Zusammenfassung
Der Beitrag befasst sich mit den öffentlichen Debatten und Protesten in Bezug zur Verteilung von Unterkünften für Geflüchtete in Hamburg. Die in diesen Debatten und Protesten artikulierte Furcht vor einer ‚zu hohen‘ Konzentration von Geflüchteten in Wohngebieten führte zu einer Reaktualisierung des Ghetto-Begriffs. Der Beitrag geht der Frage nach, inwiefern dieser Begriff auf rassistischen und kulturalistischen Annahmen beruht. Als Lösung zur Vermeidung sogenannter Ghettoisierungsprozesse beziehungsweise ethnischer Segregation wird im stadtentwicklungspolitischen Kontext häufig das Konzept der sozialen Durchmischung herangezogen. Inwiefern dieses aber ebenfalls auf kulturalistische Wissensbestände im Zusammenhang mit Ethnizität zurückgreift, wird im Beitrag aufgezeigt. Abschließend wird der Frage nachgegangen, ob die in den Bürgerverträgen festgehaltene und zwischen den Protestinitiativen und dem Senat der Stadt Hamburg ausgehandelte räumliche Verteilung von Geflüchteten im Hamburger Stadtgebiet als Folge (kultur-)rassistischer Diskurse betrachtet werden kann.
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Notes
- 1.
Arouna et al. (2019, S. 196 f.) konnten zeigen, dass es trotz beschränkter Handlungsmöglichkeiten durchaus Spielräume gibt, um die Unterkünfte und damit auch den Wohnort aus Eigeninitiative heraus zu wechseln.
- 2.
Zur Spezifik des Instruments der Bürgerverträge innerhalb eines Stadtstaates siehe Sylla 2018, S. 97 f.
- 3.
Selbstverständlich ist eine ausgewogene Verteilung von Unterkünften der öffentlich-rechtlichen Unterbringung über das Stadtgebiet sinnvoll. Schließlich haben die sozialen Infrastrukturen (Kitas, Schulen, Ärzt*innen etc.) vor Ort in den Stadtteilen meist nicht die Kapazitäten, auf einen plötzlich erhöhten Zuzug zu reagieren. Durch eine ausgewogene Verteilung könnte gewährleistet werden, dass die vorhandene soziale Infrastruktur dennoch funktionsfähig bleibt und ihre Aufgaben bewältigen kann. Die in der Volksinitiative Hamburg für gute Integration beziehungsweise in der Initiative für gute Integration zusammengeschlossenen Stadtteilinitiativen argumentieren allerdings – wie in diesem Artikel zu zeigen ist – auf Grundlage kulturalistischer und rassistischer Zuschreibungen beziehungsweise Annahmen.
- 4.
Bei den Bürgerverträgen handelt es sich um Verträge, die der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg mit der Initiative für gute Integration ausgehandelt hat. In ihnen wurden die Kapazitäten der Unterkünfte und die Zeiträume ihres Betriebs vertraglich festgehalten. Die Initiative konnte sich mit vielen ihrer Forderungen ohne Berücksichtigung üblicher parlamentarischer und demokratischer Prozesse durchsetzen.
- 5.
Zu diesem Zeitpunkt war der SPD-Politiker Olaf Scholz Erster Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg.
- 6.
Die Metapher der Flüchtlingswelle bedient sich am Bild der Flutwelle als Naturkatastrophe, denormalisiert so Flucht und Geflüchtete als Bedrohung und stellt damit ein rassistisches Bild dar (Jäger und Wamper 2017, S. 112).
- 7.
Schwarz wird im Folgenden großgeschrieben, da es sich um eine politische Selbstbezeichnung handelt (Neue Deutsche Medienmacher 2023).
- 8.
An dieser Stelle kann argumentiert werden, dass eine Homogenisierung im Sinne Rommelspachers (Rommelspacher 2011, S. 27) vollzogen und mit der im Raum stehenden Frage der Integrierbarkeit eine unvereinbare Gegenüberstellung konstruiert wird. Beide Prozesse stellen nach Rommelspacher Elemente des Rassismus dar.
- 9.
Klaus Ronneberger und Vassilis Tsianos (Ronneberger und Tsianos 2009, S. 142) weisen darauf hin, dass die Begriffe Ghetto und Parallelgesellschaft im öffentlichen Diskurs in Deutschland als Synonyme verwendet werden.
- 10.
Dabei handelt es sich immer um denselben Satz, der in allen vier Bürgerverträgen auftaucht: „Beide Seiten sind sich einig, dass eine erfolgreiche Integration ohne Bildung von Parallelgesellschaften nur durch eine ausreichende Durchmischung in bestehenden Nachbarschaften möglich ist“.
- 11.
Hervorzuheben ist hier, dass „Anwohner“ tatsächlich männlich besetzt wird und Frauen und Kinder als passive Subjekte und potenzielle Opfer, die es zu schützen gilt, konstruiert werden. Damit einher geht eine Konstruktion des (männlichen) Geflüchteten, dem eine gefährliche Männlichkeit und vermeintliche Rückschrittlichkeit zugeschrieben wird (siehe Beitrag Gender, FluchtMigration und Raum).
- 12.
Das ursprünglich angeordnete Rotationsprinzip sah vor, dass die angeworbenen Arbeitskräfte nur für einen kurzen Zeitraum in den jeweiligen Firmen und Fabriken arbeiten, dann in die Herkunftsländer zurückgeschickt und durch neue Arbeitskräfte ersetzt werden sollten. Dies stellte sich allerdings für die Unternehmen selbst als unpraktikables und unwirtschaftliches Prinzip heraus, da die neuen Arbeiter*innen immer wieder neu angelernt werden mussten. So wurde die Rotation auf Druck der Arbeitgeber*innen zunehmend ausgesetzt (siehe beispielsweise Bundeszentrale für politische Bildung 2020).
- 13.
Mit der Veröffentlichung des Buchs „Deutschland schafft sich ab“ des ehemaligen Berliner Finanzsenators und (mittlerweile ausgeschlossenen) SPD-Mitglieds Thilo Sarrazin (2010), wurde eine bis heute nachhallende Debatte um die Integrierbarkeit muslimischer und insbesondere türkeistämmiger Menschen in Deutschland losgetreten. Die von Sarrazin vertretenen antimuslimischen und rassistischen Thesen, die im Buch vermeintlich wissenschaftlich belegt würden, haben unter anderem auch maßgeblich zur Verknüpfung und Verbreitung des Begriffs der Parallelgesellschaften im deutschsprachigen Diskurs über Migration beigetragen (siehe kritisch dazu Foroutan et al. 2010).
- 14.
Als dritte Form kann auch noch die demographische Segregation, sprich jene hinsichtlich des Alters, unterschieden werden, die jedoch im Kontext städtischer Ungleichheitsdiskurse weitaus seltener thematisiert wird (Farwick 2012, S. 381 f.).
- 15.
An dieser Stelle muss angemerkt werden, dass der Begriff der „Ethnizität“ und so auch des „Ethnischen“ an sich durch seine äußerst schwierige Bestimmbarkeit, problematisch ist. Sehr allgemein wird damit meist die (zugeschriebene) Zugehörigkeit zu einer Gruppe auf der Grundlage sozialer, kultureller und historischer Gemeinsamkeiten und einem „Gefühl der Zusammengehörigkeit“ bezeichnet (Antidiskriminierungsstelle des Bundes 2021, kritisch zum Begriff der Ethnizität siehe Sökefeld 2007; Ha 2000).
- 16.
Zur Widersprüchlichkeit des Mischungsparadigmas siehe auch Bayer et al. (2014).
- 17.
Eine Ausnahme würde hier die Unterbringung mit der Perspektive Wohnen (UPW) darstellen, bei der die Möglichkeit des langfristigen Wohnens von Geflüchteten in eigenem Wohnraum bereits konzeptionell angelegt ist (siehe dazu beispielsweise Arouna et al. 2019, S. 38 f.).
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Budak-Kim, H., Ibis, U. (2024). Rassismus formt Stadt. Kulturalistische Diskurse und die Verteilung von Geflüchtetenunterkünften im städtischen Raum. In: Werner, F., Piechura, P., Bormann, C., Breckner, I. (eds) Flucht, Raum, Forschung. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-43707-7_8
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