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Zusammenfassung

Ratings sind allgegenwärtig: Hotels, Restaurants, Hochschulen, Finanzprodukte, aber auch ganze Volkswirtschaften werden bewertet. Die unterschiedlichen Ratinggegenstände und -formen lassen sich häufig in der Praxis zahlreicher Unternehmen finden und sind darüber hinaus nicht selten Themen betriebswirtschaftlicher Forschungen.

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Notes

  1. 1.

    Gleich zu Beginn eine Anmerkung zu den Hervorhebungen innerhalb der hier vorliegenden Arbeit: Im Wesentlichen habe ich die Hervorhebung Kursivsetzung gewählt. Dies gilt immer dann, wenn ich besonders wichtige, zentrale, bedeutsame Wörter, Konzepte o. ä. betonen, eben hervorheben möchte. Daneben finden sich zahlreiche Begriff in einfachen Anführungszeichen, schlicht deshalb, um das dort Hervorgehobene von Zitiertem zu unterscheiden. An einigen Stellen der Arbeit allerdings habe ich bestimmte Begriffe in doppelte Anführungszeichen gesetzt, z. B. bei Eigennamen oder bereits genannten bzw. zitierten Ausdrücken. Dies soll keine Verwirrung stiften oder Ausdruck von Inkonsistenz sein, sondern lediglich eine Differenz dieser Begriffe zu ‚normalen‘ Hervorhebungen, die i. d. R. einen neuen Sinnabschnitt kennzeichnen, markieren.

  2. 2.

    Die wissenschaftliche Befassung mit dem Rating-Phänomen darzulegen, ist eine, die in bestimmter Weise Erwartbares widerspiegelt: Schon rein intuitiv würde man Rating der Disziplin ‚Ökonomie‘ zurechnen, da doch gerade Inwertsetzungen, Berechnungen und Vergleiche typisch wirtschaftliche Vorgänge sind. Bei allen Differenzierungen, die besonders die Adressaten oder die Gegenstände – wie ausgeführt werden wird – betreffen, ist dies doch ein sich durchziehender Aspekt.

  3. 3.

    Hiß und Nagel (2012) verwenden auch die Begriffe „Objekte des Ratings“ (Hiß und Nagel 2012: 41) bzw. „Ratingklassen“ (ebd.).

  4. 4.

    Hiß und Nagel (2012) führen aus, dass die Ausgabe dieser Papiere formal im Prinzip eine „Kategorie“ (Hiß und Nagel 2012: 41) von „Zweckgesellschaften“ (ebd.) entstehen lasse. Insofern bezieht sich wohl eigentlich das Rating auf diese Gesellschaften, auch wenn formal als Ergebnis nur das Rating der Finanzprodukte sichtbar wird.

  5. 5.

    Diese Darstellung erfolgt weniger vertiefend als überblicks-artig, um im Rahmen dieser Einleitung zielstrebiger zur soziologischen Rahmung dieser Arbeit zu gelangen. Zudem ist mit der Nennung an dieser Stelle nicht impliziert, dass diese Ansätze etwa bloß rudimentär wären, man sie in keiner Weise mehr nutzen könnte etc. Eher im Gegenteil: Zahlreiche der hier genannten Ansätze bergen wertvolle Informationen und erlauben es dem Autor (und Drittleser*innen), sich zahlreichen Gegenständen zu nähern, Informationen zu erhalten – sie schlicht zu kennen. Zudem – bzw. aufgrund dessen – kehren viele Literaturbeiträge auch in späteren Kap. wieder, um die in ihnen enthaltenen Informationen zu nutzen, sie einer vertiefenden soziologischen Analyse zu unterziehen. Streng genommen könnte man manche für analysewert empfundenen Aspekte in nachfolgenden Kapiteln ohne diese Informationen gar nicht sinnvoll angeleitet analysieren.

  6. 6.

    Entweder wird das Unternehmen an sich oder es werden die von ihm ausgegebenen Unternehmensanleihen (meist in der Form von Schuldverschreibungen) geratet – feststeht, dass das jeweilige Rating des einen Aspekts den anderen Aspekt beeinflusst.

  7. 7.

    Der besseren Übersicht wegen nenne ich hier Titel, deren Rating-Inhalte sich sowohl auf das gesamte Unternehmen als auch auf rating-bezogene Teilprozesse beziehen (die dann ja ihrerseits wieder ‚gesamt‘ wirken).

  8. 8.

    Auch wenn dies die Komplexität des Verstehens u. U. vergrößert (zugleich für das Thema dieser Arbeit allerdings nicht unwesentlich sein dürfte): Kaum eine Bank kann es sich im Prinzip leisten, innerhalb ihrer (internen) Ratings (externe) Ratingurteile großer Rating-Agenturen außen vor zu lassen (vgl. Diab und Everling 2016). Damit verlieren m. E. diese Ratings ihren rein internen Charakter.

  9. 9.

    Weniger normativ könnte man formulieren: Sie tragen ja auch die Risiken der Kreditgewährung.

  10. 10.

    Vgl. Fn. 6

  11. 11.

    Zu Problematisierungen und Differenzierungen, insbesondere zu der Frage, ob es sich hierbei um Ausprägungen von Globalisierung und/oder Neoliberalismus oder um ein eigenständiges Phänomen auf derselben Ebene der beiden genannten Phänomene handelt, kann vertiefend bei Faust et al. 2017 nachgelesen werden (vgl. Faust et al. 2017: 12).

  12. 12.

    Dieser Aspekt erfordert Praktiken, die sicherstellen, dass Kapital auch relativ friktionslos akkumuliert werden kann. Eine zentrale Praxis zur Erfüllung dieses Zwecks stellt Rating dar. Denn auf Finanzmärkten gewährte Kredite, die bedeuten, dass Rechnungen für bereits erhaltene Waren oder Dienstleistungen seitens des Kreditnehmers später zurückgezahlt werden können, produzieren Ungewissheiten. Insofern stellen Ratings Bewertungen dar, die die Fähigkeit des Kreditnehmers beschreiben, seinen Zahlungsverpflichtungen in der Zukunft nachzukommen (vgl. Hiß und Nagel 2012). Das historisch Neue hieran kennzeichnet Vogl (2012) mit dem Wesen eines Kredites an sich (in kantianischer Manier): Auf dem Anspruch auf ein Pferd könne man zwar nicht reiten, dagegen könne man sehr wohl mit dem bloßen Anspruch auf Geld Zahlungen, auch zeitlich verzögert, leisten (vgl. Vogl 2012: 70).

  13. 13.

    Diese Unterstellung ist der Perspektive Dahrendorfs geschuldet, nach dem jegliche Soziologie stets der Analyse von auf Herrschaft begründeten Strukturen gleichkommt.

  14. 14.

    Nicht, dass das nicht von Interesse wäre, von daher sei hier betont: das hier Herausgearbeitete soll nicht arbeits- und industriesoziologische Erkenntnisse ersetzen, aber mindestens ergänzen.

  15. 15.

    Eine derartige Befassung mit diesem Begriff lässt dann auch deutlich werden, dass er perspektivisch teilweise, aber eben nicht vollends der Subdisziplin ‚Arbeits- und Industriesoziologie‘ entsprungen ist.

  16. 16.

    Miller (2007) empfiehlt mit Blick auf die notwendigerweise uneinheitliche Disziplinenlandschaft in Wirtschaftswissenschaften, Finanzwissenschaften und Rechnungswesen, eine größtmögliche begriffliche Klammer zu bilden, die diese disziplinäre Heterogenität einfängt: „Accounting-Praktiken“ (Miller 2007: 21) „ … [sollten] (…) als relativ eigenständige, jedoch nur temporär stabilisierbare, Ansammlung – „assemblage“ – von Instrumenten der Intervenierung betrachtet werden“ (ebd.; Herv. i. Orig.). Damit werden kalkulative Praktiken wie oben gezeigt soziologisch spezifizierbar.

  17. 17.

    krínein (gr.) = (unter-) scheiden. Nun könnte man fragen, wo denn der Reiz am schlichten Unterscheiden, also bspw. Aspekte der einen historischen Epoche von denen der anderen abzugrenzen, liege. Dazu sei angemerkt: Die hier vollzogene Unterscheidungs-Praxis folgt – als reflektiertes Unterscheiden – zwei Prämissen: a) sie soziologisiert und b) – mit a) zusammenhängend – sie fragt stets nach Bedeutungen von Historischem für Aktuelles.

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Matys, T. (2023). Einleitung. In: Rating-Agenturen im Finanzmarktkapitalismus. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-40796-4_1

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-40796-4_1

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  • Publisher Name: Springer VS, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-658-40795-7

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