Zusammenfassung
Das Wesentliche über die Technik der Gefäßunterbindung ist bei der Blutstillung erwähnt worden. Da, wo durch die Gefäßunterbindung eine so weitgehende Ernährungsstörung zu befürchten ist, daß eine Nekrose oder Gangrän erwartet muß, soll an Stelle der Unterbindung möglichst die Gefäßnaht treten (s. unten). In Betracht kommt die Gefäßnaht nur an den größeren Arterien; bei kleineren Gefäßen, etwa Gefäßen dritten Grades von der Größe der A. radialis, ist von der Gefäßnaht praktisch nicht viel zu erwarten, obwohl sie technisch unter günstigen Umständen ausführbar ist. Im allgemeinen ist sie bei derartigen Gefäßen nicht nötig, da die Unterbindung nicht zur Nekrose führt. Bei schweren Verletzungen im Bereiche des Vorderarmes, bei gleichzeitiger Verletzung von A. radialis und ulnaris, muß der Versuch, wenigstens in einem der Gefäße den Blutstrom durch Gefäßnaht zu erhalten, gemacht werden. Da erfahrungsgemäß die Unterbindung größerer Extremitätengefäße, z. B. der A. poplitea, der A. axillaris oder gar der A. femoralis, in einem verhältnismäßig hohen Hundertsatz zur Nekrose, wenigstens eines Teiles der Extremität führt, so ist in solchen Fällen die Gefäßnaht immer zu versuchen.
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v. Bergmann-Rochs et al. (1948). Die Eingriffe an den Blutgefäßen. In: Operative Chirurgie. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-52929-0_11
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