Part of the book series: Interkulturelle Studien ((IKS))

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Zusammenfassung

In diesem Kapitel wird das zentrale Thema der Studie kurz vorgestellt und in die relevanten konkreten Kontexte eingeordnet. In den vergangenen Jahren wurde die Migration griechischer Hochqualifizierter in nationalen und internationalen Medien häufig thematisiert. Jedoch bleibt die hochqualifizierte Migration aus Griechenland Richtung Deutschland bisher unerforscht, obwohl der Anteil Hochqualifizierter unter den griechischen Migrierten in Deutschland die letzten Jahre ansteigt. Die hier untersuchte Migration findet in unterschiedlichen politisch-ökonomischen Kontexten statt. Erstens geht es um den Kontext der Finanzkrise in Griechenland, zweitens um den Kontext der Fachkräftesicherung und den damit zusammenhängenden erhöhten Bedarf an internationalen Fachkräften in Deutschland und drittens um den Kontext der EU-Migration.

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Notes

  1. 1.

    Um deutlich zu machen, dass auch Geschlechterkategorien einem sozialen Konstrukt entsprechen und um die damit einhergehende Zweigeschlechtlichkeit in Frage zu stellen, wird in dieser Arbeit das Gender-Sternchen* in Anlehnung an Hornscheidt (vgl. 2015: 300) verwendet. Auf dieses wird nur verzichtet, wenn ich mich auf konkrete Personen beziehe.

  2. 2.

    Allerdings war es unvermeidbar, bei einigen statistischen Daten den Fokus auf die Staatsangehörigkeit zu legen, da es dazu die einzigen vertrauenswürdigen verfügbaren Daten gab, um einen Überblick über den Umfang der Zuzüge aus Griechenland nach Deutschland zu erhalten. Das war bei den Tabellen 1.2, 5.4, 5.8, 5.16 der Fall.

  3. 3.

    Die geisteswissenschaftlichen Disziplinen umfassen die Disziplinen der Kultur-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, wozu auch die Rechtswissenschaften gehören (siehe die entsprechende Einteilung der Wissenschaftsbereiche in Karmasin/Ribing (2017): 29). Die Wirtschaftswissenschaften sind in der Fallauswahl der vorliegenden Studie nicht vertreten.

  4. 4.

    Der Begriff „Expert*in“ wird für die Charakterisierung dieser Gruppe nach der Differenzierung der BA (2019b) und der Klassifizierung der Berufe (KldB) 2010 hinsichtlich der Komplexität der ausgeübten Tätigkeiten verwendet, da diese Berufe einer hochkomplexen Tätigkeit, die einen höheren akademischen Abschluss erfordert, entsprechen. Im Gegensatz dazu entspricht der Begriff „Spezialist*in“ Berufen, die weniger komplex sind und wo die entsprechenden Kenntnisse im Rahmen einer Meister- oder Technikerausbildung bzw. eines gleichwertigen Fachschul- oder Hochschulabschlusses erworben werden (BA 2019b).

  5. 5.

    In Abschnitt 3.1 wird der Begriff erklärt.

  6. 6.

    Dabei wird auch der Unterschied zwischen Einflussfaktoren bzw. Migrationsgründen und Migrationsmotiven veranschaulicht.

  7. 7.

    Der Begriff Akademiker*in wird als Synonym des Begriffs Hochqualifizierte verwendet.

  8. 8.

    Düvell (2006) nennt die Variablen Zeit, Ort, Geografie, Zweck und Motiv, Profession, Akteure, politische Bedingungen, rechtlicher Status, Charakter der Entscheidung und historische Bedingungen (vgl. ebd.: 11).

  9. 9.

    Wie in Abschnitt 3.1 wird für die Mobilität von Hochqualifizierten oft sogar der Begriff Brain-Circulation, d. h. „Hin- und Her- bzw. Weiterwanderung“ (Hunger 2003: 9) benutzt.

  10. 10.

    Eine ausführlichere Beschreibung dieser Phasen erfolgt in Abschnitt 6.7.

  11. 11.

    Dies erfolgt, um vergleichbare Fälle und gleichmäßige Kriterien bei den Fällen für den empirischen Teil der Untersuchung zu gewährleisten. Die weiteren Kriterien zur Einordnung der Befragten in die Fallgruppe der potenziellen Migrant*innen werden in Abschn. 6.3 dargestellt.

  12. 12.

    Obwohl Klamaris (2010) keine gendergerechte Sprache in seinem Beitrag verwendet, ist davon auszugehen, dass er sich in diesem Kontext nur auf männliche Griechen bezieht, da der Eintritt von Frauen in deutschen Universitäten erst Anfang des 20. Jahrhunderts zugelassen wurde (vgl. Mazón 2001: 1).

  13. 13.

    Allein von 1900 bis 1921 sind insgesamt 389.993 griechische Bürger*innen in die USA migriert (vgl. Stavrinoudi 1992: 6).

  14. 14.

    Bereits vor dem Abschluss des Anwerbeabkommens mit Griechenland schloss die BRD ein Anwerbeabkommen mit Italien (1955). Im selben Jahr wie das Anwerbeabkommen mit Griechenland (1960) unterzeichnete die BRD ein weiteres Anwerbeabkommen mit Spanien. Darauf folgten Anwerbeabkommen zwischen der BRD und der Türkei, Portugal, Tunesien, Marokko und Jugoslawien (vgl. Bade 1992: 395).

  15. 15.

    Wörtlich übersetzt: „Η μετανάστευσις είναι ευλογίαν Θεού δια τον τόπον“.

  16. 16.

    Diese Bezeichnung ist mit einer beruflich-sozialen Klassifizierung verbunden, da die Stigmatisierten durch den Begriff Arbeitsmigrant*innen im Anwerbeabkommen sich von ihren deutschen Kolleg*innen unterscheiden (vgl. Bade 1992: 395).

  17. 17.

    Für die Jahre 1964 bis 1967 stellt Destatis keine Daten zu der Anzahl ausländischer Bevölkerung in der BRD zur Verfügung.

  18. 18.

    Ausnahme dieses Trends war jedoch das Jahr 1981 (siehe Tab. 1.1).

  19. 19.

    Die Diakonie verfügt bis heute noch über ein bundesweites Netzwerk von griechischsprachigen Sozialarbeiter*innen, die auch griechische Neuzuwanderer*innen in Deutschland beraten und unterstützen.

  20. 20.

    Die griechischen Gemeinden waren ein Ort für die Arbeitsmigrant*innen, an dem sie „engere Beziehungen untereinander“ herstellen und ihre „kulturelle Identität“ bewahren konnten (Paraschou 2004: 119). Griechische Gemeinden waren aber oft Felder von politischen Auseinandersetzungen im Hinblick auf die Entwicklungen in Griechenland und somit teilten sich die Gemeinden oft in Gruppen, die den politischen Kräften in Griechenland (Konservative, Linke bzw. Kommunist*innen und ab Ende der 70er Jahre PASOK-Sympathisant*innen) entsprachen (Schönenberg 1993). Besonders politisch aktiv wurden die griechischen Gemeinden in der BRD während der Zeit der Militärjunta in Griechenland, als das griechische Regime Einfluss auf die Landsleute in der BRD gewinnen wollte (vgl. Zelepos 2017), was zur Gründung neuer griechischer Migrant*innenorganisationen beitrug (Schönenberg 1993). Jedoch haben sich die meisten griechischen Gemeinden antidiktatorisch engagiert (vgl. Ventoura 2006: 143; Zelepos 2017). Obwohl die griechischen Gemeinden als „Integrationshindernisse“ für die Migrant*innen betrachtet werden (Zelepos 2017), da sie eher in Kontakt mit Organisationen in Griechenland und nicht mit Institutionen in Deutschland waren (vgl. Ventoura 2006:143), wird von Paraschou (2004) die andere Seite der griechischen Gemeinden betont. Paraschou versteht die Gründung der griechischen Gemeinden „als Reaktion auf die Ausgrenzung durch die Aufnahmegesellschaft“ und betont, dass sie sich auch politisch mit wichtigen Themen der Aufnahmegesellschaft auseinandersetzen (ebd.).

  21. 21.

    Die Proteste hörten nach dem Militärputsch in Griechenland auf. Doch mit dem Kollaps der Diktatur in Griechenland (1974) wurden sie von den gegründeten Elternvereinen in mehreren Städten der BRD fortgesetzt, wobei sogar einige protestierte Eltern in einen Hungerstreik traten (vgl. ebd.: 64 f.). Zwar erfüllte die Bundesrepublik ihre Forderungen nicht, doch entschied der griechische Staat 1982 aufgrund des Drucks der griechischen Migrant*innenorganisationen, die Gründung von griechischen öffentlichen Schulen zu fördern (vgl. Siouti 2013: 74).

  22. 22.

    In NRW sind von den elf insgesamt registrierten ausländischen Ergänzungsschulen nur die neun griechischen Schulen, die in verschiedenen NRW-Städten existieren, öffentlich (Stand: 2020). Die anderen ausländischen Ergänzungsschulen (die japanische Schule und die französische Ergänzungsschule) befinden sich in Düsseldorf und sind Privatschulen.

  23. 23.

    Charakteristisch für dieses Pendelverhalten der „Gastarbeiter*innen“ ist, dass 58 Prozent der griechischen Arbeitsmigrant*innen schon zweimal oder dreimal in die BRD eingewandert sind (vgl. Ventoura 2006: 138).

  24. 24.

    Plausibel erscheint, dass in diesem Rahmen das Hauptziel der „Gastarbeiter*innen“ die Maximierung der Ersparnisse war, sodass das im „Gastland“ verdiente Geld in die Herkunftsregionen und in ihr persönliches Eigentum (z. B. Bau neuer Häuser) investiert wurde (vgl. Lienau 2010: 268).

  25. 25.

    Der Forscher hat Kontakt zu den Mitarbeiter*innen von Destatis aufgenommen, um Zugang zu Daten zur Anzahl der zugewanderten Hochqualifizierten aus Griechenland zu bekommen und es wurde ihm von ihnen bestätigt, dass von Destatis in der Wanderungsstatistik keinerlei Daten zu Bildung oder Beruf der zugewanderten Personen erhoben werden.

  26. 26.

    Der Begriff „Menschen mit eigener Migrationserfahrung“ der Tab. 1.2 bezieht sich laut Destatis (2019b) auf Personen, die im Ausland geboren sind, d. h. Zuwanderer*innen (vgl. ebd.: 19). Das Entscheidende ist somit dabei das Geburtsland der Personen, unabhängig von dem Jahr der Auswanderung aus ihrem Geburtsland. Es lässt sich daher feststellen, dass das Konzept „Menschen mit eigener Migrationserfahrung“ nicht wirklich einen repräsentativen Überblick über den realen Umfang der Einwanderung von Hochqualifizierten aus Griechenland nach Deutschland geben kann, da es mit semantischen Schwierigkeiten verbunden ist. Es konzentriert sich einerseits auf die Staatsangehörigkeit (obwohl auch drittstaatsangehörige Bildungsinländer*innen aus einem Land auswandern), es vernachlässigt den Faktor des Orts des Erwerbs des akademischen Abschlusses und des translokalen bzw. transnationalen Lebens der Menschen (z. B. eine in Griechenland geborene Person, die in den USA aufgewachsen ist und dort studiert hat, aber in Deutschland eingewandert ist und arbeitet). Jedoch kann mangels weiterer statistischer Daten die Tab. 1.2 wichtige Informationen über den nummerischen Anstieg griechischer Hochqualifizierter in Deutschland geben.

  27. 27.

    Allerdings ist zu betonen, dass bei einigen angegebenen Werten der Tab. 1.2 eine unlogische Entwicklung bemerkbar ist (z. B. drastischer Rückgang der Anzahl der Griech*innen mit eigener Migrationserfahrung zwischen 2016 und 2017 und von 2010 auf 2011, der nicht von den Daten der Tab. 1.1 erklärt werden kann). Diese Werte könnten in der Zukunft von Destatis korrigiert werden.

  28. 28.

    Die prozentualen Anteile ergaben sich nach eigenen Berechnungen von den verfügbaren Daten der zweiten und der dritten Spalte.

  29. 29.

    Die Berufsakademie ist in den Jahren 2008 und 2009 nicht in der Kategorie „akademischer Abschluss“ miterfasst.

  30. 30.

    Das Jahr 2015 wurde ausgewählt, da nur zu diesem Jahr statistische Daten aus Großbritannien über Eurostat zur Verfügung stehen, damit eine vergleichende Perspektive im Hinblick auf die Zielländer der Migrant*innen aus Griechenland sinnvoll abgebildet werden kann.

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Gkolfinopoulos, A. (2022). Einleitung. In: Deutschland als Magnet für Hochqualifizierte aus Griechenland. Interkulturelle Studien. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-39985-6_1

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