Einen Bauvertrag schließt man erwartungsgemäß nicht mit dem Hauptgedanken, dass er vorzeitig beendet werden könnte. Grundsätzlich wird die Vertragserfüllung und somit die partnerschaftliche Beendigung nach vollständiger Leistungserbringung angestrebt. Kommt es dennoch zur Kündigung, ist es für beide Vertragsparteien von besonderer Bedeutung, dass entsprechende Vereinbarungen das weitere Vorgehen regeln. An die Stelle solcher „Spielregeln“ rücken dann im Falle von nicht explizit getroffenen Vereinbarungen quasi „automatisch“ solche Regelungen, welche der Gesetzgeber für die Eventualität der vorzeitigen Vertragsbeendigung vorgesehen hat.

Nachfolgend werden die Grundsätze der Kündigung erläutert, diese in den Bauablauf eingeordnet und entsprechend der geschlossenen Vertragsart die unterschiedlichen Kündigungsmöglichkeiten mit ihren korrelierenden Rechtsfolgen vorgestellt, sodass abschließend eine Übersicht der verschiedenen Kündigungsarten mit den entsprechenden Voraussetzungen und Abrechnungsgrundsätzen vorliegt. Hierzu werden folgende Aspekte herausgearbeitet:

  • Vorstellung der allgemeinen Grundsätze zur Kündigung, beginnend beim geschlossenen Vertrag

  • Darstellung der allgemeinen Wirkungen von Kündigungen

  • Gegenüberstellung der verschiedenen Kündigungsarten, sortiert nach Vertragsart und kündigender Vertragspartei

  • Erläuterung der Abrechnungskriterien und der dabei zu berücksichtigenden Aspekte