Gnothi seauton, mündiger Verbraucher! Zur Leitbilddebatte in einem entwicklungsgehemmten Politikfeld – eine Materialsammlung

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Theater des Konsums

Part of the book series: Konsumsoziologie und Massenkultur ((SKM0X))

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Zusammenfassung

Systemtheoretisch gesprochen, vollzieht sich die ursprüngliche Ausdifferenzierung und Autonomisierung jedes sozialen Systems idealtypisch verstanden immer umweltbedingt. Zumeist kommt es über längere Zeit hinweg zu einer rein quantitativen Komplexitätssteigerung der relevanten Umwelt, die zunehmend größere Probleme aufwirft, welche immer schlechter mit den bislang vorhandenen Möglichkeiten gelöst werden können, bis ein sogenannter ‚tip** point‘ erreicht wird, der eine qualitative Reaktion zur Folge hat: Plötzlich emergiert ein neues, funktional spezifisches Sozialsystem, d. h., es tritt ein neuer ‚Akteur‘ in Erscheinung, mit der Aufgabe versehen, sich eigens um diese besonderen Probleme zu kümmern. Mit der Emergenz dieses Systems setzt wiederum unverzüglich eine systemeigene Binnendifferenzierung ein, erst langsam, dann immer schneller werdend und erwirkt ihrerseits eine stetige Steigerung der eigenen Systemkomplexität, die durch weitere einschneidende Umweltereignisse ähnlicher Qualität oftmals noch beschleunigt wird.

Der Erhebungszeitraum endete 2019.

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Notes

  1. 1.

    So heißt es im Jahresbericht 2001/2002 des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV): „Politische Themenkonjunkturen sind häufig kurzlebig. Die Verbraucherpolitik avancierte während der BSE- und MKS-Krise zum Medienthema Nummer eins. Die Schockwellen dieses Lebensmittelskandals verhalfen dem Verbraucherschutz aber zu einer politischen Aufwertung. Die Gründung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft ist hierfür der deutlichste Ausdruck.“ (VZBV Jahresbericht, 2001/2002, S. 9) Und kurz darauf: „Die BSE-Krise ist für die Verbraucherpolitik das, was Soveso einst für die Umweltpolitik war. Sie hat die Verbraucherpolitik nachhaltig verändert und ist die Geburtsstunde für eine neue Verbraucherpolitik.“ (ebd.) Und noch im Jahresbericht 2012/2013 des VZBV konnte man bezüglich der Gründungsumstände des VZBV lesen: „Die während dieses Umbruchs stattfindende BSE-Krise brachte dem Verbraucherschutz mehr Gewicht.“ (VZBV Jahresbericht, 2012/2013, S. 3).

  2. 2.

    Offenbar hatte sich aber auch in den Jahren zuvor einiges getan: „Die Verbraucherpolitik hat sich in den vergangenen Jahren institutionell erheblich fortentwickelt: Mit eigenen Ministerien, verbraucherpolitischen Arbeitskreisen, Fraktionssprechern, einer Verbraucherschutzministerkonferenz gibt es heute einen deutlich höheren Grad der Institutionalisierung als noch zu Beginn des Jahrzehnts: Wir haben nun feste Ansprechpartner in der Politik, die wiederum ein Interesse daran haben, das Themenfeld inhaltlich voranzubringen.“ (VZBV Jahresbericht, 2006/2007, S. 12).

  3. 3.

    Vgl. den Jahresbericht 2009/2010 des VZBV: „Eine moderne Verbraucherpolitik kann einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Finanz- und Wirtschaftskrise liefern. Immer noch überwiegt im politischen Prozess die passive, erst auf Krisen reagierende Rolle der Verbraucherpolitik. Doch ein Sinneswandel ist notwendig, um von einer reagierenden in eine vorsorgende Politik zu steuern. Nur eine Verbraucherpolitik, die nicht repariert, sondern gestaltet, hat das Potential, zum Motor einer zukunftsfähigen Wirtschaft zu werden.“ (VZBV Jahresbericht, 2009/2010, S. 8) Und im Jahresbericht 2010/2011 des VZBV heißt es zu Fortschritten in der Verbraucherpolitik sogar: „Nicht Skandale dürfen deren Triebfeder sein, sondern das Streben nach funktionierenden Märkten, in denen Verbraucher nicht übervorteilt und redliche Anbieter belohnt werden.“ (VZBV Jahresbericht, 2010/2011, S. 6).

  4. 4.

    Außen vor bleiben Berichte aus dem Feld der Massenmedien wie Budras (2015) oder Neubacher (2014).

  5. 5.

    So hieß es schon im ersten Jahresbericht des VZBV: „Der vzbv setzt sich dafür ein, Verbraucherpolitik aus ihrer bisherigen Defensive, der Verengung auf Verbraucherschutz herauszuführen. Was wir brauchen, ist eine Verbraucherpolitik, sind Verbraucherpolitiker, die sich überall dort einmischen, wo Verbraucherbelange berührt sind.“ (VZBV Jahresbericht, 2001/2002, S. 11) Bemerkenswert war etwa die eigenmächtige Absage des ‚Deutschen Verbrauchertages‘ durch Klaus Müller am 16. Oktober 2019 (https://www.vzbv.de/termin/abgesagt-deutscher-verbrauchertag-2019).

  6. 6.

    So hieß es im ersten Jahresbericht des VZBV 2001/2002: „Die neue Verbraucherpolitik stellt auch Anforderungen an einen Bereich, der in der Vergangenheit zu kurz kam: die Untermauerung der programmatischen und operativen Tätigkeit der Verbraucherorganisationen mit gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Forschung musste in der Verbraucherarbeit immer sehr klein geschrieben werden. Weder reichten die Mittel, eigene Forschung zu betreiben, noch stehen aus der universitären Forschung, beispielsweise aus der überwiegend marketingorientierten Betriebswirtschaftslehre, empirische Ergebnisse oder konzeptionelle Ansätze zur Verfügung, die dezidiert aus Sicht der Konsumenten erarbeitet wurden. Solche Beiträge für die Neuorientierung der Verbraucherpolitik sind aber notwendig, um neue verbraucherpolitische Ziele, Strategien und Maßnahmen zu definieren. Notwendig ist ein präzises Bild der Hindernisse, die dem vorsorgenden und verantwortlichen Konsumhandeln entgegenstehen oder die Transparenz bei Märkten und Gütern beeinträchtigen. Offen sind auch Fragen, wie das Leitbild des nachhaltigen Konsums in praktisches Handeln von Verbrauchern und Unternehmen umgesetzt werden kann.“ (VZBV Jahresbericht, 2001/2002, S. 58) In den Jahresberichten 2004/2005, 2010/2011 und 2011/2012 wurde diese Forderung erneuert. Vgl. hierzu auch die Drucksache 17/2343 vom 30. Juni 2010, die einen Antrag an den Deutschen Bundestag beinhaltete, in dem es um die Forderung ging, die verbraucherpolitische Forschung umfassend zu fördern, wobei die Verhaltensökonomie hierfür einen besonderen Stellenwert zugewiesen bekam. Zugleich, und dies verweist schon auf die spätere Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats Verbraucher- und Ernährungspolitik beim BMELV von Dezember 2010, wird das bis dahin gültige Leitbild des mündigen Verbrauchers grundsätzlich in die Kritik genommen, weil es zu empiriefern sei (was für Leitbilder aber prinzipiell der Fall ist).

  7. 7.

    Außerdem gab der VZBV von 2007 bis 2015 den Newsletter Verbraucherforschung aktuell heraus, der seit 2016 vom Institut für Markt-Umwelt-Gesellschaft e. V. (IMUG) weitergeführt, Ende 2021 aber eingestellt wurde.

  8. 8.

    Wir kennen diese Situation aus der Protestforschung, als die neuen sozialen Bewegungen und dann Ende der 1970er Jahren die Grünen aufgetaucht sind und damit ebenfalls eine zweite neue Konfliktlinie in das politische System der BRD hinzutrat, die nach Maßgabe der Unterscheidung materialistisch/postmaterialistisch strukturiert war, ebenfalls unabhängig zur klassischen Konfliktlinie links/rechts, vgl. Kitschelt und Hellemans (1990).

  9. 9.

    Vgl. https://www.addf-kassel.de/fileadmin/user_upload/Dossiers/Meibom/Meibom_Der_kritische_Verbraucher_AddF_NL-K-16_A-34.pdf.

  10. 10.

    Vgl. Bundesregierung (2016). URL: https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/alt-inhalte/den-selbstbestimmten-verbraucher-im-blick-429678.

  11. 11.

    So erwähnte Wiedenmann (2004, S. 134), dass diese Debatte seit mehr als zwanzig Jahren geführt wird, also seit den 1980er Jahren.

  12. 12.

    Es mag schon früher Kontroversen über das angemessene Verbraucherleitbild gegeben haben. Nur ist davon kaum etwas dokumentiert.

  13. 13.

    Vgl. den Jahresbericht 2002/2003 des VZBV: „Die Bedeutung der Verbraucherpolitik hat in den vergangenen fünf Jahrzehnten unabhängiger Verbraucherarbeit in Deutschland einen wechselhaften Stand eingenommen. Einem politischen Aufwärtstrend bis in die siebziger Jahre hinein folgte in den achtziger und neunziger Jahren eine Zeit, in der sich die Verbraucherorganisationen in einem angebotsorientierten Zeitgeist zu behaupten hatten, der die Vertretung von Verbraucherinteressen eher als lästige Nebensache und als soziales Randthema betrachtete.“ (VZBV Jahresbericht, 2002/2003, S. 11).

  14. 14.

    Vgl. den Jahresbericht 2010/2011 des VZBV: „Brüssel setzt zunehmend den Rahmen für deutsche Verbraucher – mit strategischen Vorgaben der Europäischen Kommission, mit Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und vor allem mit Richtlinien und Verordnungen. Darunter ist so mancher positive Impuls. Es gibt aber auch Anlass zu Sorge. Die Brüsseler Vision von einem einheitlichen Verbraucherschutzniveau in allen 27 Mitgliedsstaaten würde für Deutschland den Verzicht auf so manche Errungenschaft bedeuten.“ (VZBV Jahresbericht, 2010/2011, S. 10).

  15. 15.

    Allerdings galt der ‚flüchtige Verbraucher‘ noch bis Ende der 1990er Jahre als Maßstab der Rechtsprechung des BGH, vgl. Steinbeck (2014).

  16. 16.

    Vgl. den Jahresbericht 2008/2009 des VZBV: „Die Weltfinanzkrise hat uns die Augen geöffnet. Nichts ist mehr so, wie es gewesen ist.“ (VZBV Jahresbericht, 2008/2009, S. 4) Für diese Lageeinschätzung gibt es mehrere Belege aus diesem Jahr. Dass es nachher doch wieder anders kam, war im Moment der Krise nicht ohne weiteres vorauszuahnen, zu gewaltig erschien die Turbulenz damals.

  17. 17.

    Ich danke Prof. Dr. Lucia Reisch für diesen Hinweis. Im Übrigen erklärten sich sämtliche Autoren und Autorinnen der 2010er Stellungnahme des Beirats bereit, mit mir über ihre Wahrnehmungen und Erinnerungen der damaligen Ereignisse und Vorgänge persönlich zu sprechen. 

  18. 18.

    Vgl. ferner Strünck (2020).

  19. 19.

    Weil die Darstellung aller Quellenbelege im Fließtext das Risiko der Unübersichtlichkeit barg, wurden im Folgenden nur die Jahresberichte des VZBV dokumentiert, ggf. unterlegt mit weiteren Quellen in den Fußnoten.

  20. 20.

    Vgl. den Abschnitt 2.2.4.5.1.

  21. 21.

    Dieser Text war nicht mehr auffindbar, da die Links nicht mehr funktionierten, vgl. https://www.uni-hohenheim.de/organisation/publikation/verbraucherkompetenz-fuer-einen-persoenlich-erfolgreichen-und-gesellschaftlich-verantwortlichen-konsum.

  22. 22.

    Vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/mediathek/die-kanzlerin-direkt/fuer-muendige-und-informierte-verbraucher-1008002.

  23. 23.

    Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD von 2018 gab es einen Abschnitt namens ‚Verbraucherschutz‘ (Koalitionsvertrag, 2018, S. 134 ff.). Auf Ausführungen, die sich auch annäherungsweise auf ein Verbraucherleitbild beziehen ließen, wurde aber gänzlich verzichtet.

  24. 24.

    Später unter Oehler (2017) erschienen.

  25. 25.

    Bei Strünck et al. (2012) finden sich weitere Belege. Leider sind die dort angegebenen Link-Adressen nicht mehr aktiv.

  26. 26.

    Vgl. ferner Fechner & Drobinski-Weiß (2014).

  27. 27.

    Am Rande sei erwähnt, dass das Kompetenzzentrum Verbraucherforschung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (womöglich schon 2013 und) 2014 zwei Tagungen zu den Verbraucherleitbildern ‚Der gläserne Verbraucher‘ und ‚Der verletzliche Verbraucher‘ durchgeführt hatte, mit entsprechenden Tagungsdokumentationen, 2015 eine Tagung zum Verbraucherleitbild ‚Der verantwortungsvolle Verbraucher‘ und 2018/2019 eine zum Verbraucherleitbild ‚Der vertrauende Verbraucher‘, ebenfalls mit Dokumentationen im Nachgang, vgl. Bala und Müller (2014a, b), Bala und Schuldzinski (2015, 2019).

  28. 28.

    Vgl. https://www.cdu.de/sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf.

  29. 29.

    In den verbraucherpolitischen Leitlinien des VZBV anläßlich der Europawahl 2019 fanden sich erstaunlicherweise keinerlei Hinweise auf das neue ‚differenzierte Verbraucherleitbild‘ des VZBV, eher noch positive Bezüge zum Informationsparadigma.

  30. 30.

    Vgl. zur Datierung Wiedenmann (2004, S. 134), Fußnote 17.

  31. 31.

    Wiedenmann (2004, S. 147 ff.) griff diesen Situationsbezug wieder auf, sprach sich dann aber für eine „Notwendige Kombination situativer und rollenspezifischer Kriterien“ (S. 152 ff.) aus.

  32. 32.

    Dies erinnert an die Unterscheidung (Arbeitsteilung) von Generalisierung und Respezifikation, die Parsons zugeschrieben wird, vgl. Luhmann (2019).

  33. 33.

    Zur verbraucherpolitischen Relevanz von Wirtschaftsverbänden vgl. Lau (2017).

  34. 34.

    DDV steht für Deutscher Dialogmarketing Verband.

  35. 35.

    Beiträge zum Menschbild der Wirtschaftswissenschaften wurden hier ausgespart, obwohl sie thematisch auf das Engste mit der Verbraucherleitbilddebatte verknüpft sind, ist der homo oeconomicus ja mitnichten immer Produzent, aber durchweg Konsument.

  36. 36.

    Im selben Jahr tauchte im Spiegel ein sehr kritischer Artikel von Alexander Neubacher auf, übertitelt mit ‚Der Trottel als Leitbild‘ und dem Untertitel ‚Die Regierung verabschiedet sich von der Idee des mündigen Konsumenten. Der Normalbürger müsse geschützt werden, auch vor sich selbst. Doch wem hilft das?‘, im Stil eine bitterböse Abrechnung mit dem laufenden Stand der damaligen Verbraucherleitbilddebatte, vgl. Neubacher (2014). Ähnlich Budras (2015).

  37. 37.

    Vgl. ferner Strünck (2011b).

  38. 38.

    Mit 1. Ebene ist gemeint, dass das Leitbild des mündigen Verbrauchers direkte Konkurrenz durch andere Leitbilder erfuhr, es also nicht mehr unumstritten vorherrschte, sondern schon auf der Leitbildebene selber eine Pluralisierung festzustellen war. Mit 2. Ebene hingegen, dass das Leitbild des mündigen Verbrauchers für sich zwar noch weitgehend unangefochten galt, sich aber bei den Anwendungsfragen eine erhebliche, fallbezogene Pluralisierung in der Auslegung zeigte.

  39. 39.

    Und dies hatte sicherlich auch mit der Besonderheit dieser Textsorte zu tun, die völlig entschlackt vom wissenschaftlichen Beiwerk wie Fußnoten und Literaturverzeichnis (in der zweiten Stellungnahme gab es solches allerdings) auf Kürze, Konzentration, Prägnanz angelegt war, für ein primär nicht-wissenschaftliches Publikum. Gleichwohl, es enthob die Autoren und Autorinnen nicht einer gewissen Mindestsorgfalt.

  40. 40.

    Siehe Abschn. 2.2.

  41. 41.

    Siehe die Drucksache 17/2343 vom 30. Juni 2010, bei der offenbar schon eine Allianz zwischen SPD und einzelnen Beiratsmitgliedern vorlag.

  42. 42.

    Dies lag auch nahe, schaut man auf die disziplinären Zugehörigkeiten der Hauptautoren und -autorinnen.

  43. 43.

    An dieser Stelle könnte mit Weber zwischen formaler und materieller Rationalität unterschieden werden.

  44. 44.

    Dabei führt die nicht-rechtliche Lesart laut Spaemann (1975, S. 168) direkt zum pädagogischen Mündigkeitsbegriff.

  45. 45.

    Noch weniger reicht die Erfüllung rechtlich gesetzter Inklusionsbedingungen wie Volljährigkeit aus, um als mündig in einem gehaltvollen Sinne zu gelten.

  46. 46.

    Ausgangspunkt sollte sicher sein, dass Freiheit eine notwendige Bedingung der Möglichkeit von Mündigkeit darstellt. Ohne Freiheit keine Mündigkeit. Allerdings birgt schon der Freiheitsbegriff für sich betrachtet erhebliche Ambiguitäten, nicht bloß mit Blick auf die Unterscheidung zwischen negativer und positiver Freiheit (Fromm, 1966). So dürfte es empfehlenswert sein, sogar noch einen Schritt zurückzutreten und mit der Unterscheidung zwischen Freiheit und Unfreiheit einzusetzen. Freiheit ist ja kein Naturereignis, sondern Resultat einer Attribution, mithin eine Konstruktion. Die Zuschreibung von Freiheit beruht auf bestimmten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und wird gewährt oder nicht. Und als zugeschriebene, d. h. gesellschaftlich anerkannte, legitimierte Freiheit muß sie sich fortlaufend bewähren, angesichts der Möglichkeit, dass diese Eigenschaft auch wieder abgesprochen werden kann und man damit in den Außenbereich der Unfreiheit gestoßen wird. Deckt man diesen Konstitutionsrahmen ab oder verliert ihn gar ganz aus den Augen, stellt Freiheit rein formal verstanden eine grandiose Abstraktion dar, welche die glatte Gleichheit und Gleichbehandelbarkeit der Möglichkeiten, wie man sich verhalten könnte, suggeriert, doch vom konkreten Gebrauch dieser Freiheit nichts weiß. Angesichts der Möglichkeit dieser Freiheit, als bloße Möglichkeit, wirken alle Menschen zwar gleich. Schaut man sich hingegen die Wirklichkeit dieser Freiheit an, die konkreten Entscheidungen, Verhaltensvarianten und Konsequenzen, kommt eine gewaltige Ungleichheit zum Vorschein. Gerade dies zeigt die Gestalt- und Beeinflußbarkeit von Freiheit, ihr sollte man sich im Detail zuwenden.

  47. 47.

    Speziell nochmals auf die Rechtslage eingehend, stellt die Unterstellung von Freiheit zwar eine notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für die Gegebenheit von Mündigkeit dar. Diese setzt einen qualifizierten Gebrauch von Freiheit voraus.

  48. 48.

    Insbesondere die Homologieannahme, also dass es bestimmte Passungsverhältnisse zwischen Personen und Situationen gibt, die es allemal rechtfertigen, in solchen Fällen (aber bitte zunächst nur in solchen und nicht leichtfertigt generalisiert) von mündigen Verbrauchern und Verbraucherinnen zu sprechen: Diese Homologieannahme bedarf eingehenderer Prüfung. Aus der ‚consumer research‘ gibt es schon das Konzept der ‚situational variables‘ (im Grunde ein methodologischer Situationismus, der dahinter steckt, vergleichbar dem methodologischen Individualismus), das eine Grundlage bilden kann, um die Annahme von Homologien zwischen Personen und Situationen, die elementare Mündigkeit erlauben, systematisch zu diskutieren. In den einschlägigen Aufsätzen zu ‚vulnerable consumers‘ finden sich (unabgeleitete) Adaptionen dieser Idee, wenn etwa von ‚situational vulnerability‘ (Baker et al., 2005) oder noch präziser von einer ‚consumer-situation typology of vulnerable consumers‘ bzw. ‚the situational nature of vulnerability‘ (Waddington, 2013, S. 758, S. 775) die Rede ist, die hohe Anschlußfähigkeit besitzen gegenüber dem in dieser Studie angedachten Ansatz, Mündigkeit mit Blick auf spezifische Kontextbedingungen sowohl als Ausgangspunkt als auch als Ziel zu denken.

  49. 49.

    Diese doppelbödige Situation ist m. E. auf das übertragbar, was Korczynski und Ott (2004, S. 581) für ‚Service Interactions‘ beobachten, in welchen den Verbrauchern und Verbraucherinnen situationsinszenierte (limitierte) Souveränität vergaukelt (‚enchanted‘) wird, indem ihnen die Möglichkeit der freien Auswahl zwischen verschiedenen vorgegebenen Alternativen angeboten wird, obgleich ihnen dabei gerade die Möglichkeit der freien Auswahl über diese Auswahl vorenthalten wird: „Consumers may know that they are sovereign and, at the same time, know they are not.“ Übertragbar ist die Situation insoweit, als sich Verbraucher und Verbraucherinnen unter solchen Umständen durchaus mündig wähnen mögen, solange sie gerade nicht damit konfrontiert werden, sich zu der immensen Komplexität an Alternativen dessen verhalten zu müssen, welche es über das begrenzte vorgebene Angebot ansonsten noch gibt.

  50. 50.

    Sofern man diese Modifikationen versuchsweise mitmacht, würden das Leitbild des mündigen Verbrauchers und damit auch die laufende Verbraucherleitbilddebatte eine gewisse Umwälzung erfahren. Einerseits könnte das Leitbild nicht nur beibehalten werden, sondern es würde sogar in seiner Doppeldeutung als Ausgangspunkt und Ziel gleichermaßen fruchtbar gemacht werden können (also kein Entweder-Oder mehr, sondern ein Sowohl-als-auch), abhängig von einer genauen Ermittlung der spezifischen Konstellation von Person und Situation. Dies käme sicher der Neigung hinsichtlich eines differenziert(er)en Leitbildes entgegen, würde den Stand der Debatte womöglich aber grundsätzlich revidieren. Andererseits könnte dieser Differenzierungsvorschlag, der versuchsweise für das Leitbild des mündigen Verbrauchers unterbreitet wird, auch für einen Idealtypus des verantwortungsvollen Verbrauchers angewendet werden, wodurch eine weitere Differenzierungschance hinzuträte – und das wäre, dies wurde ja wiederholt schon als ‚Dammbruch‘ angedeutet, vielleicht nur sein Anfang. Denn es ist gar nicht ausgemacht, ob demnächst nicht weitere Anwendungs- und Auslegungsvorschläge auftauchen, bei denen diese Übertragbarkeit ebenso zu prüfen wäre. Würde man eine Simulation anstrengen, wäre vorstellbar, dass eine Person sich über ihr vertrautes Nahumfeld hinaus mit zunächst völlig unbekannten Finanz- oder Immobiliengeschäften beschäftigt, hiermit Erfahrungen macht und Kontakte sammelt, bis sie darin als Laie eine vergleichbare Mündigkeit ausbildet wie beim Einkaufsverhalten im Laden um die Ecke. Gleiches ist für das Thema ‚Nachhaltiger Konsum‘ vorstellbar: Für die Versorgung der eigenen Familie wird längst verantwortungsvoll eingekauft und konsumiert, so gut man eben kann, Priorität hat hierbei aber die Familie und nicht die Insektenvielfalt oder Migrantenlage in Südspanien. Schritt für Schritt können Lernschritte erfolgen, die dazu führen, dass bei der Produktauswahl oder der Urlaubsplanung zunehmend andere Kriterien eine tragende Rolle erhalten, als dies früher der Fall war. Doch in beiden Fällen, bei der Frage des mündigen wie bei der Frage des verantwortungsvollen Konsums, wird schon im Nahumfeld mündig wie verantwortungsvoll eingekauft und konsumiert, sofern man die Binnenperspektive der jeweiligen Person in der spezifischen Konstellation zu ihren Nahumfeldsituationen aufmerksam studiert.

  51. 51.

    Um hier nochmals die Metapher des Menüs von Korczynsk und Ott (2006) aufzugreifen, erscheint ein 9-Felder-Menü für manche gerade passend, für andere unterkomplex. Was jenseits eines solchen Menüs, ob 9, 16, 64, 81 oder mehr Felder und entsprechend viele Figuren umfassend, sich an Möglichkeiten aufdrängt, stellt letztlich für jede/n eine Überforderung dar.

Institutionelle, nicht auf Autoren bezogene Quellen

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Hellmann, KU. (2023). Gnothi seauton, mündiger Verbraucher! Zur Leitbilddebatte in einem entwicklungsgehemmten Politikfeld – eine Materialsammlung. In: Theater des Konsums. Konsumsoziologie und Massenkultur. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-41560-0_7

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