Zusammenfassung
In diesem Kapitel soll der bisher dargestellte Forschungsstand und die darin bereits angedeutete protest- und bewegungswissenschaftliche Auseinandersetzung vertieft werden. Hierzu wird der theoretische Rahmen der Bewegungsforschung eingeführt und die Schwerpunktsetzung der Arbeit erörtert. Ergänzt wird diese Perspektive durch einen Exkurs in die Öffentlichkeitstheorie. Diese theoretische Annäherung soll insbesondere den methodologischen Rahmen beeinflussen und dabei helfen, das erhobene Material sinnvoll zu bearbeiten und auszuwerten.
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Notes
- 1.
Innerhalb dieser Definition liegt eine durchaus strittige Entscheidung darüber, ob von Beziehungen oder Interaktionen gesprochen werden sollte. Diani and Mische (2015:308) argumentieren überzeugend, dass die Bezeichnung „Beziehung“ als langfristiges und stabiles Verhältnis zwischen Akteuren für die punktuelle Untersuchung von sozialen Bewegungen irreführend sei. Darüber hinaus argumentieren sie für eine dynamische Perspektive auf Beziehungen, in der es relevanter sei, wie Akteure miteinander interagieren. Eine Vielzahl von Interaktionen kann diesem Ansatz folgend als Beziehung interpretiert werden, empirisch erfasst werden kann sie jedoch nicht.
- 2.
Das hier beschriebene Konzept des Framings ist jedoch von psychologischen Wahrnehmungskonzepten, wie dem Priming oder Schemata abzugrenzen (siehe hierzu: Matthes 2014:29).
- 3.
Je nach Forschungsinteresse können weitere Funktionen in den Blick genommen werden. So z. B. das Boundary-Framing, das stärker auf Abgrenzungsmomente zwischen Bewegung und Antagonist*innen zielt.
- 4.
Die Handlungsmacht der kollektiven Identität ergibt sich aus der Reziprozität von kollektivem Handeln und kollektiver Identität. Kollektive Identität ist damit auch immer Ausdruck von Agency.
- 5.
Der Begriff der Effektivität findet sich in ihrem Text von 2006 nicht. Stattdessen kritisiert sie hier die machtlose Konzeption von schwachen Öffentlichkeiten, wie sie unter anderem bei Habermas beschrieben werden. Diese würde, so Frasers Argument, parlamentarische Öffentlichkeiten ausklammern, die jedoch als „starke Öffentlichkeiten“ über die Möglichkeit verfügen, „autoritäre Beschlüsse umzusetzen“ (Fraser 2006: 146).
- 6.
Innerhalb der erhobenen Daten fanden sich mehrfach unmittelbare Bezüge zum Begriff der Gegenöffentlichkeit. So formulierte unter anderem die rechte PR-Agentur Okzident Media: „Okzident Media ist gestartet. Ein weiterer Baustein der Gegenöffentlichkeit. Ein weiteres Mosaikteil der Aufklärungs- und Informationskultur eines stetig wachsenden patriotischen Lagers.“
- 7.
Zu Recht marginalisiert, da im idealtypischen Austausch der Argumente die Thesen der Ungleichheitsideologie vielfach widerlegt sind und im Widerspruch zu den allgemeinen Menschenrechten stehen.
- 8.
Einen anderen Vorschlag macht Klaus (2017:24). Sie bezeichnet beispielsweise rechtsradikale Bewegungen als „anti-Bewegungen“ und grenzt diese damit vom Begriff der Gegenöffentlichkeit ab.
- 9.
An dieser Stelle sei auf die ausführliche Arbeit von Henriette Schade (2018) verwiesen, die diese Entwicklung nachzeichnet und ausführlich diskutiert.
- 10.
Ausgeklammert sei an dieser Stelle die Bedeutung des „Digital Divide“, der eine Ungleichheit der Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten entlang bereits bestehender gesellschaftlicher Verhältnisse beschreibt (vgl. van Dijk und Hacker 2003).
- 11.
Debatten über den Einfluss von Bots sind – vergleichbar mit dem Konzept der Filterblase – das Resultat eines technologischen Aberglaubens, der auf einem „misunderstanding especially about the power of technology“ beruht (Dahlgren 2021:28; vgl. auch Gallwitz und Kreil 2021).
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Fernholz, T. (2022). Theorie. In: Die rechtsradikale Bewegung und ihr digitaler Kampf um Identität. Edition Rechtsextremismus. Springer VS, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-39563-6_3
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