Die in den vorangegangenen Kapiteln thematisierten Inhalte werden mit Blick auf das vorherrschende Forschungsdesiderat nachfolgend konkludiert.

Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung

Wie in Kapitel 2 (s. S. 9) verdeutlicht, existiert für MgB bisher keine allgemein akzeptierte Definition, die sich ganzheitlich auf das Phänomen der geistigen Behinderung bezieht und somit die gesamte Komplexität von medizinischen und umweltbezogenen Faktoren angemessen widerspiegelt (Lingg & Theunissen 2018). Das ICF-Modell (s. Abb. 1, S. 11) beleuchtet über die gesundheitlichen Behinderungen hinaus soziale Beeinträchtigungen durch Umgebungsfaktoren der Betroffenen als einflussnehmende Komponente (ebd.). Diese Klassifizierung der WHO (2005) dient als internationales Einheitsmaß (ebd.).

Eine Behinderung wird als Konstrukt verstanden, das durch die ganzheitliche Wechselwirkung zwischen den personenbezogenen Faktoren, Gesundheitsproblemen sowie umweltbezogenen Barrieren verursacht wird (DIMDI 2005). Dabei sind mit personenbezogenen Faktoren nicht krankheitsbedingte Merkmale gemeint, sondern Disparitäten wie z. B. Alter, Geschlecht und persönliche Einstellungen. Einflüsse auf die Person werden auf materieller, persönlicher oder gesellschaftlicher Ebene als Umweltfaktoren einbezogen (WHO 2005). Konkrete Risikofaktoren, die eine Behinderung bedingen, lassen sich nicht immer eindeutig bestimmen und klassifizieren. Auffällig ist jedoch, dass bei einer leichten bis mittelgradigen geistigen Beeinträchtigung überwiegend die Wechselwirkungen psychosozialer Faktoren eine Rolle spielen. Bei schweren sowie schwersten geistigen Beeinträchtigungen hingegen zeigen sich vermehrt biologische Auslöser mit einer geringeren Wechselwirkung psychosozialer Faktoren (Neuhäuser & Steinhausen 2013).

Neben einer verringerten Kognition zeigt sich zudem ein weitaus komplexeres Bild der epidemiologischen Charakteristika. MgB sind aufgrund häufiger Prädispositionen von Multimorbidität betroffen. So zeigen sich in Hinblick auf die Prävalenz körperlicher und psychischer Begleiterkrankungen vermehrt Seh- und Hörbeeinträchtigungen, neurologische Erkrankungen wie Epilepsie, orthopädische Erkrankungen sowie Verhaltensstörungen (Lingg & Theunissen 2018). Dennoch zeigen die epidemiologischen Charakteristika ein sehr heterogenes Bild, welches von der Ursache, Form und jeweiligen Ausprägung der geistigen Beeinträchtigung abhängig ist und somit nicht verallgemeinert werden kann (ebd.). Dementsprechend ist für die Identifikation der Hilfebedarfe sowie die Versorgungsgestaltung eine ganzheitliche Betrachtung der geistigen Beeinträchtigung mitsamt der Komorbidität unverzichtbar (Schneider, Margraf & Meinlschmidt 2019). Nur durch diese ganzheitliche Betrachtung ist eine auf das Individuum abgestimmte Versorgung möglich (Lingg & Theunissen 2018).

Die Komponente Teilhabe stellt im bio-psycho-sozialen Modell innerhalb der Wechselwirkungen den elementaren Kern hinsichtlich einer Behinderung dar. Die erfassten Teilhabemöglichkeiten und -barrieren haben einen Einfluss auf das Vorhandensein der Behinderung, da diese dem Betroffenen entsprechend ermöglichen oder verwehren, gesellschaftlich teilzuhaben (WHO 2005; Quack 2017). Dabei kennt das bio-psycho-soziale Modell keine Differenzierung einzelner Behinderungsarten, wie geistiger Behinderung oder körperlicher Behinderung. Der Begriff Behinderung wird trotz vermehrter Anwendung sowie Bezugnahme zur ICF und somit Anerkennung der Kontextabhängigkeit weiterhin individualistisch betrachtet (Schäfers 2009).

Der Ausdruck geistige Behinderung bezeichnet ein ganzheitliches soziales Wirkungskonstrukt und ähnelt somit den Definitionen der UN-BRK (2017), des SGB IX (2019), des SGB XII (2022) und der WHO (2005). Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird auf den Begriff geistige Behinderung verzichtet, um eine Stigmatisierung zu vermeiden und das Selbstverständnis der Betroffenen zu berücksichtigen.Footnote 1 Um auch den Fokus der Mehrfachbeeinträchtigung zu berücksichtigen, wurde der Begriff Menschen mit geistigen Beeinträchtigungen von den Forscherinnen gewählt. Dieser Begriff inkludiert somit alle Menschen, welche Lernschwierigkeiten aufgrund von erworbenen Schädigungen oder kognitiven Entwicklungsverzögerungen aufweisen. Wie bereits in Kapitel 2 (s. S. 9) deutlich geworden ist, wird die Erfassung einer geistigen Beeinträchtigung durch ihre Komplexität innerhalb eines sozialen Konstrukts erschwert (Neuhäuser & Steinhausen 2013).

Je nachdem wie stark die selbstständige Lebensführung des Hilfebedürftigen infolge körperlicher, geistiger und sensorischer Beeinträchtigungen eingeschränkt ist, werden unterschiedliche Hilfestrukturen notwendig. Somit können infolge der Beeinträchtigung entstehenden Hilfebedarfe und -bedürfnisse aufgefangen werden (ebd.). Für MgB erfolgt die Regelung der ihnen zustehenden Teilhabeleistungen über die Hilfestrukturen der Eingliederungshilfe (s. Abschnitt 2.3, S. 16).

Aufgrund der Heterogenität der Gruppe der MB (Kulig & Theunissen 2016) werden unterschiedlichste Anforderungen im Gesamtplanverfahren festgestellt, weshalb unterschiedliche Versorgungsformen nach Art und Umfang der Unterstützungsbedarfe angeboten werden. Bis Ende 2019 unterschied die Eingliederungshilfe zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen (BAGüS 2020). Mit der Einführung des BTHGs am 01.01.2020 wurde der Ausdruck stationäre Einrichtung in der Eingliederungshilfe durch den Begriff besondere Wohnform abgelöst (ebd.).

Teilhabe

Die Basis für die Teilhabeplanung in der Eingliederungshilfe stellt das ICF-Modell dar. Weitere wohlfahrtstheoretische und sozialwissenschaftliche Konzepte, wie der Lebenslagenansatz oder das Konzept der Befähigung (capability), tragen zur Erklärung von Teilhabe bei. Sie finden in der Eingliederungshilfe jedoch bisher kaum Anwendung. Entsprechend stützt sich diese Forschungsarbeit auf das ICF-Modell. Das Verständnis aus dem ICF Modell der WHO (2005) wird ebenso in der UN-BRK aufgezeigt. Ein zentraler Grundsatz der Konvention ist die „volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und Einbeziehung in die Gesellschaft“ (s. UN-BRK 2017, Art. 3c). Der Teilhabebegriff hat dementsprechend Eingang in die sozialpolitische Programmatik und Gesetzgebung gefunden. Ein gesetzlicher Anspruch auf gesellschaftliche Teilhabe zeigt dabei Art. 4 der UN-BRK auf.

Auch für die Forschung im Kontext von Behinderung und Beeinträchtigung bildet der Teilhabebegriff einen inhaltlichen und konzeptionellen Rahmen. Die unterschiedliche Akzentuierung des Teilhabebegriffs stellt dennoch in verschiedenen Anwendungskontexten eine Herausforderung dar, wobei Begriffe wie Partizipation, Integration und Inklusion häufig bedeutungsgleich verwendet werden (Bartelheimer et al. 2020). Diesem Forschungsarbeit liegt das Verständnis zugrunde, dass zwischen den Konzepten Inklusion, Integration sowie Partizipation ein Zusammenhang besteht, wobei Partizipation als ein Teilaspekt der Teilhabe verstanden wird (Messmer 2018).

Die thematisierten und ausgewählten Konzepte und Modelle berücksichtigen die alltäglichen Lebensbereiche von Menschen, ohne die Auswirkungen des gesellschaftlichen Wandels durch Digitalisierung explizit aufzugreifen.

Digitalisierung und Mediatisierung in Lebensbereichen

Mit der Digitalisierung und Mediatisierung gehen tiefgreifende Veränderungen in allen Lebensbereichen einher (Wunder 2021). Digitalisierung kann dabei aus einer engeren technischen oder einer weiteren gesellschaftlichen Perspektive betrachtet werden (ebd.; Seelmeyer & Kutscher 2021; Unger 2021; Stalder 2021b). Folglich werden auch sozio-technische, soziale und sozio-kulturelle Veränderungen im Zuge der Durchdringung von digitalen Technologien und Medien in allen Lebensbereichen unter Digitalisierung gefasst (Unger 2021).

Digitale Medien werden in dieser Arbeit als kommunikationsbasierte Medien (Internet, Lernplattformen) oder elektrobasierte Medien (Smartphones, Computer) verstanden, die sich von analogen Medien (synonym zu traditionellen Medien), wie beispielsweise Fernseher oder Zeitschriften (Manovich 2002; Schelhowe 2008) unterscheiden. Ebenso thematisiert der Begriff digitale Technologien die Vernetzung zwischen (Computer-)Hardware sowie Software, wodurch diese sich durch eine hohe Flexibilität und Verfügbarkeit auszeichnen (BMWK 2021). Im Rahmen dieser Arbeit wird der Begriff digitale Technologien verwendet, dieser schließt den Begriff der digitalen Medien mit ein und stellt den Vernetzungsaspekt stärker heraus (Merkt & Schulmeister 2004; Ferrari 2012; Opiela & Weber 2016).

Im Kontext von Teilhabe ist die Betrachtung aus der gesellschaftlichen Perspektive notwendig, um Veränderungen von sozialen sowie gesellschaftlichen Prozessen im Zuge der Digitalisierung zu beleuchten (Stalder 2021b). In der aktuellen D21-Studie zeigt sich eine zunehmende Durchdringung der Gesellschaft mit digitalen Technologien. Jedoch lässt sich ebenso nachweisen, dass die Bevölkerungsgruppen der Älteren, Frauen, niedrig Gebildeten, Bewohner des ländlichen Raumes, Alleinlebenden sowie Nichtberufstätigen am wenigsten an Aktivitäten in digitalen und digitalisierten Lebensbereichen teilnehmen und somit am ehesten von der Digitalen Teilhabe exkludiert sind (Initiative D21 e. V. 2018). Dies birgt das Risiko, dass Teile der Bevölkerung zunehmend von gesellschaftlichen Prozessen und Entwicklung ausgeschlossen werden, wodurch die viel diskutierte Digital Divide (digitale Spaltung der Gesellschaft) als neue Form der sozialen Ungleichheit ohnehin bestehende Ungleichheitsformierungen verschärfen könnte (Zilien & Haufs-Brusberg 2014; Rudolph 2019). Insgesamt wird deutlich, dass digitale Technologien elementare Bestandteile in allen gesellschaftlich relevanten Bereichen sind, die jedoch nicht von allen Bevölkerungsgruppen gleichermaßen genutzt werden können (Unger 2021).

Die Digital-Divide-Forschung befasst sich im Rahmen von drei Forschungssträngen mit der Identifikation und Erklärung von Wirkfaktoren, die die digitale Ungleichheit zur Folge haben. Hierzu gehören die Zugangsforschung (first-level Digital Divide), die Nutzungsforschung (second-level Digital Divide) und Wirkungsforschung (third-/zero-level Digital Divide (Zilien & Haufs-Brusberg 2014). Die Digital-Divide-Forschung zeigt in verschiedenen Konzepten und Modellen Perspektiven auf, die Ungleichheitsverteilung in diesen Forschungssträngen erklären (Mossberger, Tolbert & Stansbury 2004; van Dijk 2005; Dudenhöffer & Meyen 2012; Bonfadelli 2022). Die Konzepte der Digital-Divide-Forschung erfassen auch Wirkfaktoren von Ungleichheitsphänomenen, die zwar mit Digitaler Teilhabe verknüpft sind, mit deren Erfassung jedoch nicht das Ziel verfolgt wird, das komplexe soziale Wirkungskonstrukt der Teilhabe von MgB abzubilden. Mit dem Einzug digitaler Technologien in einen Lebensbereich werden Auswirkungen auf die Beziehungsgestaltung, Problemlösung und Teilhabe beobachtet und Ungleichheitsdimensionen aufgedeckt (Füssenhäuser & Thiersch 2001). Darauf aufbauend können medienpädagogische Begleitkonzepte entwickelt werden, die die Medienkompetenzen der Zielgruppe hin zu einer souveränen Nutzung fördern können (Siller, Tillmann & Zorn 2020).

Zur Erfassung des komplexen Konstrukts der Medienkompetenz (Kombination aus Wissen, Fähigkeiten und Einstellungen), als eine der acht Schlüsselkompetenzen, wird auf europäischer Ebene unter anderem der DigComp 2.0 verwendet (European Commission 2016).

Teilhabe von Menschen mit geistiger Beeinträchtigung in digitalisierten Lebensbereichen

Wie Kapitel 4 (s. S. 47) zu entnehmen ist, stellt der kompetente Umgang mit digitalen Technologien eine notwendige Voraussetzung für die gesellschaftliche Teilhabe dar. Durch die Digital-Divide-Forschung lassen sich bei der Zielgruppe ein first-level Digital Divide (ungleiche technische Zugangsmöglichkeiten) und second-level Digital Divide (ungleiche Selbstständigkeit in der Nutzung sowie ungleiche Zwecke der Internetnutzung) belegen. Daraus folgend leitet sich die Digital Disability Divide ab (Sachdeva et al. 2015; Dobransky & Hargittai 2016; Bosse & Haage 2020). Dabei werden die ungleiche Verfügbarkeit von Unterstützung und ungleichen Fähigkeiten im Umgang mit dem Internet als weitere Faktoren des Digital Disability Divides herausgestellt (Dobransky und Hargittai 2016). Die Datenlage zur Digital Disability Divide ist sehr gering.

Von der digitalen Transformation in allen Lebensbereichen wird auch die Eingliederungshilfe berührt und die Nutzung von modernen IKT hält Einzug in die oben genannten Leistungsgruppen der Eingliederungshilfe. Entsprechend wird der Einzug des Themas Digitale Teilhabe von MB in das BTHG, in die UN-BRK sowie in die EU-Richtlinien (2016/2102; 2019/882) bedeutsamer.

Bisher gibt es kaum Ansätze der Medienkompetenzvermittlung für MgB (Bosse, Zaynel & Lampert 2018). Von Relevanz bei der Kompetenzvermittlung bei MgB sind ein regelmäßiges Angebot sowie die Berücksichtigung des individuellen Lernverhaltens und der Lernbedürfnisse. Ebenso sollten die Alltagsgegebenheiten, die Freiwilligkeit, Selbst- und Mitbestimmung sowie das Umfeld der Person einbezogen werden. Der Einbezug des Umfeldes ist im Kontext der Eingliederungshilfe vor allem relevant, da Bezugspersonen durch ihre hohe Einflussnahme auf die betreuten MgB eine Schlüsselrolle in der Realisierung Digitaler Teilhabe zukommt (Eggert 2006).

Insgesamt wird deutlich, dass derzeit eine Auseinandersetzung mit dem Forschungsfeld von MgB und digitalen Technologien weitestgehend punktuell erfolgt (Bosse & Haage 2020). Trotz der innovativen Medienbildungsprojekte und diversen Forschungsarbeiten, die eindeutig auf die Notwendigkeit der Bearbeitung dieses Themenfeldes hinweisen, gilt es in der pädagogisch-pflegerischen Praxis als ein randständiges Themenfeld oder wird gar nicht behandelt (ebd.; Bruland et al. 2023). Durch fehlenden Definitionsbezug von Digitaler Teilhabe enthalten die aktuellen gesetzlichen Regularien nur wenige Richtwerte zur Umsetzung von Digitaler Teilhabe, die der Eingliederungshilfe einen Orientierungsrahmen bieten würde. Zudem existieren nur wenige Angebote zur Weiterbildung von MgB zum Thema digitale Kompetenzen. Besonders die Fachkräfte werden in ihrer Schlüsselposition im Rahmen von Weiterbildung bisher kaum adressiert. Diese Angebote finden hauptsächlich in Projektstrukturen, jedoch kaum in langfristigen und verstetigten Strukturen statt. Zudem fehlt es oftmals an einer wissenschaftlich fundierten Evaluation, die Aussagen zur Relevanz, zum Mehrwert sowie zur Verstetigung solcher Formate treffen kann (ebd.).

Dieses Forschungsdesiderat im Forschungsfeld Digitale Teilhabe von MgB in der Eingliederungshilfe wird in Abb. 8 (s. S. 93) aufgezeigt. Dabei wird der in den vorangegangenen Kapiteln aufgezeigte Forschungsstand in den hellgrauen Puzzleteilen dargestellt sowie die Forschungsbedarfe in den dunkelgrauen Puzzleteilen. Hieraus geht hervor, dass zur Gewinnung von Kenntnissen über die Digital Disability Divide ein theoretischer Bezugsrahmen im Sinne einer ganzheitlichen Begriffsdefinition und eines Modells notwendig ist. Dadurch können Kenntnisse über hemmende und fördernde Einflussfaktoren sowie über Indikatoren zur Quantifizierung von Digitaler Teilhabe von MgB in der Eingliederungshilfe gewonnen und zur zukunftsfähigen Ausgestaltung von Teilhabeleistungen genutzt warden (Abb. 6.1).

Abb. 6.1
figure 1

(Quelle: Eigene Darstellung)

Bestandteile des Forschungsfeldes zur Digitalen Teilhabe von MgB in der Eingliederungshilfe.

Um dieses Forschungsdesiderat aufzuarbeiten, verfolgt die vorliegende Forschungsarbeit die Entwicklung einer umfassenden Definition und eines Modells zur Abbildung Digitaler Teilhabe von MgB in der Eingliederungshilfe. Daran anknüpfend wird die Entwicklung eines Erhebungsinstruments zur Quantifizierung Digitaler Teilhabe von MgB im Kontext der Eingliederungshilfe beabsichtigt. Es ergeben sich folgende handlungsleitende Fragestellungen:

Wie ist Digitale Teilhabe von Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung in der Eingliederungshilfe zu definieren, modellhaft abzubilden und durch Mitarbeitende zu erheben?

  1. 1.

    Wie lässt sich Digitale Teilhabe von Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung in der Eingliederungshilfe definieren?

  2. 2.

    Welche hemmenden und fördernden Faktoren determinieren die Digitale Teilhabe von Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung in der Eingliederungshilfe?

  3. 3.

    Anhand welcher Indikatoren lässt sich Digitale Teilhabe von Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung in der Eingliederungshilfe durch Mitarbeitende quantifizieren?

Die vorliegende Forschungsarbeit zeigt einen grundlegenden Ansatz zur Erfassung von Digitaler Teilhabe von MgB in der Eingliederungshilfe auf. Dieser steht erkenntnisfördernd für weitere Forschung zur Verfügung. Ebenso wird das evaluierte Erhebungsinstrument Mitarbeitenden in der Eingliederungshilfe zur Anwendung frei zur Verfügung gestellt, um diese bei der Umsetzung Digitaler Teilhabe ihrer Klienten zu unterstützen. Somit wird ein wichtiger Baustein zur Förderung Digitaler Teilhabe umgesetzt. Aus den gewonnenen Erkenntnissen leiten sich dementsprechend politische, forschungs- und praxisbezogene Implikationen ab.