Die deutsche Energiewirtschaft im Wandel

Entwicklungen seit der Liberalisierung 1998 bis heute

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Projektmanagement im Energiebereich
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Zusammenfassung

Es gibt in Deutschland wohl kaum einen Wirtschaftszweig, der einem so fundamentalen Wandel unterlegen war und weiterhin unterliegt, wie die Energiewirtschaft. Mit der Forderung der Europäischen Union (EU), die Energiemärkte in den Mitgliedsländern zu liberalisieren, hatte dieser Veränderungsprozess in Deutschland 1998 begonnen. Die Entwicklung vom Monopol- zum Wettbewerbsmarkt hat sich zwar langsam, aber stetig vollzogen. Daneben agiert die EU auch als beeinflussende Kraft im Rahmen der Ausrichtung der nationalen Energiepolitiken. So werden durch Ratsbeschlüsse der Mitgliedstaaten oder Richtlinien u. a. der Ausbau der Erneuerbaren Energien und die Reduzierung der Treibhausgasemissionen flankiert. Die Bundesregierung in Deutschland hat ihre Energiepolitik diesen Vorgaben angepasst, dabei aber auch national geprägte Entscheidungen getroffen. Die Katastrophe in Fukushima 2011 und die Absicht der Bundesregierung bis 2022 aus der Atomkraft auszusteigen sowie die Erneuerbaren Energien in den nächsten Jahren erheblich auszubauen, stellt einen der bedeutendsten und auch abruptesten Einschnitte der deutschen Energiepolitik dar.

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Notes

  1. 1.

    Das 1988 von der Europäischen Kommission vorgelegte Arbeitsdokument „Der Binnenmarkt für Energie“ gilt als Grundstein der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie. Sie ging aus einer Ratsentschließung aus dem Jahr 1986 über die neuen energiepolitischen Ziele der Gemeinschaft für 1995, die u. a. einen von Handelshemmnissen befreiten Binnenmarkt forderte, hervor. (Schumann 2001, S. 12)

  2. 2.

    Auf die Liberalisierung des Gasmarktes soll, wie einleitend angedeutet, an dieser Stelle nicht eingegangen werden.

  3. 3.

    Die anderen 20–20 beziehen sich auf die Reduzierung des Energieverbrauchs und die Steigerung der Energieeffizienz (jeweils gemessen am Jahr 1990).

  4. 4.

    Erst mit der EU-Beschleunigungsrichtlinie 2003/54/EG, die eine erneute Novellierung des Energiewirtschaftsrechts erforderte (EnWG-Novelle 2005), wurde Deutschland dazu verpflichtet, die Verbändevereinbarung aufzuheben und einen regulierten Netzzugang einzuführen. Die ex post-Kontrolle der Netzzugangsbedingungen und -entgelte wurde durch die Ex ante-Genehmigung durch die Bundesnetzagentur bzw. der Landesregulierungsbehörden ersetzt. (Becker 2011, S. 106)

  5. 5.

    Im Sommer 2000 ging die Dortmunder VEW AG in der Essener RWE AG auf. VEBA AG und VIAG AG schlossen sich 1999 zur E.ON. AG zusammen. E.ON kaufte 2001 die Ruhrgas AG und so entstand die E.ON Ruhrgas AG, der weltgrößte private Energiekonzern. Die Vattenfall Europe AG wurde 2002 nach den Übernahmen der Verbundnetzbetreiber Bewag und HEW sowie des größten deutschen Stromerzeugers VEAG gegründet. Die EnBW AG war bereits ein Jahr vor dem eingeleiteten Liberalisierungsprozess durch die Fusion der beiden baden-württembergischen Energieversorgungsunternehmen Badenwerk AG und Energie-Versorgung Schwaben AG entstanden. (Krisp 2008, S. 154)

  6. 6.

    Nach Angaben des Bundeskartellamtes verfügten RWE und E.ON im Jahr 2002 zusammen genommen über ca. 210 solche Minderheitenbeteiligungen. (Deutscher Bundestag 2003, S. 163.)

  7. 7.

    „Der Begriff der Rekommunalisierung bezeichnet in diesem Zusammenhang eine Entwicklung, bei der die Energieversorgung aus privater Hand wieder vermehrt in die Hände der Städte und Gemeinden übergeht. […] Unter Rekommunalisierung im weiteren Sinne wird auch die zunehmende Bildung von Kooperationen einzelner Stadtwerke und Regionalversorger verstanden.“ (Deutscher Bundestag 2011, S. 24 f.)

  8. 8.

    E.ON hatte sich entschieden diese zu verkaufen, nachdem der BGH im November 2008 den Kauf der Stadtwerke Eschwege verboten hatte.

  9. 9.

    Das integrierte Unternehmen wird in seine einzelnen Bestandteile zerschlagen und die Unternehmensstruktur aufgelöst. Die abgespaltenen Unternehmensteile sind dann eigenständige Gesellschaften, die nicht mehr vom Mutterunternehmen, wie bei der gesellschaftsrechtlichen Entflechtung, gehalten werden dürfen./ (Volz 2006, S. 22 ff.)

  10. 10.

    2015 Grafenrheinfeld (Bayern), 2017 Grundremmingen B (Bayern), 2019 Philipsburg II (Baden-Württemberg), 2021 Grohnde (Niedersachsen), Brokdorf (Schleswig-Holstein) und Grundremmingen C, 2022 Isar II (Bayern), Neckarwestheim II (Baden-Württemberg) und Emsland (Niedersachsen).

  11. 11.

    i. S. d. energiepolitischen Umdenkens nach Fukushima

  12. 12.

    Aufgrund der CO2-Reduzierungsviorgaben und da auf mittelfristige Sicht die Genehmigung von Carbon Capture and Storage (CCS) in großem Maßstab nicht in Sicht ist, kann es sich hierbei nur um Neuinvestitionen in Gas-, nicht aber in Kohlekraftwerke handeln.

  13. 13.

    Natürlich sind auch Stadtwerke wie bspw. die Stadtwerke München, die Kraftwerksscheiben an den Atomkraftwerken erworben hat, hierdurch finanziell betroffen.

  14. 14.

    Allerdings haben Stadtwerke, die vor bspw. 3 Jahren eine Kraftwerksscheibe gekauft haben, heute finanzielle Nachteile dadurch, weil der Strompreisauf dem Großhandelsmarkt so niedrig ist.

  15. 15.

    Das Gesetz sieht allerdings eine Deckelung der Solarförderung bei 52.000 MW vor./ (Ismar 2012)

  16. 16.

    Laut der Definition des Technologieforums Smart Grids handelt es sich dabei um „Stromnetze, welche durch ein abgestimmtes Management mittels zeitnaher und bidirektionaler Kommunikation zwischen Netzkomponenten, Erzeugern, Speichern und Verbrauchern einen energie- und kosteneffizienten Systembetrieb für zukünftige Anforderungen unterstützen.“ (e-control 2010)

  17. 17.

    Die dena erstellt aktuell eine Studie zum Ausbau und Innovationsbedarf der Stromverteilnetze bis 2030.

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Feudel, M. (2013). Die deutsche Energiewirtschaft im Wandel. In: Lau, C., Dechange, A., Flegel, T. (eds) Projektmanagement im Energiebereich. Springer Gabler, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-658-00267-1_2

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-658-00267-1_2

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