einstellungen und mentale Zustände, die der Produktion und Motivation des jeweiligen Texts vorausging. Ein kategorialer Intentionalismus meint hier, dass Autorinnen und Autoren einen Text mit der Intention verfassen, diesen als fiktionalen zu produzieren. Eine andere intentionalistische Variante bildet der semantische Intentionalismus, der davon ausgeht, dass von autorialer Seite aus mittels fiktionaler Texte konkrete Botschaften versendet werden. Vgl. zu dieser Unterscheidung schon Köppe, T. und T. Kindt: Erzähltheorie, S. 85f.

  153. 153.

    Ingarden, Roman: Über die Poetik. In: ders. Gegenstand und Aufgaben der Literaturwissenschaft. Aufsätze und Diskussionsbeiträge (1937–1964). Hrsg. von Rolf Fieguth. Tübingen: De Gruyter 1976, S. 29–89, hier: S. 68.

  154. 154.

    Paige, N.: Fiction, S. 206.

  155. 155.

    Searle, J. R.: Fictional Discourse, S. 327.

  156. 156.

    Vgl. Cohn, D.: Distinction of Fiction, S. 117.

  157. 157.

    Um einem möglichen Einwand bereits entgegenzukommen: In der Tat sind nicht eigentlich die Behauptungen innerhalb einer Fiktion fiktional, sondern die jeweilige Sprechsituation (vgl. einschlägig Fricke, Harald: Norm und Abweichung. Eine Philosophie der Literatur. München: C. H. Beck 1981, S. 121). Aus der Warte der fiktiven Welt heraus sind nämlich alle Behauptungen tatsächliche der jeweiligen Erzählinstanz. Allerdings geht es in dieser Abhandlung nun gerade nicht darum, Aussagen aus Sicht von Fiktionsfiguren zu bestimmen, sondern ausgehend von der rezeptionellen Metaperspektive.

  158. 158.

    Vgl. Searle, J. R.: Fictional Discourse.

  159. 159.

    Frege, Gottlob: Nachgelassene Schriften und wissenschaftlicher Briefwechsel. Bd. I. Hrsg. von Hans Hermes, Friedrich Kambartel und Friedrich Kaulbach. Hamburg: Meiner 1969, S. 252.

  160. 160.

    Searle, J. R.: Fictional Discourse, S. 324.

  161. 161.

    Searle, J. R.: Fictional Discourse, S. 332.

  162. 162.

    Tolstoj, Lew: Anna Karenina. Übers. und hrsg. von Gisela Drohla. Frankfurt a. M./Leipzig: Insel 2006, S. 7.

  163. 163.

    Onea, Edgar: Fiktionalität und Sprechakte. In: Fiktionalität. Ein interdisziplinäres Handbuch. Hrsg. von Tobias Klauk und Tilmann Köppe. Berlin/Boston: De Gruyter 2014, S. 68–96, hier: S. 74.

  164. 164.

    Klauk, T. und T. Köppe: Bausteine einer Theorie der Fiktionalität (Einleitung), S. 7.

  165. 165.

    Dem Pretense-Modus liegt allerdings keine Täuschungsabsicht zugrunde: „Pretending here is pretending without the intention to deceive“ (Werner, Christiana: On Referring to Ferraris – The Act of Reference and Predication in Fictional Discourse. In: Understanding Fiction. Knowledge and Meaning in Literature. Hrsg. von Jürgen Daiber et al. Münster: mentis 2012, S. 204–219, hier: S. 204f.).

  166. 166.

    Strenggenommen ist Waltons Theorie aber keine Pretense-Theorie, weil sie in keiner Weise sprechakttheoretisch orientiert und stattdessen vor allem auf rezeptionelle Praktiken fokussiert ist. Da sich Walton auf alle darstellenden, mimetischen Künste (representational arts) bezieht, wäre die Sprechakttheorie, die sich allein auf mündlich oder schriftlich und somit nicht auf etwa visuell ausgedrückte Sprache konzentriert, unergiebig. Zudem verortet Searle das So-tun-als-ob-Spiel bei der Autorin beziehungsweise bei dem Autor, wohingegen Walton mehr von einem So-tun-als-ob auf Seiten der Leserschaft ausgeht. Vgl. zum letzten Punkt Mercolli, Laura: Analyse und Systematik eines ungewöhnlichen Begriffs mit einer Anwendung auf Theorien der Fiktionalität. Paderborn: mentis 2012, S. 158f.

  167. 167.

    Bei Vaihinger haben Fiktionen mit Catrin Misselhorn gesprochen einen praktischen Nutzen, die ähnlich wie schon Kants Rede von den heuristischen Fiktionen in der „Kritik der reinen Vernunft“ unseren Verstandesgebrauch vereinheitlichen und strukturieren sollen. Vgl. Misselhorn, Catrin: [Art.] Fiktion. In: Lexikon Philosophie. Hundert Grundbegriffe. Hrsg. von Stefan Jordan und Christian Nimtz. Stuttgart: Reclam 2017, S. 90–93, hier: S. 91.

  168. 168.

    Vgl. Hamburger, Käte: Noch einmal: Vom Erzählen. In: Euphorion 59 (1965): S. 46–71, hier: S. 63.

  169. 169.

    Jedoch sei anzumerken, dass Vaihinger seinen Als-ob-Ansatz selbst nicht auf literarische Fiktionen anwendet. Vgl. hierzu schon Cohn, D.: Distinction of Fiction, S. 5.

  170. 170.

    Dass Walton in seiner Fiktionstheorie auf das Bedeutungsfeld des Spiels verweist, unterstützt das von Sigmund Freud aufgestellte Gegensatzpaar von Spiel/Wirklichkeit. Denn „der Gegensatz zu Spiel ist nicht Ernst, sondern – Wirklichkeit“, woraus eine „Unwirklichkeit der dichterischen Welt“ folge, so Freud (Der Dichter und das Phantasieren, S. 211–223, hier: S. 214. In: ders. Gesammelte Werke. 7. Bd.: Werke aus den Jahren 1906–1909. Hrsg. von Anna Freud et al. Frankfurt a. M.: Fischer 1941).

  171. 171.

    Für eine ausführliche Darlegung und Untersuchung von Waltons Make-Believe-Ansatz vgl. Bareis, J. Alexander: Fiktionales Erzählen. Zur Theorie der literarischen Fiktion als Make-Believe. Göteborg: Acta Universitatis Gothoburgensis 2008, S. 52.

  172. 172.

    Walton, Kendall: Metaphor, Fictionalism, Make-Believe: Reply to Elisabeth Camp [2013]. Online unter https://philpapers.org/archive/WALPOM-3.pdf (zuletzt aufgerufen am 10. Juli 2023).

  173. 173.

    Vgl. Franzen, J. et al.: Geschichte der Fiktionalität. Zur Einleitung, S. 13.

  174. 174.

    Klauk, T. und T. Köppe: Bausteine einer Theorie der Fiktionalität, S. 7.

  175. 175.

    Lamarque, P. und S. H. Olsen: Truth, Fiction, and Literature, S. 30.

  176. 176.

    Lamarque, P. und S. H. Olsen: Truth, Fiction, and Literature, S. 256.

  177. 177.

    Hellsichtig ist die Beobachtung von Tilmann Köppe und Simone Winko, die an dem institutionellen Literatur- wie auch Fiktionsbegriff die fehlende Berücksichtigung unserer diversen Umgangsweisen mit Literatur bemängeln. Andererseits würde die Berücksichtigung der vielen, teilweise auch unterschiedlichen Spielarten und Konventionen darin resultieren, Regel- und Konventionspraktiken bezüglich Literatur und Fiktion derart auszuweiten, dass damit gar nichts Spezifisches mehr umfasst werden könnte. Vgl. zu dieser problematischen Zirkularität ausführlicher dies.: Neuere Literaturtheorien. Eine Einführung. Stuttgart: Metzler 22013, S. 133.

  178. 178.

    „Adopting the literary stance towards a work involves being prepared to make an effort to recognize the qualities making the literary work a worthwhile object of appreciation“ (Lamarque, P. und Olsen, S. H.: Truth, Fiction, and Literature, S. 426). Eine konzise Zusammenfassung der literary stance von Lamarque und Olsen liefern Tobias Klauk, Niels Klenner und Tilmann Köppe: „Wer einen Text als literarisches Kunstwerk ernst nimmt, nimmt eine literaturspezifische Rezeptionshaltung ein, den so genannten ,literary stance‘, und versucht, die kunstwerkspezifischen Leistungen des Werkes herauszustellen (,appreciation‘)“ (dies.: Thematische Kohärenz als interpretationsleitendes Prinzip? Eine Untersuchung zur Charakterisierung fiktionaler Gehalte am Beispiel E. T. A. Hoffmanns ,Der Sandmann‘. In: Textpraxis 18 [2020]: S. 1–21, hier: S. 2).

  179. 179.

    Vgl. Lamarque, P. und Olsen, S. H.: Truth, Fiction, and Literature, S. 88.

  180. 180.

    Damit ist nicht das vergebliche Unterfangen gemeint, Fiktionskriterien aufzustellen, was auch schon Lamarque und Olsen betonen, die ihrerseits weder beim Fiktionalen noch beim Literarischen von einem (textimmanenten) fundamentum in re ausgehen (vgl. Truth, Fiction, and Literature, S. 445).

  181. 181.

    Vgl. zu dieser Einteilung auch schon Klausnitzer, R.: Literatur und Wissen, S. 218.

  182. 182.

    Vgl. Gertken, Jan und Tilmann Köppe: Fiktionalität. In: Grenzen der Literatur. Hrsg. von Fotis Jannidis, Gerhard Lauer und Simone Winko. Berlin: De Gruyter 2009, S. 228–266, hier: S. 262.

  183. 183.

    Vgl. hierzu Klausnitzer, R.: Literatur und Wissen, S. 218.

  184. 184.

    Hierzu zähle ich allen voran die inzwischen auch in der Literaturwissenschaft längst angekommenen Mögliche-Welten-Theorien wie sie prominent von Lubomir Doležel, Umberto Eco, Nelson Goodman oder auch Marie-Laure Ryan auch für das literarisch-fiktionale Feld fruchtbar gemacht wurden.

  185. 185.

    Folgt man Kendall Walton und anderen Anhängern des rezeptionsfokussierten Ansatzes, so sei sogar eine authorless fiction denkbar. Vgl. stellvertretend für die inzwischen langwierige Debatte, ob primär Autorinnen und Autoren oder aber Rezipienten über den Fiktionsstatus entscheiden, beispielsweise Harry Deutsch (produktionsorientiert) in seiner Antwort auf Stacie Friends (rezeptionsorientiert) Replik zu seiner Position hierzu: Discussion Note: Friend on Making Up Stories. In: Proceedings of the Aristotelian Society 113.3 (2013): S. 365–370. Auslöser des wissenschaftlichen Disputs zwischen Friend und Deutsch war der folgende Aufsatz von zweiterem: Making Up Stories. In: Empty Names, Fiction, and the Puzzles About Non-Existence. Hrsg. von Anthony Everett und Thomas Hofweber. Stanford: CSLI 2000, S. 149–181.

  186. 186.

    Vgl. Currie, Gregory: Was ist fiktionale Rede? In: Fiktion, Wahrheit, Wirklichkeit. Hrsg. von Maria E. Reicher. Philosophische Grundlagen der Literaturtheorie. Paderborn: mentis 2007, S. 37–53, hier: S. 44.

  187. 187.

    Klausnitzer, R.: Literatur und Wissen, S. 218.

Author information

Authors and Affiliations

Authors

Corresponding author

Correspondence to Nursan Celik .

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 2024 Der/die Autor(en), exklusiv lizenziert an Springer-Verlag GmbH, DE, ein Teil von Springer Nature

About this chapter

Check for updates. Verify currency and authenticity via CrossMark

Cite this chapter

Celik, N. (2024). Einleitendes. In: Das Recht der Fiktion. Theorema. Literaturtheorie, Methodologie, Ästhetik, vol 3. J.B. Metzler, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-662-68270-8_1

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-662-68270-8_1

  • Published:

  • Publisher Name: J.B. Metzler, Berlin, Heidelberg

  • Print ISBN: 978-3-662-68269-2

  • Online ISBN: 978-3-662-68270-8

  • eBook Packages: J.B. Metzler Humanities (German Language)

Publish with us

Policies and ethics

Navigation