Dr. B. M., Allgemeinarzt, Bayern: Wir schöpfen unser Regelleistungsvolumen (RLV) und unsere qualifikationsgebundenen Zusatzvolumina (QZV) meistens aus. Ist es sinnvoll, darin eingeschlossene Leistungen großzügig zu überweisen?

Das liegt an der Art, wie der Anstieg der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) berechnet wird. Da ist einmal die jährliche Anhebung des Orientierungspunktwerts, die sich unmittelbar auf die einzelne EBM-Bewertung auswirkt. Die zweite Komponente ist die KV-spezifische Demografie- und Morbiditätsentwicklung. Diese beeinflusst das RLV-/QZV-Budget und lässt es in der Regel stärker ansteigen als der Orienientierungspunktwert. So kann es dazu kommen, dass eigentlich noch Volumen vorhanden ist, das man nicht ausschöpft, weil man Leistungen aus Angst, sie nicht bezahlt zu bekommen, an Fachärztinnen und Fachärzte überweist.

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„Ich kann die Sonografie leider nicht hier bei uns machen.“

Unabhängig davon entsteht bei Patienten ein falscher Eindruck vom Leistungsspektrum der Praxis. Wenn sie glauben, dass sie sowie überwiesen werden, denken sie sich, dass sie sich den Umweg über den Hausarzt sparen können. Damit kann es passieren, dass v. a. jüngere Patienten im laufenden Quartal ganz im Praxisbudget fehlen. Ganz zu schweigen vom GOÄ-Bereich: Wenn sich herumspricht, dass Ihre Praxis nur „weiterschickt“, kann das zu erheblichen Honorareinbußen führen. Es wäre also eine folgenschwere Fehlentscheidung.

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Helmut Walbert

Allgemeinarzt, Medizinjournalist und Betriebswirt Medizin