lange ist darüber spekuliert worden, ob es einen Fachkräftemangel geben wird bzw. wann er eintritt. Schon früh sprachen Personalverantwortliche von einem bevorstehenden „war for talents“, während gleichzeitig viele in einem flächendeckenden Fachkräftemangel einen Mythos sahen, mit denen Arbeitgeber_innen eigene Interessen verfolgten. Inzwischen war wohl jede_r von uns schon in Situationen, in denen sie oder er länger warten musste, bis sein/ihr Anliegen erledigt war. Solche Erfahrungen betreffen keineswegs nur Handwerkerleistungen, sondern kommen auch in medizinischen, pflegerischen und sozialarbeiterischen Arbeitsfeldern immer wieder vor. Hier zeigt sich der demografische Wandel quasi doppelt: höhere Nachfrage, geringeres Angebot.

In der politischen Diskussion wurden verschiedene Punkte genannt, an denen sich nach Expert_innenmeinung ansetzen ließe: da ist das große Potenzial der Digitalisierung, da sind z. B. die rd. 25.000 Jugendlichen, die jährlich die Schule ohne Abschluss verlassen. Da ist das rigide deutsche Qualifikationssystem, das Schwierigkeiten hat, Abschlüsse aus anderen Staaten anzuerkennen. Und da sind auch sprachliche Barrieren, vor allem bei Zugewanderten. Weil bei sozialen Dienstleistungen die Sprache jedoch eine wesentliche Rolle spielt, ist es hier, anders als in der Produktion oder auf dem Bau, nicht damit getan, Menschen eine Kurzqualifikation zu verabreichen und dann auf „learning by doing“ zu setzen. Zudem reicht es in vielen Fällen nicht aus, deutsch zu sprechen, sondern man muss zwecks Dokumentation auch schriftsprachlich fit sein. Unser Extrablick „Fachkräftebedarf und -mangel“ beschreibt und analysiert die Lage für den Bereich der Sozialen Arbeit detailliert.

Im „Durchblick“ geht mit dem Thema „Staatliche Anerkennung von Sozialarbeiter_innen und Sozialpädagog_innen“ nicht zuletzt auch um die Fachkräftefrage. Braucht man heute noch die staatliche Anerkennung als Nachweis einer besonderen Fachlichkeit? Was bedeutet das für dringend benötigte Nachwuchskräfte bzw. Quereinsteiger_innen? Kann Professionalität nur per staatlicher Anerkennung nachgewiesen werden? Am Ende bedeutet sie ja auch eine Zugangsregulierung. Diese und weitere Aspekte greifen die Beiträge des Schwerpunkts auf.

Daneben finden Sie im „Einblick“ noch drei Beiträge, die wie immer keinen direkten Bezug zu den Schwerpunkten haben, sondern andere Aspekte thematisieren.

Danke für Ihr Interesse und einen angenehmen Sommer

Detlef Ullenboom