Langzeitstudie Risikopotenziale unbemannter Systeme. Gesellschaftliche Wahrnehmung von Gefährdungs- und Missbrauchsszenarien sowie der Risikopotenziale unbemannter Systeme in bestimmten geografischen Zonen

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Unbemannte Luftfahrtsysteme

Zusammenfassung

Die vorliegende empirischen Studie zur gesellschaftlichen Wahrnehmung von Gefahren- und Risikopotenzialen der Drohnentechnologie gliedert sich in drei Teile. Im ersten Teil werden zunächst die Ergebnisse einer Langzeitumfrage zur Wahrnehmung von Gefährdungs- und Missbrauchsszenarien der Drohnentechnologie dargestellt, analysiert und diskutiert. Durch die seit 2015 durchgeführten Befragung lassen sich Entwicklungen in der gesellschaftlichen Rezeption der Drohnentechnologie nachvollziehen und Gewöhnung wie auch Ablehnung als gesellschaftliche Haltungen gegenüber den unbemannten Systemen nachzeichnen.

Der zweite Teil der Studie bezieht durch eine 2020 etablierte Erweiterung des Fragebogens verschiedene geografische Zonen in die Analyse mit ein, indem die Umfrageteilnehmer nach der Einschätzung des zoneninhärenten Risikos durch Drohnen gefragt wurden. Im Studiendesign wurden den Zonen Farben zugeordnet, um auf Grundlage der Ergebnisse eine mögliche Kartierung zu skizzieren.

In einem dritten, analytischen Teil wurden die gesellschaftlichen Einschätzungen im Verhältnis zur aktuellen und zukünftigen Rechtsprechung sowie dem öffentlichen Ansehen dieser Technologie dargestellt und hinterfragt. Sowohl die Bevölkerung im Allgemeinen als auch Drohnenpiloten im Speziellen müssen in Zukunft über die Anwendung einer Drohne sowie der Risiken und Chancen der Technologie hinreichend informiert werden, um ihr positives Potenzial maximal auszuschöpfen und dabei Nachteile zu minimieren. Es gilt dabei eine Vielzahl unterschiedlicher Flächen, welche sowohl in privatem, staatlichem und gesellschaftlichem Kontext bedeutsam sind, ausreichend vor Risiken und Gefahren zu schützen, wobei die einfache Distanzierung der Drohne zu risikobehafteten Flächen nur ein Baustein mehrerer Maßnahmen sein kann. Die Kombination möglicher Mittel wie z. B. Frühwarnsysteme oder auch die gestaffelte Regulierung der Drohne abhängig von ihrem Typ, möglichen Anwendungsgebieten und konkreten Zwecken können diese Pluralität ergänzen. Schließlich müssen diese Vorgaben an Drohnenpiloten möglichst einfach kommuniziert werden, um ihre durchgehende Einhaltung zu gewährleisten. Außerdem gilt es, die relevanten Behörden mit den korrekten Daten zu versorgen.

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Notes

  1. 1.

    Verband unbemannte Luftfahrt: Analyse des deutschen Drohnenmarktes, Berlin 12.02.2019, abgerufen am 13.07.2020 unter: https://www.verband-unbemannte-luftfahrt.de/wp-content/uploads/2019/03/VUL-Markststudie_Deutsch_final.pdf.

  2. 2.

    Verband unbemannte Luftfahrt: Analyse des deutschen Drohnenmarktes, Berlin 12.02.2019, abgerufen am 13.07.2020 unter: https://www.verband-unbemannte-luftfahrt.de/wp-content/uploads/2019/03/VUL-Markststudie_Deutsch_final.pdf.

  3. 3.

    Vgl.: Schroth, Lukas: The Drone Market 2019–2024: 5 Things You Need to Know, Hamburg 10.04.2019, abgerufen am 13.07.2020 unter: https://www.droneii.com/the-drone-market-2019-2024-5-things-you-need-to-know#1525106654181-a2b63cd6-e0c3.

  4. 4.

    Siehe auch dazu Abschn. 1.5.2 in diesem Sammelband.

  5. 5.

    Die Ausgangsumfrage 2016 bestand aus drei Abschnitten. Im ersten sollten die Befragten eine persönliche Einschätzung bezüglich des Gefährdungs- bzw. Missbrauchspotenzials von Drohnen in speziellen Situationen abgeben. Der zweite zielte auf die Kenntnisse der Befragten bezüglich vorhandener Vorschriften ab, außerdem wurde die Einstellung gegenüber gesetzlichen Regelungen sowie Drohnenbesitz und Nutzung (privat oder gewerblich) abgefragt. Im dritten Abschnitt wurden persönliche Daten der Befragten erhoben. In den folgenden Erhebungsrunden wurde der Fragebogen an einigen wenigen Stellen verändert und modifiziert, ohne dabei die überjährige Vergleichbarkeit zu verlieren.

  6. 6.

    Exemplarisch sei die Beeinträchtigung des Flugverkehrs durch eine Drohne auf dem Londoner Flughäfen Gatwick und Heathrow im Dezember 2018 bzw. Januar 2019 genannt, die auf verschiedenen Kanälen rezipiert wurde, vgl exemplarisch: Deutsche Welle: Erneut Drohnen-Alarm in London: Flughafen Heathrow stoppte Abflüge, erschienen am 08.01.2019 auf www.dw.com, abgerufen am 21.12.2020 unter: https://www.dw.com/de/erneut-drohnen-alarm-in-london-flughafen-heathrow-stoppte-abfl %C3 %BCge/a-47001047. Ein weiteres Beispiel ist der Zusammenprall einer Drohne mit dem Turm der Berliner Gedächtniskirche in der Vorweihnachtszeit 2020, der vor allem in den Boulevardmedien stark rezipiert wurde, vgl.: Kröning, Ole: Drohne kracht in Turm der Gedächtniskirche, erschienen am 20.12.2020 auf www.bild.de, abgerufen am 22.12.2020 unter: www.bild.de/regional/berlin/berlin-aktuell/berlin-drohne-kracht-in-turm-der-gedaechtniskirche-74547426.bild.html. Grundsätzlich stellt die mediale Rezeption der Drohnentechnologie ein Forschungsdesiderat dar, dessen Bearbeitung hinsichtlich der Implementierung der Technologie bedeutsam wäre.

  7. 7.

    Durch den am 19. Dezember 2017 in Berlin verübten islamistischen Terroranschlag könnte sich die Wahrnehmung der Gefahr, selbst Opfer eines Terroranschlages zu werden, konkretisiert haben. Als der erste seiner Art auf deutschem Boden, hat der Angriff auf den Berliner Weihnachtsmarkt eine für Deutschland bis dato abstrakte Gefahr konkretisiert. Dies könnte Auswirkungen auf die Wahrnehmung von Gefährdungspotenzialen insofern haben, als dass sich auch eine terroristische Attacke mittels Drohne inzwischen realistischer darstellt, als dies vor einem Terroranschlag auf deutschem Boden der Fall gewesen ist.

  8. 8.

    Vgl.: Drohnen in der Popkultur, in diesem Band.

  9. 9.

    Das Inkrafttreten der neuen Verordnung wurde seitens des BMJV medial beworben, was dazu beigetragen haben könnte, dass a) nun mehr Leuten die Existenz rechtlicher Regelungen in Bezug auf den Einsatz von Drohnen bewusst ist und b) ebenso bekannt ist, wo diese zu finden sind.

  10. 10.

    Die projektbezogene Erweiterung dieser vom IuS seit 2015 durchgeführten Langzeiterhebung um geografisch spezifische Zonen, um zu eruieren, welche Zonen und Punkte in einer Gesellschaft als besonders schützenswert betrachtet werden, wird im zweiten Teil dieser Gesamtstudie behandelt.

  11. 11.

    Die Verantwortung ist in diesem Fall dem Hersteller zuzurechnen.

  12. 12.

    Vgl. Gettinger, Dan; Michel, Arthur Holland: Drone Sightings and Close Encounters: An Analysis, New York/USA, 2015, S. 1 f.

  13. 13.

    Vgl. Proverbia Iuris: Dolus eventualis, www.proverbia-iuris.de, o.D., abgerufen am 28.02.2018 unter http://www.proverbia-iuris.de/dolus-eventualis/.

  14. 14.

    Beispielsweise im Falle von Terrorismus.

  15. 15.

    Beispielsweise ist die Befreiung von Strafgefangenen aus Gefängnissen mittels Drohnen zwar theoretisch möglich, jedoch recht unwahrscheinlich, da Drohnen mit der notwendigen Tragfähigkeit wesentlich schwieriger zu beschaffen sind als Hubschrauber.

  16. 16.

    Antwort der Bundesregierung auf kleine Anfrage – Leitung internationaler Arbeitsgruppen zur Abwehr kleiner Drohnen durch das Bundeskriminalamt, BT-Drucksache 18/5795, S. 3.

  17. 17.

    Einzelwerte: 0: 4,22 %, 1: 8,08 %, 2: 15,22 %, 3: 24,36 %, 4: 34,31 %, 5: 13,70 %.

  18. 18.

    Einzelwerte: 0: 5,74 %, 1: 9,02 %, 2: 13,93 %, 3: 27,63 %, 4: 28,34 %, 5: 15,34 %.

  19. 19.

    Einzelwerte: 0: 43,43 %, 1: 20,19 %, 2: 15,85 %, 3: 11,38 %, 4: 6,69 %, 5: 2,35 %.

  20. 20.

    Diese Einschätzungen werden auf den Abbildungen 9 bis 20 gezeigt.

  21. 21.

    Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (Hrsg.): Analyse des deutschen Drohnenmarktes, Berlin 12. Februar 2019, S. 4, abrufbar unter https://www.bdl.aero/wp-content/uploads/2019/02/VUL-Markststudie_Deutsch_final.pdf.

  22. 22.

    Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (Hrsg.): Analyse des deutschen Drohnenmarktes, Berlin 12. Februar 2019, S. 5, abrufbar unter https://www.bdl.aero/wp-content/uploads/2019/02/VUL-Markststudie_Deutsch_final.pdf.

  23. 23.

    Siehe Abschn. 4.1.2 im vorliegenden Band.

  24. 24.

    Die erhobenen Daten dienten außerdem dem Kooperationspartner Flynex als Grundlage für eine Kartografierung des Luftraums, in der die verschiedenen geografischen Zonen Berücksichtigung finden, vgl.: https://www.flynex.io/projekt-davilus/?lang=de.

  25. 25.

    Die Verteilung nach den dargestellten Charakteristika wird in Abbildung 1 bis Abbildung 8 dargestellt.

  26. 26.

    Eine detaillierte Darstellung dieser Zonen und ihrer Verteilung über den deutschen Luftraum ist unter diesem Link verfügbar: davilus.flynex.de.

  27. 27.

    Diese Gruppe wird jedoch nur von einem einzigen Teilnehmer repräsentiert.

  28. 28.

    Die Studienergebnisse werden in Abbildung 31 bis Abbildung 46 dargestellt.

  29. 29.

    Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 17: Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten, ausgegeben zu Bonn am 6. April 2017, § 21b Nr. 9, S. 686.

  30. 30.

    A.a.O., § 21b Nr. 8, S. 686.

  31. 31.

    Vgl. etwa: die RHEINMETALL AG: https://www.rheinmetall-defence.com/de/rheinmetall_defence/public_relations/themen_im_fokus/drohnenabwehr/index.php, oder Monroy, Matthias: Drohnenabwehr. 420 Mio. Euro für den Luftkampf, 25.03.2020 auf www.netzpolitik.org, abgerufen am 15.07.2020 unter: https://netzpolitik.org/2020/420-millionen-euro-fuer-den-luftkampf/.

  32. 32.

    Deutsche Flugsicherung: Drohnen machen auch bei wenig Flugverkehr viel Ärger https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Presse/Pressemitteilungen/2021/18.01.2021.- %20Drohnen %20machen %20auch %20bei %20wenig %20Flugverkehr %20viel %20 %C3 %84rger/.

  33. 33.

    Deutsche Flugsicherung: Drohnen machen auch bei wenig Flugverkehr viel Ärger https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Presse/Pressemitteilungen/2021/18.01.2021.- %20Drohnen %20machen %20auch %20bei %20wenig %20Flugverkehr %20viel %20 %C3 %84rger/.

  34. 34.

    Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten, § 21b Nr. 2 und Nr. 5, S. 685 f.

  35. 35.

    Fengler, Dennis: Ungewöhnlicher Unfall: Drohne stürzt auf Autodach, 11.03.2014 www.welt.de, abgerufen am unter: https://www.welt.de/print/die_welt/hamburg/article125656539/Ungewoehnlicher-Unfall-Drohne-stuerzt-auf-Autodach.html.

  36. 36.

    Münchner Merkur: Unfall auf A99: Auto stößt mit Drohne zusammen – Pilot meldet sich, 29.01.2017 www.merkur.de, abgerufen am 19.03.2018 unter: https://www.merkur.de/lokales/muenchen/aubing-lochhausen-langwied-ort43354/unfall-auf-a99-auto-stoesst-mit-drohne-zusammen-pilot-meldet-sich-7336138.html.

  37. 37.

    Ebd.

  38. 38.

    Axa (Hrsg.): Axa Crashtests, abgerufen am 29.06.2019 unter: https://www.axa.de/site/axa-de/get/documents_E-1514764450/axade/medien/medien/studien-und-forschung/crashtests-2018/Crashversuche-im- %C3 %9Cberblick.pdf.

  39. 39.

    Oberösterreicher Nachrichten: Wegen Drohne: Mountainbikerin überschlug sich, 19.05.2020 www.nachrichten.at, abgerufen am 15.08.2020 unter: https://www.nachrichten.at/oberoesterreich/wels/wegen-drohne-mountainbikerin-ueberschlug-sich;art67,3259515.

  40. 40.

    Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten, § 21b Nr. 2 und Nr. 5, S. 685 f.

  41. 41.

    Siehe dazu Kap. 2 in diesem Band.

  42. 42.

    Siehe dazu Kap. 2 in diesem Band.

  43. 43.

    Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.2002, zul. geänd. am 26.07.2016.

  44. 44.

    Dazu kann die Waypointnavigation genutzt werden, bei denen Wegpunkte vorher definiert werden. Vgl. Reichert, Robert: Marktanalyse UAV für das SIBEL Netzwerk, OIC GmbH, Remscheid, 2016, S. 16.

  45. 45.

    Vgl exemplarisch: Aaronia AG: Aaronia AARTOS DDS Advanced Automatic RF Tracking and Observation Solution Captures any kind of UAV/Real-time remote controllable/All-in-one solution, 19.01.2018 Strickscheidt, abgerufen am 20.03.2018 unter: https://aaronia.de/Datenblaetter/Drone-Detection/Drone-Detection-System.pdf.

  46. 46.

    Vgl. Peteranderl, Sonja: Der mexikanische Drogenhandel geht in die Luft: Drohne mit 3 kg Crystal Meth abgestürzt, in: www.wired.de, 01.03.2015, abgerufen am 24.03.216 unter: https://www.wired.de/collection/tech/hightech-drogenhandel-dealer-und-kartelle-entwickeln-eigene-drohnen.

  47. 47.

    Vgl. Loman, Simon: Schmuggel-Drohne stürzt über Gefängnis ab, www.macwelt.de, 28.10.2015, abgerufen am 28.02.2018 unter: http://www.macwelt.de/news/Schmuggel-Drohne-stuerzt-ueber-Gefaengnis-ab-9838391.html.

  48. 48.

    In einem alternativen Szenario ist auch der Angriff mittels Drohne gegen eine Sache, die ein individuelles Gut darstellen kann, vorstellbar.

  49. 49.

    In einem alternativen Szenario ist auch der Angriff mittels Drohne gegen eine Sache, die ein individuelles Gut darstellen kann, vorstellbar.

  50. 50.

    Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK): Kritische Infrastrukturen www.bbk.bund.de, o.D., abgerufen am 27.07.2020 unter: https://www.bbk.bund.de/DE/AufgabenundAusstattung/KritischeInfrastrukturen/kritischeinfrastrukturen_node.html.

  51. 51.

    Dies betrifft z. B. den Hersteller DJI: https://www.dji.com/de/flysafe?site=brandsite&from=footer, abgerufen am 27.07.2020.

  52. 52.

    Vgl. Bundesministerium des Innern (BMI): Nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Strategie) www.bmi.bund.de, 17.06.2009, abgerufen am 18.08.2020 unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bevoelkerungsschutz/kritis.html.

  53. 53.

    Vgl. Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI): Cyber-Sicherheitsstrategie für Deutschland, www.bsi.bund.de, o.D., abgerufen am 18.08.2020 unter: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Cyber-Sicherheit/Strategie/cs_Strategie_node.html.

  54. 54.

    Bundeszentrale für politische Bildung: Terrorismus-Definitionen, am 10.06.2016 auf bpb.de, abgerufen am 05.01.2021 unter: https://www.bpb.de/apuz/229101/terrorismus-definitionen#:~:text= %22Terrorismus %20ist %20kalkulierte %20Gewaltanwendung %20oder,oder %20ideologischen %20Zielen %20zu %20n %C3 %B6tigen. %22.

  55. 55.

    Vgl. Bundesrat (BR): Drucksache 226/16 (Beschluss). Gesetzentwurf des Bundesrates. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Effektive Bekämpfung von sogenannten Gaffern sowie Verbesserung des Schutzes des Persönlichkeitsrechts von Verstorbenen, 17.06.16, Berlin, 2009.

  56. 56.

    Vgl. Deutscher, Bundestag: Bundestag beschließt besseren Schutz für Beamte und Rettungskräfte, www.sz-online.de, 27.04.2017, abgerufen am 28.02.2018 unter: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw17-de-schutz-rettungskraefte/503660.

  57. 57.

    Stuttgarter Nachrichten: Drohne behindert Rettungshubschrauber-Einsatz, www.stuttgarter-nachrichten.de, 29.01.2018, abgerufen am 28.02.2018 unter: https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.brand-im-schwarzwald-drohne-behindert-rettungshubschrauber-einsatz.71b165e9-9354-48ba-85b0-4b2c2537a108.html.

  58. 58.

    Europäische Kommission: European Commission adopts rules on operating drones abgerufen am 25.10.2020 unter: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/news/2019-05-24-rules-operating-drones_en. Siehe dazu die juristischen Beiträge in diesem Sammelband.

  59. 59.

    Jeder Flughafen ist ein Flugplatz, aber nicht jeder Flugplatz ist ein Flughafen, da sich unter einem Flughafen ein Flugplatz mit Infrastruktur für regelmäßigen kommerziellen Flugverkehr versteht.

  60. 60.

    Siehe Abschn. 1.6.

  61. 61.

    Ausnahmen dürfte eine eventbezogene Nutzung zu TV-Übertragungszwecken oder Unterhaltungselementen sein.

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Del Re, A., Scheele, P., Schoch, A. (2024). Langzeitstudie Risikopotenziale unbemannter Systeme. Gesellschaftliche Wahrnehmung von Gefährdungs- und Missbrauchsszenarien sowie der Risikopotenziale unbemannter Systeme in bestimmten geografischen Zonen. In: Del Re, A., Kämper, N., Schoch, A., Scheele, P. (eds) Unbemannte Luftfahrtsysteme. Springer Vieweg, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-43719-0_4

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